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   BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08   

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BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08 (https://dejure.org/2009,915)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2009 - 1 StR 718/08 (https://dejure.org/2009,915)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 (https://dejure.org/2009,915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 267 Abs. 1 StPO; § 260 Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 46 StGB; § 52 WaffG; § 62a WaffG; § 53 WaffG
    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen (Steuerhinterziehung; Berechnungsdarstellung; Beruhen); Verfahrenseinstellung wegen Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung trotz ...

  • lexetius.com

    StPO § 267 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung und Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen; Anforderungen an das Vorliegen einer Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1; AO § 370 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung und Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen; Anforderungen an das Vorliegen einer Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterzogene Steuern und das Strafmaß

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Kurzanmerkung)

    Steuerhinterziehung notwendiger Inhalt einer Sachverhaltsdarstellung im steuerstrafrechtlichen Urteil

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Urteilsdarstellung

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2546
  • NStZ 2009, 639
  • StV 2009, 647
  • wistra 2009, 398
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4 und 7).

    Daher ist festzustellen, wann der Angeklagte welche Steuererklärungen mit welchem Inhalt abgegeben hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4).

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124 f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.08.2008 - 1 StR 452/08

    Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
    Der Senat kann ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Würdigung auf eine geringere Einzelstrafe erkannt hätte, weil auch festgestellte, aber verjährte Taten bei der Findung schuldangemessener Strafen berücksichtigt werden können (vgl. Senat, Beschl. vom 27. August 2008 - 1 StR 452/08; Fischer, StGB 56. Aufl. § 46 Rdn. 38b m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Danach kann vorliegend dahinstehen, ob die Strafkammer gehalten gewesen wäre, auch den Berechnungsvorgang an sich nachvollziehbar darzustellen (in diese Richtung BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 13 und vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16 Rn. 16; anders zu § 370 AO Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 20).

    Jedenfalls erscheint eine Berechnungsdarstellung zum Zwecke der Selbstkontrolle und weil sie die Nachvollziehbarkeit des Urteils erleichtert, sinnvoll (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 20).

  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Die Schadenshöhe ist jedoch Ergebnis einer Berechnung und damit Ergebnis von Rechtsanwendung, nicht aber von Tatsachenfeststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 -, juris, Rn. 20 f.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Daher kann der Senat die festgesetzte mit der gesetzlich geschuldeten Steuer nicht vergleichen und den vom Landgericht angenommenen Schuldumfang nicht nachprüfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR, StPO, § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1).
  • BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

    Zudem bietet die Berechnungsdarstellung die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die im konkreten Fall erheblichen Tatsachen im angefochtenen Urteil festgestellt sind (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Dazu gehören jedenfalls die Tatsachen, die den staatlichen Steueranspruch begründen, und diejenigen Tatsachen, die für die Höhe der geschuldeten und der verkürzten Steuern von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546, 2547 f. mwN).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Das Urteil muss auch zweifelsfrei erkennen lassen, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat (BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207 und Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640).

    Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen

    Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen, vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546, 2547, Rn. 13).

    Die auf den festgestellten Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und Aufgabe des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 aaO, Rn. 20 mwN).

    Ist dem Revisionsgericht die sachlichrechtliche Überprüfung aufgrund unzureichender Feststellung der Berechnungsgrundlagen nicht zuverlässig möglich, so beruht das Urteil grundsätzlich auf einer Verletzung des Gesetzes (§ 337 StPO; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 aaO 2548, Rn. 23 zu Besteuerungsgrundlagen).

    Ausnahmsweise kann trotz unzureichender Darstellung ein Beruhen dann ausgeschlossen werden, wenn sich die Darstellungsmängel allein auf die Überprüfbarkeit der Höhe der hinterzogenen Steuern oder Sozialabgaben - mithin die Überprüfbarkeit des Schuldumfangs - durch das Revisionsgericht beziehen und auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Berechnung den Angeklagten in Bezug auf den Schuldumfang beschwert (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 aaO, Rn. 24 zur Steuerberechnung).

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) sind in den Urteilsgründen diejenigen Parameter festzustellen, die die Grundlage für die Steuerberechnung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640).
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen,

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazu gehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (BGH, NJW 2009, 2546 ff).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Der Tatrichter muss dann in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, wie er zu den Schätzungsergebnissen gelangt ist (BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 448/00; zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen in steuerstrafrechtlichen Urteilen vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 Rn. 11 ff., BGHR StPO § 267 Abs. 1, Steuerhinterziehung 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

  • BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche

  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

  • OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10

    Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen des Tatgerichts

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23

    Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu

  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 176/17

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zu den verkürzten Steuern und

  • OLG Hamm, 27.10.2015 - 5 RVs 119/15

    Steuerhinterziehung, Feststellungen, Umfang, Selbstanzeige, Sperrwirkung

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem

  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 229/09

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und

  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zur Höhe der Steuerverkürzung:

  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09

    Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die

  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 159/19

    Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der

  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 101/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darlegung der Besteuerungsgrundlagen und der

  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10

    Steuerhehlerei: Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2018 - 14 B 1121/18

    Berechtigung einer hebeberechtigten Gemeinde zur Festsetzung und Erhebung der

  • BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: Darstellung der

  • OLG Bamberg, 16.02.2016 - 3 OLG 6 Ss 16/16

    Unzulässige Wahlfeststellung zwischen Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von

  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

  • OLG Oldenburg, 03.11.2022 - 1 Ss 215/22

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11

    Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil:

  • OLG Hamburg, 27.06.2017 - 2 Rev 40/17

    Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Revisionsbeschränkung auf den

  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche

  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

  • OLG Brandenburg, 03.11.2009 - 2 Ss 21/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23

    Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der

  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

  • BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11

    Verfolgungsverjährung bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Schätzung:

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 421/10

    Im Einzelfall entbehrliche Berechnungsdarstellung und Angabe der Schadenshöhe bei

  • BGH, 19.11.2013 - 1 StR 498/13

    Steuerhinterziehung

  • OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16

    Bußgeldverurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Zufluss des

  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 589/10

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit

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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09   

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https://dejure.org/2009,8440
BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09 (https://dejure.org/2009,8440)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - 1 StR 214/09 (https://dejure.org/2009,8440)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 1 StR 214/09 (https://dejure.org/2009,8440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 266 StGB; § 53 StGB
    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung durch Erfindung von Steuerpflichtigen und Erstattungsansprüchen (Beurteilungsspielraum; natürliche Handlungseinheit); Untreue durch Finanzbeamte

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    Tatmehrheit bei in teilweise kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in eine EDV-Anlage zwecks Steuerhinterziehung

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    Tatmehrheit bei in teilweise kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in eine EDV-Anlage zwecks Steuerhinterziehung

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Papierfundstellen

  • wistra 2009, 398
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09
    Hinsichtlich der Untreuehandlungen sei, so der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07 -, in derartigen Fällen eine einheitliche Handlung zu sehen, die dann auch die entsprechenden Steuerhinterziehungen zu einer Tat verbinde.

    Der damals für Steuerstrafsachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat zwar in dem oben genannten Urteil (5 StR 127/07) zu einem vergleichbaren Sachverhalt die gegenteilige Bewertung in der damals zur Überprüfung anstehenden landgerichtlichen Entscheidung nicht beanstandet.

    Dies geschah aber ersichtlich nur im Hinblick auf den insoweit bestehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum: "Dass das Landgericht in den teilweise in kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in die EDV-Anlage jeweils nur eine einheitliche Untreuehandlung gesehen hat, lässt keinen revisiblen Rechtsfehler erkennen" (aaO Rdn. 28, in BGHSt 51, 356 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 151/06

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung; Tatmehrheit: richterlicher

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09
    Da der Generalbundesanwalt neben der Schuldspruchänderung nicht auch die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt hat, war der Senat an einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht gehindert (vgl. BGH, Beschl. vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06 - m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Die dem ersichtlich zugrunde liegende rechtliche Würdigung, die Wegnahme des Diesels aus den Tanks der drei "in 300 Metern Entfernung zueinander auf einer Baustelle' befindlichen Fahrzeuge stehe in natürlicher Handlungseinheit, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493, 494), zumal dem Tatrichter bei der Bewertung der Umstände des konkreten Falles ein Beurteilungsspielraum zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398).
  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom

    Ihnen oblag daher - ebenso wie den unmittelbar mit der Festsetzung von Investitionszulagen befassten Finanzbeamten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, BGHSt 51, 356, 362; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 5 StR 328/97, NStZ 1998, 91; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 452/83, juris Rn. 18) - eine herausgehobene Pflicht zu fremdnütziger Vermögenssorge im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB.
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht gegen diesen Angeklagten verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    Trotz des Antrags des Generalbundesanwalts, die Einzelstrafen in den Fällen C.II.1.b) der Urteilsgründe jeweils auf das gesetzliche Mindestmaß von sechs Monaten (§ 263 Abs. 3 Satz 1 StGB) herabzusetzen, war der Senat nicht gehindert gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden, denn die Revision hat auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09 Rn. 9 und vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 jeweils mwN).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Soweit der Senat insoweit der von dem Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruches und der Annahme tateinheitlicher Tatbegehung nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Generalbundesanwalt keine Aufhebung des Strafausspruches beantragt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06; vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4; BeckOK-StPO/Wiedner, Stand: 1. Januar 2017, § 349 Rn. 27).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    c) Der Senat kann die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO durch Beschluss verwerfen; denn der Generalbundesanwalt hat lediglich eine Änderung des Schuldspruchs, nicht aber eine Aufhebung des Strafausspruchs beantragt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, wistra 2020, 105 Rn. 11 mwN; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
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