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   BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08   

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https://dejure.org/2009,4873
BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08 (https://dejure.org/2009,4873)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08 (https://dejure.org/2009,4873)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 2 BvR 1468/08 (https://dejure.org/2009,4873)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 298 StGB; § 261 StPO; § 274 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots); Anspruch auf ein faires Verfahren (Beweiswürdigung); Selbstleseverfahren; Beweiskraft des Protokolls (Auslegung mehrdeutiger Vermerke)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen - Möglichkeit der einschränkenden Auslegung einer Strafvorschrift berührt deren Bestimmtheit nicht

  • Wolters Kluwer

    Subsumtion eines nicht annahmefähigen Angebots unter den Tatbestand der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen; Verfassungsmäßigkeit der Verwendung des Ausdrucks "Angebot" in § 298 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    StGB § 298

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 298
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung von Strafnormen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen bleiben strafbar! (IBR 2009, 404)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 316
  • NStZ 2010, 624
  • NZBau 2009, 530
  • wistra 2009, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, juris, Rn. 69 ff. m.w.N.).

    Schweigt das Protokoll zur Möglichkeit der Kenntnisnahme, kann dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch Würdigung dienstlicher Erklärungen im Freibeweisverfahren nicht ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1999 - 1 StR 389/99 -, juris, Rn. 10; zur Möglichkeit einer - hier nicht durchgeführten - Berichtigung des Protokolls vgl. BGHSt 51, 298 sowie BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Besonders schwerer Nachteil

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Schweigt das Protokoll zur Möglichkeit der Kenntnisnahme, kann dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch Würdigung dienstlicher Erklärungen im Freibeweisverfahren nicht ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1999 - 1 StR 389/99 -, juris, Rn. 10; zur Möglichkeit einer - hier nicht durchgeführten - Berichtigung des Protokolls vgl. BGHSt 51, 298 sowie BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99

    Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Schweigt das Protokoll zur Möglichkeit der Kenntnisnahme, kann dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch Würdigung dienstlicher Erklärungen im Freibeweisverfahren nicht ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1999 - 1 StR 389/99 -, juris, Rn. 10; zur Möglichkeit einer - hier nicht durchgeführten - Berichtigung des Protokolls vgl. BGHSt 51, 298 sowie BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Die Angebote der Angeklagten des vorliegenden Verfahrens seien sämtlich nicht annahmefähig gewesen, weil nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 13. September 2004 - VI-W (Kart) 24/04 -, juris) bereits die Abgabe paralleler Einzel- und Gemeinschaftsangebote durch dieselben Personen zum Angebotausschluss führen müsse.
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 366/02

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Anwendung bei privaten

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Ansonsten liefe, wie der Bundesgerichtshof treffend bemerkt, die Vorschrift des § 298 Abs. 1 StGB in einem wesentlichen Bereich leer, da jedes Angebot, das auf einer wettbewerbswidrigen Preisabsprache beruht, auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 366/02 -, NStZ 2003, S. 548).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar (stRspr, vgl. BVerfGE 92, 1 ).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BverfGE 26, 66 ).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Das Bundesverfassungsgericht hat die dieser Rechtsprechung zugrunde liegende Auslegung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (BVerfG, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 BvR 1468/08, wistra 2009, 269 f.).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11

    Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des

    Sie ist jedoch dann zu bejahen, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahren ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder für die Subjektstellung des Betroffenen rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 122, 248 ; BVerfGK 15, 316 ).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 31-IV-09

    Anschriftenermittlung beim Einwohnermeldeamt durch Namensänderung hinsichtlich

    Ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofs ist erst dann angezeigt, wenn sich das Tatgericht so weit von der Verpflichtung entfernt hat, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verlorengegangen scheint und sie keine tragfähige Entscheidung mehr für einen Schuldspruch sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 BvR 1468/08, zitiert nach juris).
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