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   BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08 (2)   

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https://dejure.org/2009,19
BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08 (2) (https://dejure.org/2009,19)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08 (2) (https://dejure.org/2009,19)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08 (2) (https://dejure.org/2009,19)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 263 StGB; § 266 StGB; § 27 StGB; § 17 StGB
    Berliner Stadtreinigung; BSR; Betrug durch Unterlassen (Irrtumsbegriff); Garantenstellung (Ingerenz; Übernahme eines Pflichtenkreises; Dienstvertrag; Corporate Compliance; Obhutspflichten); Untreue (mittelbare Nachteil durch Ersatzansprüche und Prozesskosten); Beihilfe; ...

  • lexetius.com

    StGB § 13 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wann kann sich der Leiter einer Rechtsabteilung wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er "vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße laufen lässt"(BGH)?

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wann kann sich der Leiter einer Rechtsabteilung wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er "vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße laufen lässt”(BGH)?

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 263, 27, 13 StGB
    Strafbarkeitsrisiken eines Compliance Officers

  • Wolters Kluwer

    Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Unterbindung betrügerischer Abrechnungen; Verhinderung der Erhebung betrügerischer Reinigungsentgelte als Inhalt des Pflichtenkreises eines Leiters der Innenrevision; ...

  • kanzlei.biz

    Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden

  • opinioiuris.de

    Garantenpflicht eines Compliance Officers

  • hensche.de

    Compliance Officer, Strafbarkeit, Haftung

  • Betriebs-Berater

    Strafrechtliche Verpflichtung von Compliance-Beauftragten

  • Betriebs-Berater

    Grundsatzentscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Compliance-Beauftragten

  • Betriebs-Berater

    Strafbarkeit des Compliance Officer aufgrund einer aus dem Aufgabenbereich abgeleiteten Garantenstellung

  • Judicialis

    StGB § 13 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263; ; StGB § 266; ; StGB § 352; ; StGB § 353; ; StPO § 22; ; StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 1; ; StPO § 338

  • rewis.io

    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht des Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bezüglich der Unterbindung betrügerischer Abrechnungen.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 13 Abs. 1
    Der Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht zur Abwehr betrügerischer Abrechnungen haben

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirtschaftsstrafrecht: Zu betrügerischen Abrechnungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts

  • dlapiper.com PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen - Begründung einer Garantenstellung durch Übernahme von Pflichten als Leiter der Rechtsabteilung und der Innenrevision - Strafrechtliche Garantenpflicht von sog. "Compliance Officers" (RA Carsten Grau/RA'in ...

  • kanzlei.biz

    Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Garantenpflicht eines Unternehmensangestellten zur Verhinderung betrügerischer Abrechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Unterbindung betrügerischer Abrechnungen; Verhinderung der Erhebung betrügerischer Reinigungsentgelte als Inhalt des Pflichtenkreises eines Leiters der Innenrevision; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Garantenpflicht eines "Compliance Officers"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 13 Abs. 1 StGB
    Ein Compliance-Officer haftet für Rechtsverstöße im Unternehmen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsrisiko für Compliance Officer

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Compliance-Beauftrage - Arbeitsverträge

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betrug zu Lasten der Grundstückseigentümer

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Wann kann sich der Leiter einer Rechtsabteilung wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er "vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße laufen lässt”?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 1
    Zur Garantenhaftung eines Compliance Officers für betrügerische Abrechnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur persönlichen Haftung von Compliance Officern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance Officer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Strafbarkeit des Compliance Officers aufgrund einer aus dem Verantwortungs- und Aufgabenbereich abgeleiteten Garantenstellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Compliance Officers im Unternehmen

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Vorstands gegenüber Unternehmensexternen, wenn anderes Vorstandsmitglied Dritte schädigt

Besprechungen u.ä. (16)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zur Unmittelbarkeit des Untreueschadens (RA Dr. Marcus Mosiek; HRRS 12/2009, 565 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 13 StGB
    Garantenpflicht aufgrund dienstlicher Stellung

