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   BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09   

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https://dejure.org/2010,9511
BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09 (https://dejure.org/2010,9511)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2010 - 4 StR 635/09 (https://dejure.org/2010,9511)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2010 - 4 StR 635/09 (https://dejure.org/2010,9511)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis von an verschiedenen Tagen in unterschiedlichen Filialen zu Lasten der Deutschen Post AG vorgenommenen Betrugstaten

  • rewis.io

    Betrug: Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StGB § 53; StGB § 263
    Konkurrenzverhältnis von an verschiedenen Tagen in unterschiedlichen Filialen zu Lasten der Deutschen Post AG vorgenommenen Betrugstaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2010, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Täters an (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Täters an (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Bei der Beteiligung mehrerer Mittäter an einer Serie selbständiger Einzeltaten kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die konkurrenzrechtliche Beurteilung maßgeblich auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Mittäters an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, wistra 2012, 67; vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 21. April 2010 - 4 StR 635/09, wistra 2010, 344).
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