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   OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11   

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https://dejure.org/2011,6053
OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11 (https://dejure.org/2011,6053)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2011 - 1 Ws 133/11 (https://dejure.org/2011,6053)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2011 - 1 Ws 133/11 (https://dejure.org/2011,6053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichterscheinen des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin nach Einspruch gegen den Strafbefehl; Vertretungsvollmacht des Verteidigers; Fehlender Ermessensspielraum des Gerichts; Verwerfung des Einspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichterscheinen des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin nach Einspruch gegen den Strafbefehl; Vertretungsvollmacht des Verteidigers; Pflichtverteidiger; Fehlender Ermessensspielraum des Gerichts; Verwerfung des Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2012, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 3 Ws 7/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
    Das Gericht muss nach §§ 412, 329 Abs. 1 StPO verfahren, wenn dies möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Februar 1982 - 3 Ws 7/82 - , zitiert nach Beck-Online m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 412 Rnr. 7 und § 329 Rnr. 45 jeweils m.w.N.; KK-Paul, StPO, 6. Auflage, § 329 Rnr. 20 m.w.N.).

    Das Gericht muss nach §§ 412, 329 Abs. 1 StPO verfahren, wenn dies möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Februar 1982 - 3 Ws 7/82 -, zitiert nach Beck-Online m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 412 Rnr. 7 und § 329 Rnr. 45 jeweils m.w.N.; KK-Paul, StPO, 6. Auflage, § 329 Rnr. 20 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 2 Ss 427/95

    Vertretung des Angeklagten durch den Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
    Ein Grund, die gerichtliche Bestellung des Verteidigers gemäß § 141 StPO, die in diesem Fall die sonst nach § 137 Abs. 1 StPO erforderliche Erteilung der Verteidigervollmacht ersetzt, anders zu behandeln und den Pflichtverteidiger auch ohne besondere Vollmacht als ermächtigt anzusehen, den Angeklagten in der Hauptverhandlung im Sinne der §§ 411 Abs. 2, 234 StPO vertreten zu dürfen, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 1995, - 2 Ss 427/95 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 1 Ws 61/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
    Das Gericht muss in diesem Fall sorgfältig prüfen und in dem Haftbefehl darlegen, weshalb die Aufklärungspflicht oder andere zwingende Gründe die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung unbedingt erforderlich machen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 1998, - 1 Ws 61/98 -, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erlischt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1990, - 4 StR 457/90 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
    Unerheblich ist, ob in der ausgesetzten Verhandlung zur Sache verhandelt worden war oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1977 - 3 StR 240/77 - zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 412 Rnr. 4 und § 329 Rnr. 3 jeweils m.w.N.; KK-Paul, StPO, 6. Auflage, § 329 Rnr. 2).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11
    Nach Nr. 116 Abs. 1 RiVASt dürfen beschuldigten Personen bei Zustellungen von Ladungen im Ausland Zwangsmaßnahmen nur angedroht werden, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 -).
  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - III-2 RVs 11/12 - OLG Brandenburg, wistra 2012, 43; OLG Hamm, StV 1997, 404; OLG Hamm, VRR 2012, 391 f.).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 1 RVs 41/12

    Notwendigkeit einer Neuerteilung der Vertretungsvollmacht nach Bestellung eines

    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Hamm StV 1997, 404; OLG Brandenburg wistra 2012, 43).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12

    Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen

    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Hamm StV 1997, 404; OLG Brandenburg wistra 2012, 43).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 2 (6) Ss 386/13

    Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten bei

    Ein Grund, den gemäß § 141 StPO bestellten Verteidiger anders zu behandeln und ihn auch ohne besondere Vollmacht als zur Vertretung im vorgenannten Sinn ermächtigt anzusehen, besteht nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1995 - 2 Ss 427/95, bei juris; OLG Brandenburg wistra 2012, 43; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2014 - 1 StO 2/13
    Ein Pflichtverteidiger bedarf zur Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Düsseldorf [2. Strafsenat] StV 2013, 299; OLG Hamm StV 1997, 404; OLG Brandenburg wistra 2012, 43).
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