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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08   

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https://dejure.org/2008,2091
BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 5 StR 34/08 (https://dejure.org/2008,2091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 30 GmbHG; § 32b GmbHG; § 64 Abs. 1 GmbHG; § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung des Stammkapitals (Entzug von kapitalersetzenden Darlehen; Herbeiführung einer unberechtigten Freistellung; Feststellung anhand eines Überschuldungsstatus; Bilanzverkürzung; Aktivtausch); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Straftatbestandes der Untreue bei Verstoß eines Geschäftsführers gegen ein Rückzahlungsverbot i.S.v. § 30 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) zu Lasten der GmbH; Voraussetzungen des Straftatbestandes der Insolvenzverschleppung gemäß § 64 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Nr. 2 ...

  • Judicialis

    StPO § 153; ; StPO § ... 153a; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31 Abs. 1; ; GmbHG § 32b; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; BGB § 264 Abs. 1; ; BGB § 267 Abs. 1; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 387 f.; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; InsO § 17 Abs. 2; ; InsO § 18 Abs. 2; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283b Abs. 1 Nr. 3b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch den Geschäftsführer einer GmbH bei Auszahlung des Stammkapitals

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 153
  • JR 2008, 384
  • wistra 2009, 351
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht jeweils zugrunde gelegte Liquiditätsstatus alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2007, 312; 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57 ff.).

    Erst recht belegen die Feststellungen weder genaue Zeitpunkte etwaiger Fristen noch gar die Stundung der Kreditforderungen (vgl. Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57, 62; vgl. auch BGH wistra 2007, 312).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Geschäftsführer eine Untreue zu Lasten der GmbH, wenn er das zur Erhaltung des Stammkapitals, das der Verfügungsmacht der Gesellschafter im Interesse der Gläubiger entzogen ist, erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszahlt (BGHSt 35, 333, 337 f.; 9, 203, 216; 3, 32, 40; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 37, 45; BGH wistra 2003, 385, 387; Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 17 m.w.N.; Tiedemann, GmbH-Strafrecht 4. Aufl. vor §§ 82 ff. Rdn. 15).

    (2) Ob der Geschäftsführer durch die Darlehensrückzahlung in das Stammkapital eingegriffen oder sogar eine darüber hinaus bestehende Überschuldung vertieft hat, lässt sich hier - anders als in den Fällen einer "Aushöhlung" der Gesellschaft (vgl. dazu BGHSt 35, 333, 338; BGH wistra 2006, 265) - nur anhand eines Überschuldungsstatus feststellen (vgl. zu dessen Inhalt BGHSt 15, 306, 309; BGH wistra 2003, 301, 302; 1987, 28; OLG Düsseldorf wistra 1998, 360, 361; 1997, 113; Richter GmbHR 1984, 137, 139; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 7 ff.).

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
    Dass gleichwohl auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen jedenfalls ein Schuldspruch nach § 283b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3b StGB erfolgen müsste (vgl. dazu BGH wistra 1998, 105 mit Anmerkung Doster wistra 1998, 326, 327), ändert nichts an der Notwendigkeit einer umfassenden neuen Prüfung.
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Die Vertiefung einer Überschuldung begründet die Strafbarkeit wegen Untreue (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 21; BGH wistra 2008, 379, 380).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 34 U 231/15

    Haftung der Gründungsgesellschafterin, der Treuhandgesellschaft und des

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 06.05.2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und das daraus resultierende Risiko nicht dargestellt werden (vgl. Urteil des Senats v. 26.11.2015 - 34 U 105/15, bestätigt durch BGH, Beschl. v. 18.08.2016 - III ZR 35/16; Senatsbeschl. v. 31.03.2015 - 34 U 149/14, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2015 - 16 U 112/13, juris Rn. 51; vgl. auch ausführlich Baumann/Wagner, Kein Prospektfehler bei fehlendem Hinweis auf Innenhaftungsrisiko des "Treugeber-Nur-Kommanditisten" analog §§ 30, 31 GmbHG, WM 2015, 1370 ff.).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 34 U 149/14

    Anforderungen an die Darstellung des Haftungsrisikos des Kommanditisten einer

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

    Sollten die gewährten Darlehen nämlich in diesem Sinne eigenkapitalersetzend wirken und noch nicht zurückgeführt worden sein (BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 66), könnte dies die Bestimmung des Untreueschadens ebenfalls beeinflussen.
  • OLG Hamm, 27.04.2015 - 34 U 7/15

