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   OLG Hamm, 11.08.2011 - III-5 RVs 40/11   

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OLG Hamm, 11.08.2011 - III-5 RVs 40/11 (https://dejure.org/2011,13725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2011 - III-5 RVs 40/11 (https://dejure.org/2011,13725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2011 - III-5 RVs 40/11 (https://dejure.org/2011,13725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei nur knappem Übersteigen der Geringwertigkeitsgrenze, relativ geringem Gesamtschaden und gewichtigen Umständen zugunsten des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 248a; StGB § 263 Abs. 3; StGB § 263 Abs. 4
    Besonders schwerer Fall des gewerbsmäßigen Betrugs bei geringwertigem Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2012, 40
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 18.01.2000 - 1 Ss 266/99

    Grenzen der Geringwertigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 3145; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536).
  • KG, 13.01.2010 - 1 Ss 465/09

    Gewerbsmäßiger Betrug: Strafrahmenwahl bei nur knapp über der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (zu vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rdnr. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH wistra 2001, 303 f; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Richter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (zu vgl. BGHSt 17, 35 ff.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rdnr. 34 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.07.2003 - 2 Ss 427/03

    geringwertige Sache; Grenze der Geringwertigkeit; Kostensteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 3145; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536).
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (zu vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rdnr. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH wistra 2001, 303 f; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (zu vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rdnr. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH wistra 2001, 303 f; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03

    Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    Von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung darf das Tatgericht nämlich nur absehen und die Entscheidung dem Verfahren nach § 460 StPO überlassen, wenn die Entscheidung weitere, trotz zureichender Terminsvorbereitung unvorhergesehene, mit erheblichem Zeitaufwand verbundene Ermittlungen nötig machen würde (zu vgl. BGH NStZ 83, 261; 2005, 32; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 35).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2011 - 5 RVs 40/11
    Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (zu vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rdnr. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH wistra 2001, 303 f; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010 - 1 Ss 465/09 -).
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Inzwischen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vielfach angenommen, dass der Grenzwert bei etwa 50 Euro liege (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 536; OLG Hamm NJW 2003, 3145; wistra 2012, 40; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 311 mit zust. Anm. Jahn JuS 2008, 1024 ff.; Kudlich in SSW-StGB 2. Aufl., Rn. 7; Hohmann in MüKo-StGB 2. Aufl., Rn. 6; Kretschmer in AnwK-StGB 2. Aufl., Rn. 3; Wittig in von Heintschel-Heinegg, StGB, Rn. 4; Lackner/Kühl, StGB 28. Aufl., Rn. 3; Joecks, StGB 11. Aufl., Rn. 7; alle zu § 248a StGB; Henseler StV 2007, 323 ff.; ebenso BVerwGE 145, 269; Sächs. OVG, Urteil vom 14. März 2014 - D 6 A 767/12 - [juris]).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Daher kann auch bei gewerbsmäßig begangenem Betrug und gewerbsmäßig begangener Urkundenfälschung, sofern die Einzelschäden und der Gesamtschaden gering sind und zudem weitere gewichtige zu Gunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen, die Indizwirkung entfallen (BGH wistra 2001, 303; KG StraFo 2010, 212; OLG Hamm wistra 2012, 40).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 511/21

    Untreue (Strafzumessung: Gewerbsmäßigkeit, Entkräftung der Indizwirkung des

    Hierzu besteht insbesondere Anlass, wenn die vom Täter erstrebte Bereicherung und der Schaden in einer Reihe von Fällen unter 100 Euro liegen und weitere erhebliche Strafmilderungsgründe hinzukommen (vgl. jeweils zum gewerbsmäßig begangenen Betrug BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - 4 StR 663/08; ähnlich KG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 1 Ss 465/09 (23/09); OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2011 - III-5 RVs 40/11).
  • KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12

    Erfordernis differenzierter Strafzumessung; tragfähige Begründung der Verhängung

    6 a) Insbesondere fehlt es - wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Antragsschrift vom 6. Dezember 2012 zutreffend ausführt - an der nach dem Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) gebotenen differenzierten Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 72; OLG Hamm, wistra 2012, 40).
  • OLG Hamm, 25.02.2014 - 2 RVs 6/14

    Verbindung von Verfahren mit unterschiedlicher sachlicher Zuständigkeit

    Die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist aber auch bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen zweifelhaft, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zu Gunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011 - III-5 RVs 40/11 - zitiert nach Burhoff online).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    Denn beim Betrug - und dementsprechend beim Computerbetrug - ist für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend (BGH, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98 -, juris Rdnr. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2011 - Ill- 5 RVs 40/11 -, juris Rdnr. 12 m. w. Nachw.).
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    Denn beim Betrug - und dementsprechend beim Computerbetrug - ist für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend (BGH, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98 -, juris Rdnr. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2011 - Ill-5 RVs 40/11 -, juris Rdnr. 12 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 19.09.2013 - 5 RVs 75/13

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Beweisantrag

    Zwar kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände die Annahme eines besonders schweren Falls selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen des Betruges ausscheiden (zu vgl. Senatsbeschluss v. 11.08.2011 - III-5 RVs 40/11 - zitiert nach Burhoff-online).
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