Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.10.2009

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   BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09   

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https://dejure.org/2009,2905
BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09 (https://dejure.org/2009,2905)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 StR 478/09 (https://dejure.org/2009,2905)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 (https://dejure.org/2009,2905)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV; § 41a EStG; § 266a StGB; § 370 AO; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB
    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber; Feststellung eines Arbeitsverhältnisses: Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Selbständigen); Abgrenzung von Verbotsirrtum und Tatbestandsirrtum (Statusverfahren; Vermeidbarkeit; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Subsumtionsirrtum bei Verkennung der eigenen Arbeitgeberstellung i.S.d. § 266a Strafgesetzbuch (StGB); Selbstständigkeit von in Vollzeit eingesetzten und auf Stundenlohnbasis entlohnten Prospektverteilern

  • Judicialis

    StGB § 266a; ; EStG § 41a

  • ra.de
  • streifler.de

    Irrtümliche Vorstellung über Arbeitsverhältnis - Subsumtionsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a; EStG § 41a
    Subsumtionsirrtum bei Verkennung der eigenen Arbeitgeberstellung i.S.d. § 266a Strafgesetzbuch ( StGB ); Selbstständigkeit von in Vollzeit eingesetzten und auf Stundenlohnbasis entlohnten Prospektverteilern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 337
  • wistra 2010, 29
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
    Denn ein solcher Irrtum würde vorliegend lediglich einen den Vorsatz des Angeklagten nicht berührenden Subsumtionsirrtum darstellen, der allenfalls geeignet wäre, einen - in der Regel durch Einleitung eines Statusverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV vermeidbaren - Verbotsirrtum zu begründen (ebenso Gribbohm in LK 11. Aufl. § 266a Rdn. 82; Schulz NJW 2006, 183, 186; vgl. auch BGHZ 133, 370, 381; Hoyer in SK-StGB 117. Lfg. Juli 2009 § 266a Rdn. 54; Tag in NK-StGB § 266a Rdn. 81; Bittmann Insolvenzstrafrecht § 21 Rdn. 104 m.w.N. auch zur Gegenansicht; a.A. LG Ravensburg StV 2007, 413, 414; Ignor/Rixen Handbuch Arbeitsstrafrecht § 2 Rdn. 89).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
    Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass bei der gegebenen Sachlage keine zureichenden Anhaltspunkte dafür gegeben sind, eine solche Einlassung als nicht widerlegbar zu erachten, so dass weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten die Richtigkeit dieser Einlassung zu unterstellen (vgl. zuletzt Senat NStZ-RR 2009, 90, 91 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
    Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH NJW 2009, 528, 530; BGH NStZ 2001, 599, 600).
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09
    Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH NJW 2009, 528, 530; BGH NStZ 2001, 599, 600).
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Das Landgericht hat zudem wesentliche Feststellungen, die für eine Arbeitgebereigenschaft sprechen und aus denen sich Rückschlüsse auf das Vorstellungsbild des Angeklagten ergeben könnten, nicht in die Beweiswürdigung eingestellt (vgl. zu den Kriterien für die Feststellung der Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 77 Rn. 14; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 und vom 27. September 2011 - 1 StR 399/11, NStZ-RR 2012, 13).

    Liegt diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterliegt der Täter, wenn er glaubt, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 f. und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23, 25 Rn. 16 jeweils mwN; Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 381).

