Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.11.2012

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,774
BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2013,774)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2013,774)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2013,774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 358 StPO
    Anspruch auf rechtliches Gehör (Anhörungsrüge; Auseinandersetzung des Gerichts mit Vorbringen eines Beteiligten); Bindungswirkung der Revisionsentscheidung

  • lexetius.com
  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 157
  • wistra 2013, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203).

    Denn Aufhebungsgrund in der Senatsentscheidung vom 13. April 2011 war, dass das Landgericht hinsichtlich des Vermögensnachteils "allein auf das Vermögen des CDU-Kreisverbandes abgestellt" und diesen Nachteil nicht ausreichend belegt hatte (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, Rn. 33).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).

    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht, sich mit jedem einzelnen Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen und dieses zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

    Der Umstand, dass der Senatsbeschluss über die gegebene fünfseitige Begründung hinaus nicht zu allen von der Revision vertretenen Ansichten Ausführungen enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und offenbart keine Verletzung des Anspruchs des Revisionsführers auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).

    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörsverstoß 3 mwN).

  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Der Umstand, dass sich der Senat dabei nicht ausdrücklich mit der vom Antragsteller vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung auseinandergesetzt hat, die vorgenommene Auslegung des § 358 Abs. 1 StPO verletze die "durch Art. 97 Abs. 1 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit", rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 463; BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86, 91).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
  • OLG Bamberg, 03.07.2018 - 3 Ss OWi 932/18

    Gehörsverstoß wegen Nichtberücksichtigung schriftlicher Sacheinlassung des

    Zwar kommt ein Verstoß gegen rechtliches Gehör nach gefestigter höchstrichterlicher Rspr. (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2013, 157) nur dann in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalles ergibt, dass der Tatrichter ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86; KK/Senge OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 41 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 477/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn mit Zeitpunkt

    Die bloße inzidente Billigung der tatrichterlichen Rechtsauffassung bindet dagegen weder das Tatgericht noch das Revisionsgericht (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 2/52, BGHSt 3, 357, 367 f. und vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 Rn. 40; Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 378; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 297/12 Rn. 9 und vom 9. August 2005 - 5 StR 67/05 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40845
BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,40845)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,40845)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12 (https://dejure.org/2012,40845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 34 AWG; § 17 StGB; § 16 StGB; Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates vom 19. April 2007 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran (IranEmbargoVO)
    Irrtum über Inhalt und/oder Reichweite einer Ausfüllungsnorm beim Blankettstraftatbestand (Verbotsirrtum; Tatbestandsirrtum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 4 Nr 2 AWG, Art 7 Abs 3 EGV 423/2007, § 17 S 2 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen versuchten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Verbotsirrtum bei Irrtum über Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm; Nichtanwendung des doppelt gemilderten Strafrahmens

  • Wolters Kluwer

    Milderung einer Strafe bei Möglichkeit eines vermeidbaren Verbotsirrtums i.R.e. Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Verbotsirrtum bei Irrtum über Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm; Nichtanwendung des doppelt gemilderten Strafrahmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AWG § 34 Abs. 4; StGB § 17 S. 2; StGB § 49 Abs. 1
    Milderung einer Strafe bei Möglichkeit eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Irrtum über den Inhalt einer Ausfüllungsnorm ist ein Verbotsirrtum - Bei einem vermeidbaren Verbotsirrtum bezüglich einer versuchten Tat ist eine zweimalige Strafmilderung durchzuführen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2013, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 105/06

