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   BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09   

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BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09 (https://dejure.org/2009,1485)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 2 BvR 49/09 (https://dejure.org/2009,1485)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09 (https://dejure.org/2009,1485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 EMRK; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 358 Abs. 2 StPO
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung einer Verfahrensrüge in der Revision); Art und Weise der Kompensation von Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung; Recht auf den gesetzlichen Richter (zulässiges Unterlassen einer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Wege eines Abschlags bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine angemessene Beschleunigung des Strafverfahrens unter dem Blickwinkel des Rechtsstaatsprinzips; Zulässigkeit einer Kompensierung einer Verfahrensverzögerung durch eine Strafmilderung und nicht durch einen Abschlag bei der Vollstreckung der Strafe

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GVG § 132 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Strafverfahren; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde wegen Berücksichtigung eines Abschlags bei der Strafzumessung statt in der Strafvollstreckung erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Übergangsweise darf eine Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung anstatt bei der Vollstreckung der Strafe berücksichtigt werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzögerungen im Strafverfahren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vb wegen Berücksichtigung eines Abschlags bei der Strafzumessung statt in der Strafvollstreckung erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strafzumessungslösung in Übergangsfällen zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 673
  • wistra 2009, 307
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Mit der Revision rügte der Beschwerdeführer unter anderem, dass eine weitere Verfahrensverzögerung von sieben Monaten bei der Zustellung des Urteils zu berücksichtigen sei und nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - wegen der Verfahrensverzögerung ein Teil der verhängten Strafe für verbüßt erklärt werden müsse.

    Außerdem hätte anstelle der Strafzumessungslösung die Vollstreckungslösung angewendet werden müssen, wie es der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - entspreche und wodurch eine frühere Haftentlassung möglich wäre.

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat zwar entschieden, solche Verfahrensverzögerungen künftig nicht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, sondern dadurch zu kompensieren, dass ein Teil der Strafe im Urteil für bereits vollstreckt erklärt wird (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 -, NJW 2008, S. 860).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Die Rechtsschutzgarantie verbietet den Gerichten zwar, bei Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 112, 185 m.w.N.).

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfordert ein Rügevorbringen, welches das Revisionsgericht in die Lage versetzt, allein anhand der Revisionsbegründung über die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge zu befinden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, was bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs von den Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGK 2, 239 ).

    Die in der Rechtsprechung jahrzehntelang praktizierte Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung ist eine verfassungsgemäße Form der Kompensation (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert nicht nur die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs überhaupt, sondern auch eine Durchsetzung innerhalb so kurzer Zeit, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, juris, Rn. 73).

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 -, juris, Rn. 90).

  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einem Übergangsfall, in dem ein Urteil noch vor der Entscheidung des Großen Senats unter Anwendung der Strafzumessungslösung ergangen war, den Strafausspruch aufgehoben, damit stattdessen die Vollstreckungslösung angewendet wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07 -, NStZ-RR 2008, S. 168; nicht vergleichbar dagegen BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07 -, NStZ 2008, S. 478, da das Urteil dort auch aufgrund der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben wurde).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einem Übergangsfall, in dem ein Urteil noch vor der Entscheidung des Großen Senats unter Anwendung der Strafzumessungslösung ergangen war, den Strafausspruch aufgehoben, damit stattdessen die Vollstreckungslösung angewendet wird (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07 -, NStZ-RR 2008, S. 168; nicht vergleichbar dagegen BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 3 StR 514/07 -, NStZ 2008, S. 478, da das Urteil dort auch aufgrund der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben wurde).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    a) Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden (vgl. BVerfGE 63, 77 ).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Der Bundesgerichtshof stellt dabei zutreffend darauf ab, dass es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, das Aktenwerk selbst auf Verzögerungen durchzusehen oder auch nur in Teilabschnitten zu sichten, um die allgemein unter Hinweis auf zeitliche Eckdaten aufgestellte Behauptung einer Verzögerung zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03 -, NStZ 2004, S. 504).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    Unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage; sie beeinträchtigen auch das verfassungsrechtlich abgesicherte öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozess, weil die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann (vgl. BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfordert ein Rügevorbringen, welches das Revisionsgericht in die Lage versetzt, allein anhand der Revisionsbegründung über die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge zu befinden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 112, 185 ).
  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Denn die gleiche Rechtsfrage kann auch dann zur Entscheidung stehen, wenn der gleiche Rechtsgrundsatz, mag er auch in mehreren Gesetzesbestimmungen seinen Niederschlag gefunden haben, von zwei Senaten unterschiedlich aufgefasst und gehandhabt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53, BGHZ 9, 179, 181; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 394; BVerfG, wistra 2009, 307, 309).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Weil schon Art. 103 Abs. 2 GG verletzt ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Bundesgerichtshof durch das Unterlassen einer Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 oder Abs. 4 GVG an den Großen Senat für Strafsachen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1178/06 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09 -, wistra 2009, S. 307 ).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09; Meyer-Goßner aaO Art. 6 MRK Rdn. 7 a m. w. N.).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen nämlich - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09) - die im Beweisantrag in Bezug genommenen Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (vgl. BGH, Urteile vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, StV 2004, 305, 306, und vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04, NStZ-RR 2006, 33, 34 bei Sander; Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07, vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222 (Ls.); Becker in LR-StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2323).
  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Vom Angeklagten zu verlangen, dass er für das Revisionsverfahren darüber hinaus alle Tatsachen ermitteln (und vortragen) müsse, die eine nicht ordnungsgemäße Besetzung der Hilfsstrafkammer belegen, würde die aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO folgenden Pflichten überspannen (vgl. BVerfG StV 2006, 57; StraFo 2005, 512 m. w. N.; Beschl. vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09).
  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

    Diese können mit zunehmender Verfahrensdauer unvereinbar sein mit dem aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleiteten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wonach die Rechtsfolge insbesondere in einem gerechten Verhältnis zur Verfehlung des Steuerberaters stehen muss (vgl. BVerfGE 46, 17, 29; BVerfG [Kammer] wistra 2009, 307, 308).
  • BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12

    Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender

    Der Beschwerdeführer muss von der ihm fachgerichtlich eingeräumten Rechtschutzmöglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde in einer Weise Gebrauch machen, die gewährleistet, dass sich das Fachgericht mit seinem Vorbringen sachlich auseinandersetzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09; Meyer-Goßner aaO (StPO 52. Aufl.) Art. 6 MRK Rdn. 7 a m. w. N.).
  • OLG München, 01.08.2022 - 25 U 1865/21

    Private Krankenversicherung: Kein Anspruch eines Ausländers auf Basistarif bei

    Dieselbe Rechtsfrage liegt immer dann vor, wenn wegen der Gleichheit des Rechtsproblems die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der Fälle oder der anwendbaren Vorschriften nur einheitlich ergehen kann (BVerfG, NStZ 1993, 90, 91; wistra 2009, 307, 309; MünchKomm-StPO/Cierniak/Pohlit, § 132 GVG Rn. 11).
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

    Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozessverhalten, verursacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 10. März 2009 - 2 BvR 49/09; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 7 a m. w. N.).
  • BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BGH, 20.12.2018 - IX ZR 82/16

    Duldung der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen; Duldung der

  • BGH, 20.12.2018 - IX ZR 81/16

    Duldung der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen nach dem

  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 283/09

    Verschlechterungsverbot

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 57-IV-11

    Fehlende Substantiierung - keine Auseinandersetzung mit dem eine Verfahrensrüge

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