Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11   

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https://dejure.org/2011,8473
BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,8473)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2011 - 1 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,8473)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 1 StR 189/11 (https://dejure.org/2011,8473)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 78a StGB
    Steuerhinterziehung: Beginn der Verjährungsfrist für die Steuerhinterziehung durch Nichteinreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatbeendigung der Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst mit dem vollständigen Verstreichen der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung; Tatbeendigung hinsichtlich einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen mit Verstreichen der Einreichungsfrist

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Beginn der Verjährungsfrist für die Steuerhinterziehung durch Nichteinreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Beginn der Verjährungsfrist für die Steuerhinterziehung durch Nichteinreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz)

    Änderung der Rechtsprechung: Verjährungsbeginn bei USt-Jahreserklärung und LSt-Anmeldung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 278
  • wistra 2011, 346
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11
    Die für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Tatbeendigung (§ 78a StGB) trat erst mit dem Ablauf, d.h. mit dem vollständigen Verstreichen, der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung und nicht schon im Laufe des letzten Tages der Erklärungsfrist ein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189, 190; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 2; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 105).
  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11
    Die für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Tatbeendigung (§ 78a StGB) trat erst mit dem Ablauf, d.h. mit dem vollständigen Verstreichen, der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung und nicht schon im Laufe des letzten Tages der Erklärungsfrist ein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189, 190; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 2; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 105).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08

    Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - 1 StR 189/11
    Die für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Tatbeendigung (§ 78a StGB) trat erst mit dem Ablauf, d.h. mit dem vollständigen Verstreichen, der Einreichungsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung und nicht schon im Laufe des letzten Tages der Erklärungsfrist ein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 344/08, Rn. 15, wistra 2009, 189, 190; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10, Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90, BGHR StGB § 78a Satz 1 Umsatzsteuerhinterziehung 2; Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 105).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 520/18

    Körperschaftsteuerhinterziehung und Gewerbesteuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die Hinterziehung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum 2001 war mit Ablauf des 31. Mai 2002 nicht nur vollendet (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, §§ 168, 150 Abs. 1 Satz 3, § 149 Abs. 2 Satz 1 aF AO, § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG), sondern auch beendet (§ 78a Satz 1 StGB; st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 1 StR 573/16, wistra 2018, 42; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 389/16, wistra 2017, 234, 235 und vom 31. Mai 2011 - 1 StR 189/11, wistra 2011, 346; Urteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91, BGHSt 38, 165, 170).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 389/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Zeitpunkt der Tatbeendigung bei Begehung durch

    Damit war die vom Angeklagten verwirklichte Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) mit Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunkts am 31. Mai 2003 vollendet und zugleich auch beendet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 StR 189/11, wistra 2011, 346 sowie Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 105 und 202).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9462
BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9462)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2011 - 1 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9462)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,9462)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 78 StGB; § 78a StGB; § 46a StGB
    Verfolgungsverjährung bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Schätzung: Bratschwund bei Dönerfleisch; Zweifelgrundsatz); Täter-Opfer-Ausgleich

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 78 StGB, §§ 78 ff StGB
    Steuerhinterziehung: Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Steuererklärung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung; Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Steuererklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der Steuererklärung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung; Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen mangelnder Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten i.R.e. Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 315 (Ls.)
  • wistra 2011, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat 1. Es kann hier dahinstehen, ob das Anfügen von aus sich heraus schwer verständlichen Tabellen, auf welche die Urteilsgründe Bezug nehmen, den Anforderungen an die Darstellung eines Urteils in Steuerstrafsachen genügen kann (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, wistra 2009, 398).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    a) Die Annahme der Voraussetzungen der Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB - die hier angesichts eines nur taktischen Teilgeständnisses ohnehin fern liegt - kommt bei Steuerdelikten, deren geschütztes Rechtsgut allein die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs ist, nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    Entgegen der Auffassung der Revision gebietet auch der - ohnehin für Rechtsfragen nicht anzuwendende - Zweifelssatz nicht die Annahme, der Angeklagte wäre als erster veranlagt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 395/01, BGHSt 47, 138).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 375/08

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung bei der Körperschaftsteuer:

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - 1 StR 209/11
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat 1. Es kann hier dahinstehen, ob das Anfügen von aus sich heraus schwer verständlichen Tabellen, auf welche die Urteilsgründe Bezug nehmen, den Anforderungen an die Darstellung eines Urteils in Steuerstrafsachen genügen kann (hierzu vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, wistra 2009, 398).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    Hiermit steht in Einklang, dass der Bundesgerichtshof einen Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Nr. 1 StGB sowohl bei der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB (Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01, BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2, nicht tragend entschieden), als auch bei Steuerdelikten (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200, 201; Beschluss vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11, wistra 2011, 346) für ausgeschlossen erachtet hat, weil diese Delikte nur Gemeinschaftsrechtsgüter schützen und - im Fall der Rechtsbeugung - Individualinteressen allenfalls mittelbar geschützt werden.
  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich:

    Über ein solches Gemeinschaftsrechtsgut kann der persönlich Geschädigte nicht verfügen; solche wenigstens zum Teil "opferlosen" Delikte sind - in Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer Einwilligung bei Verletzung von Gemeinschaftsrechtsgütern (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42 f. (zu Betäubungsmitteldelikten) und vom 21. Mai 1992 - 4 StR 81/92 Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1970 - 4 StR 131/69, BGHSt 23, 261, 264 (jeweils zur Straßengefährdung nach § 315c StGB); je mwN) - einem Täter-Opfer-Ausgleich mithin nicht zugänglich (für das Verkehrsdelikt des § 315b StGB (Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs; die in der Norm aufgezählten Individualrechtsgüter Leben, Gesundheit und bedeutende Sachwerte der durch den Eingriff betroffenen Verkehrsteilnehmer werden nur faktisch mitgeschützt): BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 213/14, BGHSt 60, 84 Rn. 11; für den Parteiverrat nach § 356 StGB (Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit und Integrität der Anwalt- und Rechtsbeistandschaft): BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 4 StR 611/19; für die Rechtsbeugung nach § 339 StGB - nicht tragend (Schutz der Rechtspflege; die benachteiligten rechtsunterworfenen Bürger werden nur mittelbar, "reflexartig" geschützt: BGH, Urteil vom 4. April 2001 - 5 StR 68/01 Rn. 5, BGHR StGB § 339 DDR-Richter 2; für die Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Schutz des Steueraufkommens): BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 1 StR 209/11 unter 4. a) und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00 Rn. 9 f., BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 6).
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Bei laufenden Veranlagungssteuern, für die jährlich Steuererklärungen abzugeben sind (z.B. Einkommensteuer), eine solche aber pflichtwidrig nicht abgegeben wurde, ist die Tat beendet, wenn die Veranlagungsarbeiten des zuständigen Finanzamts im Großen und Ganzen abgeschlossen sind (BGH-Urteil vom 18.5.2011 - 1 StR 209/11, wistra 2011, 346).
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