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   OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09   

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OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09 (https://dejure.org/2009,8132)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.06.2009 - 1 Ws 222/09 (https://dejure.org/2009,8132)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 1 Ws 222/09 (https://dejure.org/2009,8132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde; Falschbeurkundung im Amt

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1; StGB § 348
    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde; Falschbeurkundung im Amt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urkundenfälschung an Vergabeakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht: Urkundenfälschung, wenn Vergabeakte durch rückdatierte Schriftstücke ergänzt wird?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenfälschung an Vergabeakten? (IBR 2010, 60)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2010, 111
  • ZfBR 2010, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Mit Fehlblättern ist es aber auch möglich, etwa aus Personalakten Teile zu entfernen, wenn der Arbeitnehmer die Entfernung verlangen konnte oder durchgesetzt hat (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25, 26).

    bb) Außerdem müssten die Einzelstücke fest und dauerhaft zu einer Gesamturkunde verbunden sein, wobei diese Zusammenfassung auf Rechtssatz, Geschäftsgebrauch oder Vereinbarung beruhen kann (RGSt 69, 396, 398 für Handelsbücher des Kaufmanns; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25, 26 für Personalakten).

    Das OLG Düsseldorf hat eine Personalakte als Gesamturkunde gewertet, aber keine Urkundenfälschung angenommen, wenn eine Einzelurkunde entnommen wird und dies mit einem Vermerk aktenkundig gemacht wird (NStZ 1981, 25 ).

  • RG, 07.12.1925 - III 471/25

    Zum Begriff der Gesamturkunde.

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Eine Gesamturkunde ist eine auf Rechtssatz, Geschäftsgebrauch oder Vereinbarung beruhende feste und dauerhafte Zusammenfassung mehrerer Einzelurkunden zu einem übergeordneten Ganzen, das einen über die Einzelurkunden hinausgehenden Gedankeninhalt auch in negativer Hinsicht beweisen kann (BGHSt 4, 60, 61; RGSt 60, 17, 19, 20).

    All diesen Fällen war gemeinsam, dass es sich um fest gebundene Bücher oder eine ähnliche Form handelte (RGSt 60, 17, 19 setzt das voraus).

    Lose zusammengestellte Unterlagen zu einem Verdingungsprotokoll stellen jedenfalls noch keine Gesamturkunde dar (RGSt 60, 17, 19).

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Die über den vorgeschriebenen Inhalt hinausgehenden Bestandteile einer öffentlichen Urkunde nehmen am öffentlichen Glauben nicht teil (BGHSt 44, 186, 188; BayObLG …

    Auch bei notariellen Urkunden ist das Datum ihrer Erstellung oder ihr Erstellungsort nicht von § 348 StGB erfasst (BGHSt 44, 186, 188; LG Frankfurt/M, NJW 2008, 91, 93).

  • BGH, 07.10.1954 - 3 StR 718/53
    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Notwendig ist eine Beweiswirkung für und gegen jedermann (BGHSt 6, 380, 381; 17, 66, 67; 19, 19, 21).

    Zudem würde sich der öffentliche Glaube und damit der erhöhte strafrechtliche Schutz nicht auf den gesamten Inhalt der Urkunde erstrecken, sondern nur auf bestimmte, von vornherein allgemein, regelmäßig durch Rechtssatz, festgelegte Inhalte (BGHSt 6, 380, 381; 19, 19, 21; 20, 186, 188; NJW 2004, 3195 ).

  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Der strafrechtliche Begriff einer öffentlichen Urkunde ist dabei enger als derjenige des § 415 ZPO (BayObLG, NStZ 1996, 137 ; BGHSt 20, 186, 188; 44 186, 187), zumindest hinsichtlich der Reichweite des strafrechtlichen Schutzes für die in der Urkunde enthaltenen Angaben.

    Zudem würde sich der öffentliche Glaube und damit der erhöhte strafrechtliche Schutz nicht auf den gesamten Inhalt der Urkunde erstrecken, sondern nur auf bestimmte, von vornherein allgemein, regelmäßig durch Rechtssatz, festgelegte Inhalte (BGHSt 6, 380, 381; 19, 19, 21; 20, 186, 188; NJW 2004, 3195 ).