    Zuwiderhandlung gegen Sanktionsmaßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12
    Zutreffend hat die Strafkammer ausgeführt, dass die (mögliche) Unkenntnis von der Listung den Vorsatz des Angeklagten unberührt lässt, weil der Irrtum über den Inhalt und oder die Reichweite einer Ausfüllungsnorm, auf die ein Blankettstraftatbestand wie § 34 Abs. 4 AWG ausdrücklich verweist, sich als Verbots-, nicht aber als Tatbestandsirrtum darstellt (BGH, Beschluss vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06, NStZ 2007, 644; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; vgl. auch Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 92, 116, 209).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - 3 StR 295/12
    Zutreffend hat die Strafkammer ausgeführt, dass die (mögliche) Unkenntnis von der Listung den Vorsatz des Angeklagten unberührt lässt, weil der Irrtum über den Inhalt und oder die Reichweite einer Ausfüllungsnorm, auf die ein Blankettstraftatbestand wie § 34 Abs. 4 AWG ausdrücklich verweist, sich als Verbots-, nicht aber als Tatbestandsirrtum darstellt (BGH, Beschluss vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06, NStZ 2007, 644; Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; vgl. auch Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 92, 116, 209).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Denn auch insoweit kann für das Ordnungswidrigkeitenrecht nichts anderes gelten wie für das Strafrecht bei Anerkennung einer fakultativen Strafmilderung nach § 17 Satz 2 StGB bzw. einer dort (vorrangig zu prüfenden) Annahme eines - soweit vorgesehen - minder schweren Falles oder der Ablehnung eines besonders schweren Falles (Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. Rn. 940 f.; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben/Schuster StGB 29. Aufl. § 17 Rn. 26; BeckOK/Heuchemer StGB [Stand: 10.09.2015/Ed. 28] § 17 Rn. 46; vgl. auch BGH wistra 2013, 153).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Einem Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB) war er nicht unterlegen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09, BGHSt 56, 52 Rn. 67; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95 Rn. 19-21, BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 3 und vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02 Rn. 12 f., BGHR AWG § 34 UN-Embargo 5; Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12 Rn. 3 und vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06 Rn. 6; kritisch zur Differenzierung nach einem - hier einschlägigen - repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt und einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16 Rn. 9 f., BGHR KWG § 54 Erlaubnispflichtigkeit 1).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 52/20

    Irrtum über die Existenz des gegen einen ausländischen Verein verfügten

    Zwar beschränkt sich - worauf die Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt zutreffend hinweist - bei einem Blankettstrafgesetz der Vorsatz grundsätzlich auf die Kenntnis der Umstände, die zu dem aus Blankett und blankettausfüllender Norm "zusammengelesenen' Gesamttatbestand gehören, und nur die Unkenntnis dieser Umstände begründet einen Tatbestandsirrtum, wohingegen ein Irrtum über Bestehen, Gültigkeit, Anwendbarkeit, Inhalt und Reichweite der blankettausfüllenden Norm als solcher allenfalls einen Verbotsirrtum darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95, NStZ-RR 1996, 24, 25; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, NZWiSt 2013, 113; LK/Vogel/Bülte, StGB, 13. Aufl., § 16 Rn. 37 aE).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Vor diesem Hintergrund ist es entbehrlich, einen etwaigen Irrtum über die Zulässigkeit des Geldtransfers näher in den Blick zu nehmen (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, wistra 2013, 153 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Da das Urteil aber keine Ausführungen zur subjektiven Tatseite des Angeklagten und der Frage einer etwaigen Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, wistra 2013, 153; aA Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 197. Erg.Lfg., AWG § 34 Rn. 37) enthält, kommt eine Schuldspruchänderung durch den Senat insoweit nicht in Betracht.
  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

    Es ist im Sinne eines dringenden Tatverdachts davon auszugehen, dass es der Beschuldigte zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Wärmetauscher Eigenschaften hatte, die seine Listung begründeten; Wissen um die Listung als solche ist nicht zu verlangen (vgl. zum Vorsatzerfordernis hinsichtlich der Listung BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12, NZWiSt 2013, 113 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 RVs 154/13

    Strafbarkeit der Einräumung der Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto an eine auf

    Die Unkenntnis von der Listung lässt den Vorsatz in der Regel unberührt, weil der Irrtum über Bestehen, Inhalt und Reichweite einer Ausfüllungsnorm, auf die ein Blankettstraftatbestand ausdrücklich verweist, sich grundsätzlich nicht als Tatbestandsirrtum, sondern als Verbotsirrtum darstellen dürfte (vgl. hierzu BGH wistra 2013, 153; Vogel, aaO, § 16 Rn. 37; zweifelnd, ob das Nichtwissen um die Existenz eines "personenbezogenen Embargos" eher als Tatbestandsirrtum zu qualifizieren ist: Meyer/Macke, Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht, hrr-strafrecht.de, S. 461).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht