Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10   

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https://dejure.org/2011,10391
OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10 (https://dejure.org/2011,10391)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.01.2011 - 1 Ws 352/10 (https://dejure.org/2011,10391)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 1 Ws 352/10 (https://dejure.org/2011,10391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Materielles Strafrecht, Untreue, grobe Pflichtverletzung, Einverständnis der Gesellschafter, Kommunalrecht, Einfluss auf Strafbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untreue eines GmbH-Geschäftsführers

  • Justiz Thüringen

    Art 103 Abs 2 GG, § 266 Abs 1 StGB, § 30 Abs 1 GmbHG, § 35 GmbHG, § 37 GmbHG
    Untreue: Strafbarkeit eines Alleingeschäftsführers einer kommunalen Eigengesellschaft wegen Haftungsübernahme für eine kommunale GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Untreue eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Materielles Strafrecht, Untreue, grobe Pflichtverletzung, Einverständnis der Gesellschafter, Kommunalrecht, Einfluss auf Strafbarkeit

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kapitalerhaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2011, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Vielmehr ist anerkannt, dass das Einverständnis der Gesamtheit der Gesellschafter als oberstem Willensorgan der GmbH und wirtschaftlichem (nicht rechtlichem) Inhaber des zu betreuenden Vermögens die Pflichtwidrigkeit des Handelns als Merkmal des Untreuetatbestandes ausschließt, wenn es wirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Urteil vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02, bei juris).

    Letzteres ist der Fall, wenn unter Verstoß gegen auch Gläubigerinteressen dienenden Rechtsvorschriften die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, indem etwa die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. 1 GmbHG missachtet, eine Überschuldung der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft oder deren Liquidität unmittelbar existenzbedrohend gefährdet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Beschluss vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Beschluss vom 11.09.2003, 5 StR 524/02, bei juris).

    Dabei vertrat er die Stadt auch in ihrer Eigenschaft als Alleingesellschafterin der kommunalen SWA GmbH und übte ihre Gesellschafterrechte aus, wobei die (gesellschafts- und strafrechtliche) Wirksamkeit seiner Gesellschafterentscheidungen aufgrund der Alleingesellschafterstellung der Stadt nicht von der Einhaltung der Formvorschriften des GmbHG abhängig war (vgl. Zöllner/Noack in: Baumbach/Hueck, a.a.O., § 48 Rn. 46 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 27.09.2010, 2 StR 111/09, bei juris).

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Vielmehr ist anerkannt, dass das Einverständnis der Gesamtheit der Gesellschafter als oberstem Willensorgan der GmbH und wirtschaftlichem (nicht rechtlichem) Inhaber des zu betreuenden Vermögens die Pflichtwidrigkeit des Handelns als Merkmal des Untreuetatbestandes ausschließt, wenn es wirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Urteil vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02, bei juris).

    Letzteres ist der Fall, wenn unter Verstoß gegen auch Gläubigerinteressen dienenden Rechtsvorschriften die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, indem etwa die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. 1 GmbHG missachtet, eine Überschuldung der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft oder deren Liquidität unmittelbar existenzbedrohend gefährdet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Beschluss vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Beschluss vom 11.09.2003, 5 StR 524/02, bei juris).

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Auch treffe den Dritten prinzipiell keine Prüfungs- und Erkundigungspflicht, ob sich das Vertretungsorgan an Beschlüsse des Gemeinderats halte (vgl. BGH NJW 2001, 2626, 2627 für baden-württembergisches Kommunalrecht).
  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02

    Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung;

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Letzteres ist der Fall, wenn unter Verstoß gegen auch Gläubigerinteressen dienenden Rechtsvorschriften die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, indem etwa die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. 1 GmbHG missachtet, eine Überschuldung der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft oder deren Liquidität unmittelbar existenzbedrohend gefährdet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Beschluss vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Beschluss vom 11.09.2003, 5 StR 524/02, bei juris).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Vielmehr ist anerkannt, dass das Einverständnis der Gesamtheit der Gesellschafter als oberstem Willensorgan der GmbH und wirtschaftlichem (nicht rechtlichem) Inhaber des zu betreuenden Vermögens die Pflichtwidrigkeit des Handelns als Merkmal des Untreuetatbestandes ausschließt, wenn es wirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Urteil vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02, bei juris).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Vielmehr ist der Geschäftsführer einer GmbH aufgrund seiner organschaftlichen Stellung und seines Anstellungsvertrages nur an die Gesellschaft als solche gebunden und zur Tätigkeit nur in ihren Angelegenheiten verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2006, 1 StR 519/05, bei juris).
  • OLG Hamm, 21.06.1985 - 4 Ws 163/85
    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Danach obliegt es dem Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft, deren Vermögensinteressen mit der Sorgfalt eines ordentlichen, dem satzungsmäßigen Gesellschaftszweck und - bei kommunalen Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge - den Geboten der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichteten Geschäftsmannes wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm NStZ 1986, 119, bei juris).
  • OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10