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62

    Angabe des Inhabers im Sparbuch als Beurkundung einer "Tatsache" i.S.d. § 348

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Notwendig ist eine Beweiswirkung für und gegen jedermann (BGHSt 6, 380, 381; 17, 66, 67; 19, 19, 21).

    Zudem würde sich der öffentliche Glaube und damit der erhöhte strafrechtliche Schutz nicht auf den gesamten Inhalt der Urkunde erstrecken, sondern nur auf bestimmte, von vornherein allgemein, regelmäßig durch Rechtssatz, festgelegte Inhalte (BGHSt 6, 380, 381; 19, 19, 21; 20, 186, 188; NJW 2004, 3195 ).

  • RG, 29.11.1935 - 4 D 354/35

    Ist ein Vollkaufmann befugt, eine Eintragung in seine Handelsbücher zu ändern,

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Allerdings ist davon auszugehen, dass auch vor und somit unabhängig von einer bewussten oder ausdrücklichen Fertigstellung die Urkundsqualität schon immer dann erreicht ist, wenn der Aussteller die Dispositionsbefugnis über die Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382, 386; MK-Erb, § 267 Rn. 189 m.w.N; LK-Gribbohm, § 267 Rn. 203 ff m.w.N.), etwa wenn ein Beweisinteresse Dritter besteht, z.B. bei Handelsbüchern des Kaufmanns (vgl. RGSt 69, 396, 398).

    bb) Außerdem müssten die Einzelstücke fest und dauerhaft zu einer Gesamturkunde verbunden sein, wobei diese Zusammenfassung auf Rechtssatz, Geschäftsgebrauch oder Vereinbarung beruhen kann (RGSt 69, 396, 398 für Handelsbücher des Kaufmanns; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 25, 26 für Personalakten).

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Diese kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201, 203; 20, 294, 295; LK-Gribbohm, § 271 Rn. 22).
  • BGH, 30.11.1965 - 5 StR 462/65

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen fortgesetzter mittelbarer

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    Diese kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201, 203; 20, 294, 295; LK-Gribbohm, § 271 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 05.11.1976 - 3 Ss 392/76
    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
    2 St 175/91|BGH; 25.02.1992; 5 StR 483/91">NJW 1992, 1841, 1842; OLG Hamm NJW 1977, 592, 594).
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04

    Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 219/96

    Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung durch Vernichtung eines Teils einer

  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 396/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2007 - 31 Qs 27/07

    Urkundenunterdrückung: Vernichtung der vorläufigen notariellen Niederschrift

  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
  • OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94

    Urkunde; Entstehungszeitpunkt; Hersteller; Herstellern einer unechten Urkunde;

  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 29.10.2003 - Ds 12 Js 11937/02
  • RG, 18.04.1929 - II 304/29

    Liegt eine Falschbeurkundung (§ 348 Abs. 1 StGB.) vor, wenn der

  • RG, 19.02.1918 - IV 823/17

    Ist der Kaufmann, der in einem bürgerlichen Rechtsstreit zur Beweisführung auf

  • RG, 29.04.1930 - I 1144/29

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein vom Beamten vorzeitig errichtetes und daher

  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12

    Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im

    Diese erhöhte Beweiswirkung kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass die erhöhte öffentliche Beweiswirkung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, wobei auch die Anschauungen des Rechtsverkehrs zu berücksichtigen sind (BGHSt 22, 201, 203; OLG Thüringen, wistra 2010, 111, 116).
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    Auch bei einer von einem hierzu befugten Amtsträger aufgenommenen Urkunde erfasst die Strafbewehrung des § 348 StGB aber nicht jede Erklärung oder Tatsache, die sich in der öffentlichen Urkunde findet, sondern nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen und Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, d.h. die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann" erstreckt (so bereits RGSt 39, 370/373; BGHSt 22, 201/203; BGHSt 44, 186/187; BGHSt 47, 39/41; BGHSt 53, 34/36; zuletzt BGH NStZ 2015, 278; vgl. auch OLG Jena wistra 2010, 111, 115).
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