Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1175
OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11 (https://dejure.org/2012,1175)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2012 - 1 Ss 730/11 (https://dejure.org/2012,1175)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 1 Ss 730/11 (https://dejure.org/2012,1175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch den Betroffenen; Erstreckung der Einspruchswirkung auf Nebenbeteiligte

  • bussgeldsiegen.de

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid durch den Betroffenen bei einem Nebenbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren; Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch den Betroffenen; Erstreckung der Einspruchswirkung auf Nebenbeteiligte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2012, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Tübingen, 10.08.2006 - 1 Qs 183/06

    Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht: Verstoß gegen die gewerberechtliche Pflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von anderen, in denen etwa nur gegen eine Anzeigepflicht verstoßen wird, die als Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt anzusehen ist (LG Tübingen NJW 2006, 3447 für § 14 GewO).
  • LG Münster, 17.03.2011 - 9 Qs 6/11
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Im übrigen kann zwar der Verfall dann auf ersparte Aufwendungen beschränkt sein, wenn sich das ordnungswidrige Handeln als bloßer Formalverstoß darstellt, weil das nicht genehmigte oder erlaubte Tun bei tatsächlicher Betrachtung genehmigungs- oder erlaubnisfähig war (OLG Koblenz, a.a.O.; LG Münster, Beschluss vom 17.03.2011, 9 Qs 6/11, zitiert nach ).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01

    Ordnungswidrige Arbeitnehmerentsendung: Anwendbarkeit auf die deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Für die Wertermittlung gilt - auch im Ordnungswidrigkeitenrecht - das Bruttoprinzip (BGH in st. Rspr., vgl. zuletzt NStZ-RR 2011, 321; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 175).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Im Bereich der Wirtschaftsdelikte liegen zum Beispiel in aller Regel mehrere Zwischenakte zwischen der Tat und dem Erlangten, ohne dass dadurch das Unmittelbarkeitsprinzip verletzt ist (BGH a.a.O.; NJW 2000, 297).Dabei reicht es aus, dass der Verfallsbetroffene als Drittbegünstigter durch die Tat des für ihn Handelnden den wirtschaftlichen Vorteil erzielt (BGH NJW 2000, 297; OLG Stuttgart Die Justiz 2009, 107; OLG Koblenz ZfS 2007, 108).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05

    Arbeit; Ausübungsberechtigung; Befähigungsnachweis; Berufsfreiheit; Bestimmtheit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Dementsprechend kann gemäß § 16 Abs. 3 Handwerksordnung die Fortsetzung des unerlaubten Betriebs durch die zuständige Behörde alleine wegen der fehlenden Eintragung untersagt werden (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011, 8 C 8/10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2005, 8 ME 52/05 jeweils zitiert nach ).
  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Im Bereich der Wirtschaftsdelikte liegen zum Beispiel in aller Regel mehrere Zwischenakte zwischen der Tat und dem Erlangten, ohne dass dadurch das Unmittelbarkeitsprinzip verletzt ist (BGH a.a.O.; NJW 2000, 297).Dabei reicht es aus, dass der Verfallsbetroffene als Drittbegünstigter durch die Tat des für ihn Handelnden den wirtschaftlichen Vorteil erzielt (BGH NJW 2000, 297; OLG Stuttgart Die Justiz 2009, 107; OLG Koblenz ZfS 2007, 108).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Dies sind alle Vermögensvorteile, die dem Täter auf Grund der Tatbegehung in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH in st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Urteil vom 19.10.2011, 1 StR 336/11, zitiert nach ).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Dementsprechend kann gemäß § 16 Abs. 3 Handwerksordnung die Fortsetzung des unerlaubten Betriebs durch die zuständige Behörde alleine wegen der fehlenden Eintragung untersagt werden (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011, 8 C 8/10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2005, 8 ME 52/05 jeweils zitiert nach ).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Im Bereich der Wirtschaftsdelikte liegen zum Beispiel in aller Regel mehrere Zwischenakte zwischen der Tat und dem Erlangten, ohne dass dadurch das Unmittelbarkeitsprinzip verletzt ist (BGH a.a.O.; NJW 2000, 297).Dabei reicht es aus, dass der Verfallsbetroffene als Drittbegünstigter durch die Tat des für ihn Handelnden den wirtschaftlichen Vorteil erzielt (BGH NJW 2000, 297; OLG Stuttgart Die Justiz 2009, 107; OLG Koblenz ZfS 2007, 108).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
    Für die Wertermittlung gilt - auch im Ordnungswidrigkeitenrecht - das Bruttoprinzip (BGH in st. Rspr., vgl. zuletzt NStZ-RR 2011, 321; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 175).
  • LG Stuttgart, 28.02.2008 - 19 Qs 110/05
  • OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Verfallsanordnung bei Befahren der Umweltzone

    Dieses Merkmal soll mittelbare Zuflüsse unter Einsatz oder Bewirtschaftung des Erlangten vom Verfall ausnehmen (vgl. Gürtler in Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 29a Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, zitiert nach juris, Rn. 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 Ss 730/11, StraFo 2012, 159, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Für die Bemessung des Verfallsbetrages gilt das Bruttoprinzip; auch ersparte Aufwendungen können als Vermögensvorteil abgeschöpft werden (Gürtler, aaO, § 29a Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO, Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris, Rn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13

    Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu

    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 28.10.2014 - 19 U 21/14

    Anwaltliche Pflichten bei Verteidigung des Betroffenen gegen eine

    Aufgrund des generellen Verbotes ohne Befreiungsmöglichkeit waren die Überladungsfahrten auch nicht in Höhe eines "legalen Sockels" zulässig, weshalb es in Abgrenzung etwa zu den bloßen Anzeigeobliegenheiten bzw. dem genehmigungsfähigen Verwaltungsungehorsam vertretbar erscheint, auch auf die gesamten Umsätze einschließlich Materialpreis abzustellen (vgl. OLG Stuttgart , Beschl. vom 19.01.2012 - 1 Ss 730/11 - BeckRS 2012, 05217; Laibl , NZWiSt 2013, 41, 45; Thole , a. a. O.; BGH , NStZ 2009, 275, 278 zur strafbaren Werbung; Wagner , NStZ 2012, 381).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12

    Anordnung des Verfalls bei Verstoß gegen Mindestlohn

    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Oldenburg, 04.10.2021 - 2 Ss OWi 150/21

    Einziehung von Taterträgen wegen vorsätzlichen Führens eines Kfz;

    Der Senat folgt der überwiegenden Ansicht (OLG Köln, BeckRS 2010, 7521; OLG Düsseldorf, NStZ 2014, 339; OLG Stuttgart, wistra 2012, 283; OLG Zweibrücken, NStZ 2020, 427; vgl. auch Göhler-Gürtler/Thoma, OWiG 18. Aufl., § 29a RN 1), wonach es der Bußgeldbehörde obliegt zu entscheiden, ob sie Tatvorteile über ein Bußgeldverfahren oder das Einziehungsverfahren abschöpft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht