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   LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12   

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https://dejure.org/2012,57576
LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12 (https://dejure.org/2012,57576)
LG Lübeck, Entscheidung vom 20.08.2012 - 3 Ns 44/12 (https://dejure.org/2012,57576)
LG Lübeck, Entscheidung vom 20. August 2012 - 3 Ns 44/12 (https://dejure.org/2012,57576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • wistra 2013, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 310/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12
    Nach alledem kam es dem Angeklagten "ernstlich um die Ausschaltung des Sicherungseigentümers" an (BGH, Urteil vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64 und Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53; Fischer, StGB 59. Aufl. § 246 Rn. 7; vorher bereits BGHSt 1, 262, 264).

    Denn in diesem Vertrag wurde der Vergleich mit der G und damit deren Sicherungsvolleigentum und die eigenen beschränkten Rechte (nämlich nur Anwartschaftsrechte) gerade offengelegt, wie die Vernehmung des Zeugen L bestätigt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53).

  • BGH, 17.03.1964 - 1 StR 60/64

    Verurteilung wegen Unterschlagung und Betruges - Vereinbarung eines

    Auszug aus LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12
    Nach alledem kam es dem Angeklagten "ernstlich um die Ausschaltung des Sicherungseigentümers" an (BGH, Urteil vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64 und Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53; Fischer, StGB 59. Aufl. § 246 Rn. 7; vorher bereits BGHSt 1, 262, 264).
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12
    Nach alledem kam es dem Angeklagten "ernstlich um die Ausschaltung des Sicherungseigentümers" an (BGH, Urteil vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64 und Urteil vom 10. September 1953 - 1 StR 310/53; Fischer, StGB 59. Aufl. § 246 Rn. 7; vorher bereits BGHSt 1, 262, 264).
  • OLG Schleswig, 06.11.2006 - 1 Ss 145/06
    Auszug aus LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12
    Solches Verhalten ist etwa darin zu sehen, dass der Sicherungsgeber die Sache verkauft oder zu verkaufen versucht (vgl. SchlHOLG, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ss 145/06 [89/06] bei Döllel/Dreeßen in SchlHA 2007, 279, 280).
  • BGH, 22.11.1966 - 1 StR 492/66
    Auszug aus LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12
    Es ist nicht erforderlich, dass die Handlung des Täters das Eigentum des Sicherungsnehmers rechtlich beseitigt oder beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 22. November 1966 - 1 StR 492/66 bei Dallinger MDR 1967, 173; Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. § 246 Rn. 39).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12
    Erforderlich ist, dass der Sicherungsgeber ein Verhalten an den Tag legt, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er einen Sicherungsgegenstand unter Ausschluss des Sicherungseigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben will (BGHSt 34, 309, 312 f.).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21

    Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung

    Denn der Tatbestand der Unterschlagung setzt nicht voraus, dass die Handlung des Täters das Eigentum des Sicherungsnehmers rechtlich beseitigt oder beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 22. November 1966 - 1 StR 492/66 und vom 17. März 1964 - 1 StR 60/64; LG Lübeck, wistra 2013, 207, 208; LK-Vogel, StGB, 12. Aufl., § 246 Rn. 39); die Übereignung muss damit nicht wirksam sein.
  • OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17

    Voraussetzungen der Feststellung des Herrührens einer Forderung aus vorsätzlich

    Darin liegt eine Drittzueignung fremder beweglicher Sachen (vgl. auch LG Lübeck, Urt. v. 20.08.2012 - 3 Ns 44/12, juris Rn. 3, 19 zu einer ähnlichen Fallkonstellation; s. ferner BGH, Urt. v. 06.09.2006 - 5 StR 156/06, juris Rn. 24), so dass der objektive Tatbestand des § 246 Abs. 1 StGB erfüllt ist.
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