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Täterschaft des Compliance Officers möglich - Gilt dies auch für Umweltbeauftragte und Ausfuhrverantwortliche?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstraftat - BGH nimmt Compliance Officer in die Pflicht

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 263, 27, 13 StGB
    Strafbarkeitsrisiken eines Compliance Officers

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Garantenpflicht zur Verhinderung überhöhter Abrechnungen für den Leiter der Innenrevision einer Anstalt öffentlichen Rechts

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Compliance Officer trifft Pflicht zum Einschreiten

  • dlapiper.com PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen - Begründung einer Garantenstellung durch Übernahme von Pflichten als Leiter der Rechtsabteilung und der Innenrevision - Strafrechtliche Garantenpflicht von sog. "Compliance Officers" (RA Carsten Grau/RA'in ...

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Leiters der Rechtsabteilung und der Innenrevision

  • itmittelstand.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeitsrisiken für Compliance-Verantwortliche (RA Tim Wybitul; BB 2009, 2590)

  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsatzentscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Compliance-Beauftragten (RA Tim Wybitul; BB 2009, 2263)

  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Risiken für Compliance-Beauftragte - und trifft möglicherweise auch Vorstände und Geschäftsführer

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beteiligung durch Unterlassen an fremden Straftaten (Prof. Dr. Matthias Krüger; ZIS 2011, 1)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten - verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beteiligung durch Unterlassen an fremden Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 44
  • NJW 2009, 3173
  • ZIP 2009, 1867
  • NStZ 2009, 686
  • NStZ 2010, 268 (Ls.)
  • NStZ 2010, 621
  • NJ 2009, 477
  • StV 2009, 687
  • VersR 2010, 483
  • WM 2009, 1882
  • BB 2009, 2059
  • BB 2009, 2263
  • DB 2009, 2143
  • JR 2009, 471
  • NZG 2009, 1356
  • wistra 2009, 433
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Es kann dahinstehen, ob der verbreiteten Unterscheidung von Schutz- und Überwachungspflichten in diesem Zusammenhang wesentliches Gewicht zukommen kann, weil die Überwachungspflicht gerade dem Schutz bestimmter Rechtsgüter dient und umgekehrt ein Schutz ohne entsprechende Überwachung des zu schützenden Objekts kaum denkbar erscheint (vgl. BGHSt 48, 77, 92).

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).

    Sein pflichtwidriges Unterlassen führt dazu, dass ihm der Erfolg, den er hätte verhindern sollen, strafrechtlich zugerechnet wird (vgl. BGH NJW 1987, 199).

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein solcher Schaden ist aber nicht unmittelbar (BGHSt 51, 29, 33; BGH NStZ 1986, 455, 456; Fischer aaO § 266 Rdn. 55).
  • BGH, 26.09.2007 - 2 StR 290/07

    Bemessung der Tagessatzhöhe (Unterhaltszahlungen; selbstgenutztes Wohneigentum)

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Der vom Landgericht festgesetzte Tagessatz in Höhe von 75 Euro ist rechtsfehlerfrei bestimmt (vgl. dazu eingehend Häger in LK, 12. Aufl. § 40 Rdn. 54 ff.; ferner BGH wistra 2008, 19).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein solcher Schaden ist aber nicht unmittelbar (BGHSt 51, 29, 33; BGH NStZ 1986, 455, 456; Fischer aaO § 266 Rdn. 55).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 734/80

    Bestechung - Pflichtwidrigkeit - Dienstvorschrift - Pflichtwidrige Handlung -

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86
    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Eine Garantenpflicht wird weiterhin dadurch begründet, dass der Betreffende eine gesetzlich vorgesehene Funktion als Beauftragter übernimmt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 2753, 2757; Böse NStZ 2003, 636), etwa als Beauftragter für Gewässerschutz (§§ 21a ff. WHG), Immissionsschutz (§§ 53 ff. BImSchG) oder Strahlenschutz (§§ 31 ff. StrahlenschutzVO).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten,

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08

    Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am BGH von der Mitwirkung an einer

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Entstehung einer Garantenstellung hieraus folgt aus der Überlegung, dass demjenigen, dem Obhutspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen sind, dann auch eine "Sonderverantwortlichkeit' für die Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs trifft (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 48).

    Der Inhalt und der Umfang der Garantenpflicht bestimmen sich sodann aus dem konkreten Pflichtenkreis, den der Verantwortliche übernommen hat (BGH aaO BGHSt 54, 44, 49).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Eine solche setzt ein pflichtwidriges - auch mittelbares - Schaffen einer Gefahr voraus (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47; Beschlüsse vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 80 und vom 15. Mai 2018 - 3 StR 130/18; zur mittelbaren Gefahrverursachung vgl. Schönke/Schröder/Bosch, 30. Aufl., § 13 Rn. 39; Roxin, NStZ 1985, 320, 321).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    (1) Der Inhalt und der Umfang der Garantenpflicht bestimmen sich aus dem konkreten Pflichtenkreis, den der Verantwortliche übernommen hat (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 49).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dass sich das Landgericht, das lediglich drei der insgesamt 261 Nutzer als Zeugen vernommen hat, nicht die Überzeugung vom tatsächlichen Vorliegen einer Täuschung bzw. eines Irrtums von Internetnutzern verschaffen konnte und deshalb - obwohl zehn Anzeigeerstatter Zahlungen erbracht hatten - nicht von einem vollendeten Betrug ausgegangen ist, lässt auch erkennen, dass sich das Landgericht der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten zur Feststellung von Täuschung bzw. Irrtum bei gleichförmigen und massenhaften Geschäften nicht bewusst war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); aus jüngerer Zeit: BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, wistra 2014, 97, 98).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Selbst wenn hier eine solche - grundsätzlich mögliche (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 48 f.; Weigend in LK-StGB, 12. Aufl., § 13, Rn. 60; Rogall, ZStW 98, 573, 619) - arbeitsvertragliche Übertragung einer Schutzpflicht im Interesse nachgeordneter Mitarbeiter anzunehmen sein sollte, würde sich diese jedenfalls nicht auf den Geschädigten erstreckt haben.

    Diese beschränkt sich indes auf die Verhinderung betriebsbezogener Straftaten und umfasst nicht solche Taten, die der Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit im Betrieb begeht (vgl. RGSt 58, 130; BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 mit Besprechung Dannecker/Dannecker, JZ 2010, 918; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106; OLG Karlsruhe, GA 1971, 281; Weigend, aaO, § 13, Rn. 56; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13, Rn. 53; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 13, Rn. 14; Wohlers in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 13, Rn. 53; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 13, Rn. 37 f.; Roxin, Strafrecht AT II, § 32 Rn. 134 ff; Schünemann, wistra 1982, 41; Schall, FS Rudolphi, S. 267; Rogall, ZStW 98, 573, 618; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 183 ff.; gegen eine Garantenstellung des Geschäftsherrn wegen des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit SK-Rudolphi, StGB, § 13, Rn. 32 ff.; Otto, Jura 1998, 409, 413; Heine, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, 1995, S. 116 ff.).

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Ein (pflichtwidriges) Vorverhalten führt nur dann zu einer Garantenstellung aus Ingerenz, wenn dadurch die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht worden ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47 Rn. 21; Urteil vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 57 f.; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13 Rn. 14).

    Aus diesem Grund sind die Bestimmungen der § 93 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG auch keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, Urteile vom 9. Juli 1979 - II ZR 211/76, WM 1979, 853, 854; vom 19. Februar 1990 - II ZR 268/88, BGHZ 110, 342, 359 f.; vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, aaO S. 375; MünchKommGmbHG/Fleischer, 1. Aufl., § 43 Rn. 353; Hopt in Hopt/Wiedemann, AktG, 4. Aufl., § 93 Rn. 492) und ist zwischen den Interessen der eigenen Gesellschaft und denen außenstehender Dritter zu differenzieren (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 29: "Trennung zwischen einerseits den Interessen des eigenen Unternehmens und andererseits den Interessen außenstehender Dritter").