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Lag diese Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor, unterlag der Täter, wenn er glaubte, nicht Arbeitgeber zu sein oder für die Abführung der Beiträge nicht Sorge tragen zu müssen, nach bisheriger Rechtsprechung keinem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern (allenfalls) einem - in der Regel vermeidbaren - Verbotsirrtum (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 und vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13 Rn. 16, jeweils mwN).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Ob dies auch dann gilt, wenn der Irrtum über das Bestehen eines Steueranspruchs allein auf einer Fehlvorstellung über die Reichweite steuerlicher Normen - hier etwa des § 3c UStG über den Ort der Lieferung in besonderen Fällen - beruht, oder ob dann vielmehr ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) gegeben ist, wird in der neueren Literatur teilweise in Frage gestellt (vgl. Allgayer in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschaftsund Steuerstrafrecht, § 369 AO Rn. 28 mwN; vgl. zum Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09   

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https://dejure.org/2009,3891
BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09 (https://dejure.org/2009,3891)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - 1 StR 320/09 (https://dejure.org/2009,3891)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 1 StR 320/09 (https://dejure.org/2009,3891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) bei lediglich teilweise fehlender Verbuchung und Meldung von Entgelten

  • Judicialis

    SGB IV § 14 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 14 Abs. 2 S. 2
    Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB IV ) bei lediglich teilweise fehlender Verbuchung und Meldung von Entgelten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 337
  • wistra 2010, 29
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Zwar ist eine Hochrechnung der Schwarzlohnsumme nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch dann zulässig, wenn ein Unternehmer lediglich teilweise Schwarzlohnzahlungen leistet (Senat, Beschl. vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    aa) Die Fiktion einer Nettolohnvereinbarung gilt auch, wenn die Schwarzlohnzahlung - wie hier - nur einzelne Lohnteile erfasst (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09, wistra 2010, 29 und vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148).
  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

    Auch in Fällen teilweiser Schwarzlohnzahlungen findet § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09, wistra 2010, 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10

    Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Das gesetzgeberische Ziel, die Verhinderung und Beseitigung von Wettbewerbsvorteilen, die sich die Beteiligten von illegalen Beschäftigungsverhältnissen erwarten, kann nur dadurch erreicht werden, dass die Vorschrift auch dann anwendbar ist, wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch die gesetzlich geforderten Abzüge umgangen werden sollen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, 1 StR 320/09, wistra 2010, 29, zit nach juris mwN; Baier, in Krauskopf, Kommentar zur sozialen Kranken- und Pflegeversicherung, § 14 SGB IV Rdnr 37).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Dies gilt auch in Fällen nur teilweiser Schwarzlohnzahlungen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. November 2009, 1 StR 283/09 -, juris).
  • LSG Sachsen, 27.09.2022 - L 9 BA 15/20
    Mangels personenbezogener Feststellungsmöglichkeit sei die Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage von Schätzung und Hochrechnung der Rechnungssummen als Nettolöhne auf einen Bruttolohn (unter Hinweis auf Urteil des BGH vom 02.12.2008 - 1StR 416/08 - und Beschluss vom 07.10.2009 -1 StR 320/09 -) durch einen Summenbeitragsbescheid gemäß § 28f Abs. 2 SGB IV erfolgt.
  • SG Würzburg, 26.04.2021 - S 5 BA 29/21

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Mit Beschluss vom 07.10.2009 (1 StR 320/09) hat der BGH § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV auch bei nur teilweiser "Schwarzlohnzahlung" für anwendbar erklärt.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 7 BA 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung -

    Das treffe auch in Fällen nur teilweiser "Schwarzlohnzahlungen" zu, d. h., wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch die gesetzlich geforderten Abzüge umgangen werden sollen (BGH-Urteil vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 320/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2022 - L 8 BA 129/21

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Die Vorschrift kommt daher auch dann zur Anwendung, wenn lediglich Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch gesetzliche Abzüge umgangen wurden (vgl. BGH Beschl. v. 7.10.2009 - 1 StR 320/09; Zieglmeier, in: Kassler Kommentar, SGB IV, § 14 Rn. 152a).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2016 - L 11 R 1978/16
    Ausreichend ist, wenn insoweit auch nur Entgeltteile nicht ordnungsgemäß verbucht und gemeldet und dadurch gesetzliche Abzüge umgangen werden (Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, SGB IV, § 14 RdNr 39; BGH 07.10.2009, 1 StR 320/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2016 - L 11 R 838/16
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