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   BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09   

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https://dejure.org/2010,8032
BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09 (https://dejure.org/2010,8032)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - 1 StR 530/09 (https://dejure.org/2010,8032)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09 (https://dejure.org/2010,8032)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 3 StPO, § 356a StPO
    Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung: Umfang des Rechts des Angeklagten zur Gegenerklärung

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge aufgrund der Übergehung von zu berücksichtigendem Vorbringen

  • rewis.io

    Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung: Umfang des Rechts des Angeklagten zur Gegenerklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung: Umfang des Rechts des Angeklagten zur Gegenerklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
    Anhörungsrüge aufgrund der Übergehung von zu berücksichtigendem Vorbringen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 194
  • wistra 2010, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 1 StR 530/09
    Diese Pflichtverteidigerbestellung wirkte im Verfahren nach § 356a StPO fort (vgl. BGHR StPO § 356a Verteidiger 1).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Neuer Tatsachenvortrag nach Fristablauf im Rahmen von Gegenerklärungen (§ 349 Abs. 3 StPO) kann die Unzulässigkeit innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht zulässig erhobener Verfahrensbeanstandungen nicht mehr nachträglich beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08, NStZ 2009, 168; Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 66).
  • BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe

    Bei der genannten zweiwöchigen Frist, die keine Ausschlussfrist ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312; Nagel in Radtke/Hohmann, StPO, § 349 Rn. 25; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., Band VII, § 349 Rn. 31 mwN), handelt es sich nicht um eine Frist im Sinne von § 44 Satz 1 StPO.
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 34/14

    Anhörungsrüge; Recht auf richterliches Gehör (Berücksichtigung einer

    Das Recht zur Gegenerklärung im Sinne des § 349 Abs. 3 StPO ermöglicht indes nicht, Verfahrensrügen nachträglich formgerecht zu begründen (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 345 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 559/16

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Diese Pflichtverteidigerbestellung wirkte im Verfahren nach § 356a StPO fort (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, BGHR StPO § 356a Verteidiger 1 und vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312).
  • BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16

    Fehlende Berücksichtigung der Härtefallvorschrift bei Absehen vom Verfall

    Da sie keine absolute Ausschlussfrist darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312), hat der Senat jedoch - um einen Nachteil für den Angeklagten völlig auszuschließen - die Antragsschrift des Generalbundesanwalts dem Wahlverteidiger zur Stellungnahme übersandt; dieser hat die Gelegenheit wahrgenommen, sich ergänzend zu äußern.
  • BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung

    Diese Pflichtverteidigerbestellung wirkte im Verfahren nach § 356a StPO fort (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 559/16 Rn. 12; vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, BGHR StPO § 356a Verteidiger 1 und vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16

    Auswirkung widersprüchlichen Vorbringens des Angeklagten im Rahmen von § 344 Abs.

    Da es sich bei dieser Frist nicht um eine Ausschlussfrist handelt (s. nur BGH wistra 2010, 312 [BGH 12.05.2010 - 1 StR 530/09] ; Meyer-Goßner /Schmitt aaO., § 349 Rn. 17 m.w.N.), waren die Ausführungen des Angeklagten in der Gegenerklärung vom Senat zu berücksichtigen.
  • KG, 13.06.2018 - 3 Ws (B) 141/18

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Soweit der Betroffene mit dem Verteidigerschriftsatz vom 28. Mai 2018 vorträgt, das messende Gerät sei nicht geeicht gewesen, war dieser Vortrag im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht berücksichtigungsfähig, weil er erst nach Ablauf der Rechtsmittelbegrün-dungsfrist erfolgt ist (vgl. BGH wistra 10, 312); abgesehen davon steht er auch in Widerspruch zum Inhalt des vorgenannten Gutachtens.
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 1 Ws 55/18
    Dies begründet jedoch keine Gehörsverletzung (BGH, wistra 2010, 312).
  • OLG Dresden, 20.06.2018 - 1 Ws 55/18
    Dies begründet jedoch keine Gehörsverletzung (BGH, wistra 2010, 312).
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