    (2) Das Berufungsgericht hat auch keine Umstände festgestellt, die die Annahme rechtfertigten, dass der Beklagte zu 3 - über die ihm gegenüber der O.-Handelsgesellschaft mbH bzw. der Beklagten zu 1 obliegenden Pflichten aus der Organstellung hinaus - weitere Pflichten übernommen hatte, die er nicht nur für diese Gesellschaften als deren Organ zu erfüllen hatte, sondern die ihn aus besonderen Gründen persönlich gegenüber der N. AG trafen und den Schutz ihrer Vermögensinteressen zum Gegenstand hatten (vgl. zur Garantenstellung aus Gewährsübernahme: BGH, Urteile vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2756; vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 59; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 13 Rn. 20).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    (2) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff. und vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38; Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN; ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).

    Ein pflichtwidriges Vorverhalten führt allerdings nur dann zu einer Garantenstellung aus Ingerenz, wenn dadurch die naheliegende Gefahr des Eintritts eines konkreten tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht worden ist (BGH, Urteile vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14 und vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47 Rn. 21; Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 70 Rn. 7; siehe auch Dannecker/Dannecker JZ 2010, 981, 982).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Der Dokumentation sämtlicher Aussagen der vernommenen Zeugen bedurfte es darüber hinaus nicht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 54, 44).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Die Entstehung einer Garantenstellung hieraus folgt aus der Überlegung, dass denjenigen, dem Obhutspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen sind, dann auch eine "Sonderverantwortlichkeit" für die Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs trifft (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Schließlich kommt den Angeschuldigten auch keine besondere Pflichtenstellung etwa diejenige eines Amtsträgers oder einer solchen Person zu, welcher qua Gesetz - wie etwa dem Beauftragten für Gewässer-, Immissions- und Strahlenschutz - besondere Überwachungspflichten gegenüber der Allgemeinheit überantwortet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ; Bosch , in: Schönke/Schröder, StGB 30 , § 13 Rn. 31 f. m.w.N.).

    Demgegenüber wird ein in privater - wenn auch gemeinnütziger - Rechtsform betriebenes Unternehmen lediglich innerhalb eines rechtlichen Rahmens, den es zu beachten hat, maßgeblich zur Gewinnerzielung tätig (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Vielmehr konzentriert sich die Überwachungspflicht auch in diesem Kontext auf die Einhaltung dessen, was die Tätigkeit des Dienstherrn ist; sie bestimmt sich nach dem Zuschnitt des konkreten Dienstpostens und der von dem Verpflichteten übernommenen Aufgabe (so BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Ein pflichtwidriges Vorverhalten vermag zwar ebenfalls eine Garantenstellung zu begründen, wenn es die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten, tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19.04.2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754 ; Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Diese Sichtweise fügt sich schließlich auch in die strafgerichtliche Rechtsprechung ein, wonach sich die (strafrechtliche) "Einstandspflicht nicht nur darauf [beschränkt], Vermögensbeeinträchtigungen des eigenen Unternehmens zu unterbinden, sondern sie [...] auch die Verhinderung aus dem eigenen Unternehmen kommender Straftaten gegen dessen Vertragspartner umfassen [kann]" (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ; Herv.

  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2021 - 10 Sa 7/21

    Außerordentliche Kündigung - Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist -

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17

    Geschäftsherrenhaftung des Ladeninhabers bei in den Verkaufs- und Lagerräumen von

  • BGH, 14.10.2014 - VI ZR 466/13

    Deliktische Haftung durch unterlassene Aufklärung bei Aktienankauf:

  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

  • VG Ansbach, 07.06.2018 - AN 13b D 17.2408

    Zurückstufung eines Schulleiters in das Eingangsamt wegen Veruntreuung des

  • VG Neustadt, 18.11.2009 - 1 K 222/09

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen nur für Ausbaumaßnahmen

  • BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10

    Verfahrensverzögerung nach Erlass des angefochtenen tatrichterlichen Urteils;

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

  • LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts durch Unterlassen: Tauglichkeit zur

  • LG Köln, 19.10.2012 - 7 O 161/11

    Wirksame Beendigung eines Anwaltsvertrags durch eine außerordentliche Kündigung

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