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   BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11   

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https://dejure.org/2011,8580
BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11 (https://dejure.org/2011,8580)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11 (https://dejure.org/2011,8580)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 1 BvR 3048/11 (https://dejure.org/2011,8580)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 176 GVG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 370 AO
    Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung über Strafverfahren (sitzungspolizeiliche Anordnung; Abbildung: Anonymisierung; "Verpixelung"; Persönlichkeitsschutz; Wahrheitsfindung; Sicherheitsinteresse); einstweilige Anordnung (Folgenabwägung); Umsatzsteuerhinterziehung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Sitzungspolizeiliche Anordnung der lediglich "verpixelten", anonymisierten Bildberichterstattung über Angeklagte in einem Strafverfahren - Überwiegen der Belange der Angeklagten sowie der Strafrechtspflege gegenüber der Pressefreiheit im Rahmen der Folgenabwägung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 169 S 1 GVG, § 176 GVG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Sitzungspolizeiliche Anordnung der lediglich "verpixelten", anonymisierten Bildberichterstattung über Angeklagte in einem Strafverfahren - Überwiegen der Belange der Angeklagten sowie der Strafrechtspflege gegenüber der Pressefreiheit im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 169 S 1 GVG, § 176 GVG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Sitzungspolizeiliche Anordnung der lediglich "verpixelten", anonymisierten Bildberichterstattung über Angeklagte in einem Strafverfahren - Überwiegen der Belange der Angeklagten sowie der Strafrechtspflege gegenüber der Pressefreiheit im ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag der "Bild" auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine gerichtliche Anordnung zur lediglich verpixelten Abbildung von Beteiligten in einem der größten Wirtschaftsprozesse der Nachkriegszeit

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Sitzungspolizeiliche Anordnung der lediglich "verpixelten", anonymisierten Bildberichterstattung über Angeklagte in einem Strafverfahren - Überwiegen der Belange der Angeklagten sowie der Strafrechtspflege gegenüber der Pressefreiheit im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Antrag der "Bild" auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine gerichtliche Anordnung zur lediglich verpixelten Abbildung von Beteiligten in einem der größten Wirtschaftsprozesse der Nachkriegszeit

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Antrag der "Bild" auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine gerichtliche Anordnung zur lediglich verpixelten Abbildung von Beteiligten in einem der größten Wirtschaftsprozesse der Nachkriegszeit

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Antrag der "Bild" auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine gerichtliche Anordnung zur lediglich verpixelten Abbildung von Beteiligten in einem der größten Wirtschaftsprozesse der Nachkriegszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen (Dr. Tristan Barczak; NJ 2015, 360-364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2012, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
    Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bildaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung Beschränkungen unterworfen wird, stellen Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

    Beim Erlass solcher Anordnungen hat der Vorsitzende der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

    Diese Aspekte sind verfassungsrechtlich grundsätzlich geeignet, Eingriffe in die Pressefreiheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 119, 309 ) und wögen, wenn sie zuträfen, auf Seiten der Angeklagten besonders schwer, unabhängig davon, ob diese bereits ein Geständnis abgelegt haben oder nicht.

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
    Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bildaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung Beschränkungen unterworfen wird, stellen Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

    Beim Erlass solcher Anordnungen hat der Vorsitzende der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125 ; 119, 309 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Selbst ein Geständnis würde lediglich dazu führen, dass die Unschuldsvermutung der Bildberichterstattung nur noch in eingeschränktem Maße entgegengehalten werden könnte (vgl. BVerfG, wistra 2012, 145 Rn. 8; NJW 2012, 2178 Rn. 21; EGMR, Urteil vom 21. September 2017 - 51405/12, NJW 2018, 2461 Rn. 51 - Axel Springer SE u. RTL Television GmbH gg. Deutschland).
  • BVerfG, 09.09.2016 - 1 BvR 2022/16

    Eilantrag gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung im Strafverfahren gegen Müslüm

    Die in dem Anonymisierungsgebot liegende Beschränkung der Berichterstattung wiegt nicht so schwer, als dass sie es rechtfertigte, dass das Gericht eventuell mögliche Verletzungen der aufgezeigten schutzwürdigen Belange der Angeklagten und der Rechtspflege zuzulassen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2011 - 1 BvR 3048/11 -, juris, Rn. 10).
  • EGMR, 21.09.2017 - 51405/12

    Deutsche Medien scheitern

    Das Geständnis eines Angeklagten (Entscheidung vom 20. Dezember 2011, 1 BvR 3048/11) könne sich ebenso auf den Abwägungsprozess auswirken wie eine mögliche Schuldunfähigkeit aufgrund psychischer Probleme (Entscheidung vom 30. März 2012, 1 BvR 711/12).

    Der Gerichtshof räumt ein, dass sich ein Geständnis unter gewissen Umständen auf die Abwägung widerstreitender Interessen auswirken kann, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (1 BvR 3048/11, siehe Rdnr. 23).

  • BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12

    Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Rundfunkfreiheit; Fernsehaufnahmen;

    Zum einen kann das Argument der Unschuldsvermutung an Gewicht verlieren, wenn der Angeklagte - wie hier - seine Tat gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 3048/11 -, juris).
  • OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Es kann auch dahinstehen, ob eine - wie auch immer inhaltlich gelagerte - Einlassung des Strafverteidigers des Antragstellers im Strafverfahren zur Sache bei der Abwägung möglicherweise wie ein Geständnis des Antragstellers zu werten sein könnte und die Unschuldsvermutung deswegen hier zumindest so weit zurücktreten und insgesamt an Gewicht verlieren könnte (dazu etwa BGH v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 46; BVerfG v. 20.12.2011 - 1 BvR 3048/1, BeckRS 2012, 46348 Rn. 8; v. 30.03.2012 - 1 BvR 711/12, NJW 2012, 2178 Rn. 21; EGMR v. 21.09.2017 - 51405/12, NJW 2018, 2461 Rn. 51 - Axel Springer SE u. RTL Television GmbH/Deutschland), dass sich der Antragsteller u.a. wegen seiner hohen Prominenz, der möglichen Widersprüche zu seiner öffentlichen Selbstdarstellung und seinem sozialen Engagement sowie wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der im Raum stehenden Vorwürfe im Grundsatz jedenfalls heute eine identifizierende Verdachtsberichterstattung gefallen lassen müsste.
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