    Hinreichender Tatverdacht der Untreue

    Auszug aus OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
    Auch ergibt sich aus dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG die Notwendigkeit, das Merkmal der Pflichtwidrigkeit restriktiv auszulegen und die Anwendung des Untreuetatbestandes auf Fälle evident, d.h. gravierend pflichtwidrigen Handelns des Geschäftsführers zu beschränken (vgl. Senatsbeschluss vom 27.10.2010, 1 Ws 323/10 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der

    Die Vornahme unwirtschaftlicher oder außerhalb des Gesellschaftszwecks liegender Geschäfte, zu der die Gesamtheit der Gesellschafter bzw. die Gesellschafterversammlung von Kapitalgesellschaften nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen prinzipiell berechtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266 Rn. 36; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366 Rn. 30; OLG Jena, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 Ws 352/10, juris Rn. 81), war ihnen daher verwehrt.
  • KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12

    Untreue: Ermittlung des Vermögensnachteils bei Insolvenz des Geschädigten;

    Daraus folgt umgekehrt, dass der Geschäftsführer einer GmbH eine Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB begeht, wenn er die ihm verliehene Macht, über das Vermögen der Gesellschaft (unmittelbar) durch Rechtsgeschäft zu verfügen bzw. diese schuldrechtlich zu verpflichten, pflichtwidrig missbraucht (1. Alt.), oder seine ihm gegenüber der Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht pflichtwidrig verletzt (2. Alt.) und dadurch der Gesellschaft einen Vermögensnachteil zufügt (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 Ws 352/10 - = wistra 2011, 315).
  • LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14

    Untreue

    Die mit Vertretungsmacht gegebene Zustimmung des Angeklagten ... war gemäß Artikel 35 Abs. 1 Landkreisordnung ... für den Landkreis bindend (vgl. OLG Jena vom 12.01.2011, Aktz.: 1 Ws 352/10 zu einer entsprechenden Vertretungsregelung in § 31 Abs. 1 der thüringischen Kommunalordnung).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12734
BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10 (https://dejure.org/2011,12734)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2011 - 1 StR 381/10 (https://dejure.org/2011,12734)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 (https://dejure.org/2011,12734)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a StPO, § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 356a S 2 StPO, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
    Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Gehörsrüge ist bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von zugrunde liegendem Verwerfungsbeschluss als unzulässig zurückzuweisen; Zulässigkeit einer Gehörsrüge bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von dem ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 356a S. 2
    Gehörsrüge ist bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von zugrunde liegendem Verwerfungsbeschluss als unzulässig zurückzuweisen; Zulässigkeit einer Gehörsrüge bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2011, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
    Dies gilt jedoch entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG nicht bei der Frage, ob die Versäumung der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO unverschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 17 f.).
  • BGH, 16.09.2009 - 1 StR 444/08

    Vorrang der Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO gegenüber § 33a StPO

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
    Die an keine Frist gebundene Gegenvorstellung ist deshalb daneben ebenso wenig statthaft wie die ebenfalls unbefristete Beanstandung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 33a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 StR 444/08).
  • BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen

    Wegen der zulässig erhobenen und nicht wirksam zurückgenommenen Revision sind der Antrag des Angeklagten vom 2. April 2013 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den genannten Beschluss des Landgerichts sowie die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde ebenfalls gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315).
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Fristversäumnis, Anhörungsrüge, Fristversäumung, Kenntniserlangung, Schriftsätze,

    Der Angeklagte muss sich das Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung zurechnen lassen (st. Rspr., vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 -, juris; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 356a Rn. 11; Temming in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 356a StPO Rn. 4).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge muss sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden zurechnen lassen, weil es sich in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, vom 17. Juli 2009 - 5 StR 353/08 -, vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07 - und vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 480/19

    Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers an der Fristversäumnis wäre dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, StraFo 2011, 318, 319).
  • BGH, 15.09.2020 - 1 StR 280/19

    Anhörungsrüge

    Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers an der Fristversäumnis wäre dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, StraFo 2011, 318, 319).
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