    Haftung des Gründungskommanditisten und der Treugebergesellschaft einer

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der

    Die Verurteilung unter II. 1 wegen Bankrotts begegnet jedenfalls mit Blick auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in wistra 1998, 105 (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - 5 StR 34/08, Rdn. 43) deswegen Bedenken, weil das Landgericht zum 30. Juni 2001 weder eine Überschuldung (vgl. UA S. 29) noch eine Zahlungsunfähigkeit oder zumindest eine drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat.
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 34 U 201/14

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers (Treugeberkommanditist) gegen die

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 04.08.2016 - 34 U 254/15

    Frist für den Erlass eines Hinweisbeschlusses

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 6.5. 2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden.
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 34 U 105/15

    Pflichten des Anlageberaters

    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 06.05.2008 - 5 StR 34/08, NStZ 2009, S. 153) muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - 34 U 149/14, juris Rn. 9, OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2015 - 16 U 112/13, juris Rn. 51; vgl. auch BGH, Urteil vom 11.12.2014 - III ZR 365/13, juris Rn. 24 und ausführlich Baumann/Wagner, Kein Prospektfehler bei fehlendem Hinweis auf Innenhaftungsrisiko des "Treugeber-Nur-Kommanditisten" analog §§ 30, 31 GmbHG, WM 2015, 1370 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 27 O 273/17
  • LG Kiel, 05.08.2015 - 5 O 19/15

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang eines

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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2009 - 4 StR 10/09   

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https://dejure.org/2009,6429
BGH, 26.05.2009 - 4 StR 10/09 (https://dejure.org/2009,6429)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - 4 StR 10/09 (https://dejure.org/2009,6429)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09 (https://dejure.org/2009,6429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines offensichtlichen Verkündungsversehens hinsichtlich des Vorliegens eines Fehlers bei der Zählung der tatsächlich abgeurteilten Fälle eines Betruges; Auswirkungen einer Teileinstellung auf die Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen eines offensichtlichen Verkündungsversehens hinsichtlich des Vorliegens eines Fehlers bei der Zählung der tatsächlich abgeurteilten Fälle eines Betruges; Auswirkungen einer Teileinstellung auf die Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2009, 351
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2008 - 1 StR 126/08

    Gewerbsmäßiges Handeln beim Betrug

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 10/09
    Insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08).
  • BGH, 26.05.2004 - 3 StR 15/04

    Schuldspruchberichtigung (Tenorkorrektur; offensichtlicher Zählfehler)

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 10/09
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts liegt ein offensichtliches Verkündungsversehen in dem Sinne vor, dass dem Landgericht ein Fehler allein bei der Zählung der tatsächlich abgeurteilten Fälle des Betruges unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 3 StR 15/04).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen

    Dass durch die Neufassung des § 15a InsO die (strafrechtliche) Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung keine Änderung erfahren hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits inzident bejaht worden (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Urteil vom 1. Februar 2009 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048, 1050).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.; Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Hierfür reicht aus, dass sich der Täter mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, etwa wenn die Vermögensvorteile - wie hier - an einen von ihm beherrschten Verein fließen; insoweit ist erforderlich, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Ein bloß mittelbarer Vorteil des Täters reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09, wistra 2009, 351; vom 5. Juni 2008 - 1 StR 126/08, NStZ-RR 2008, 282; vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07, wistra 2008, 342, 343) oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282 f.; Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 246/98, BGHR StGB § 261 Strafzumessung 2).
  • BGH, 22.08.2017 - 2 StR 362/16

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz)

    Da es sich um offensichtliche Zählversehen handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 3 StR 15/04, NStZ-RR 2005, 259) hat der Senat den Schuldspruch entsprechend korrigiert, wobei der nicht in die Urteilsformel gehörende Hinweis auf die Verwirklichung des Regelbeispiels in den besonders schweren Fällen des § 263 Abs. 3 StGB (i.V.m. § 263a Abs. 2 StGB) jeweils zu entfallen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 324/14

    Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

    Dass durch die Neufassung des § 15a InsO die (strafrechtliche) Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung keine Änderung erfahren hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits inzident bejaht worden (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Urteil vom 1. Februar 2009 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048, 1050).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15
    Hierfür reicht es aus, wenn sich der Täter - hierzu gehört auch der Gehilfe - mittelbare Vorteile aus den Tathandlungen verspricht, insbesondere wenn die Vermögensvorteile an eine von ihm beherrschte Gesellschaft fließen; es genügt, dass der Täter ohne weiteres auf diese Vorteile zugreifen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09 -, juris).
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