Rechtsprechung
BGH, 29.06.2011 - 1 StR 136/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 46 StGB; § 74 StGB
Gewerbs- und bandenmäßiger Kontoeröffnungsbetrug; Voraussetzung einer Einziehungsanordnung (Tenorierung); widersprüchliche Strafzumessung (Wertungsfehler) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 263 StGB
Strafzumessung bei mehreren Betrugstaten: Gleich hohe Strafen trotz unterschiedlich hohen Schadens - Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verhängung einer gleich hohen Strafe für zwei gleiche Straftaten ohne Begründung im Falle einer erheblichen Abweichung in der Schadenshöhe; Überprüfung der Strafzumessung im Zusammenhang mit Straftaten i.R.e. Kontoeröffnungsbetrügerrings
- rewis.io
Strafzumessung bei mehreren Betrugstaten: Gleich hohe Strafen trotz unterschiedlich hohen Schadens
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung bei mehreren Betrugstaten: Gleich hohe Strafen trotz unterschiedlich hohen Schadens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Zulässigkeit der Verhängung einer gleich hohen Strafe für zwei gleiche Straftaten ohne Begründung im Falle einer erheblichen Abweichung in der Schadenshöhe; Überprüfung der Strafzumessung im Zusammenhang mit Straftaten i.R.e. Kontoeröffnungsbetrügerrings - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 29.10.2010 - 1 KLs 23 Js 7167/10
- BGH, 29.06.2011 - 1 StR 136/11
Papierfundstellen
- wistra 2011, 423
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14
Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen …
Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb das Landgericht bei der zweiten Tat eine gleich hohe Strafe für erforderlich erachtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423, 424). - BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
Zwar erfordert das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423), die bei Steuerstraftaten eine an der Höhe der verkürzten Steuern ausgerichtete Differenzierung der Einzelstrafen nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270). - BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17
Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl …
Zwar erfordert das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f. und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423, 424 Rn. 9), die eine an der Höhe der Schäden ausgerichtete Differenzierung der Einzelstrafen nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270). - OLG Hamm, 07.10.2014 - 3 RVs 75/14
Aufhebung eines Haftbefehls durch das Revisionsgericht bei zu erwartender …
Darüber hinaus lösen sich die für die Taten zu Ziffer 15, 16 bzw. 18 verhängten Einzelstrafen deshalb von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, weil sich ein auffälliger Unterschied zwischen Ihnen und den Einzelstrafen für die Taten zu Ziffer 2 und 3 bzw. 17 aufgrund der Erwägungen der Kammer nicht nachvollziehen lässt (…vgl. Fischer, aaO, § 46, Rn. 148; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011, 1 StR 136/11 (juris)).