Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.08.2013

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17826
BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12 (https://dejure.org/2013,17826)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - 3 StR 435/12 (https://dejure.org/2013,17826)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12 (https://dejure.org/2013,17826)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung der Vernehmung nach erfolglosem Versuch der Verteidigerkonsultation; Nachfragen auf das Randgeschehen betreffende Spontanäußerungen hin; konkludentes Einverständnis des Beschuldigten); ...

  • lexetius.com

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 1 S 2 StPO
    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Spontanäußerungen des Beschuldigten nach ausdrücklicher Berufung auf sein Schweigerecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Spontanäußerungen zum Randgeschehen als Anlass für sachaufklärende Nachfragen

  • rewis.io

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Spontanäußerungen des Beschuldigten nach ausdrücklicher Berufung auf sein Schweigerecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2
    Spontanäußerungen zum Randgeschehen als Anlass für sachaufklärende Nachfragen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Spontanäußerung erlaubt keine Nachfrage. Wenn doch: Beweisverwertungsverbot!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verteidiger ist zu Mittag - Angeklagter singt - BGH hebt auf!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spontanäußerungen und die Selbstbelastungsfreiheit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vernehmung eines Beschuldigten im Ermittlungsverfahren - Schweige- und Verteidigerkonsultationsrecht sind zu respektieren - Missachtung kann zu Beweisverwertungsverbot führen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof stärkt den Rang der Selbstbelastungsfreiheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachfragen bei Spontanäußerungen - Schweigerecht ist zu respektieren

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Das Schweigerecht des Beschuldigten - Gerichte müssen ein Schweigen akzeptieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit einer Spontanäußerung

  • az-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.08.2012)

    Douglas-Bande: Anwalt rügt formellen Fehler

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Durch Spontanäußerung veranlasste Vernehmung des Verteidigerkonsultation begehrenden Beschuldigten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Verteidigerkonsultation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 301
  • NJW 2013, 2769
  • NStZ 2013, 604
  • StV 2013, 737
  • AnwBl 2013, 208
  • Rpfleger 2013, 646
  • JR 2014, 128
  • wistra 2013, 434
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Die Verteidigerkonsultation hat dabei insbesondere auch den Zweck, dass sich der Beschuldigte beraten lassen kann, ob er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen will oder nicht (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 174).

    Gleiches gilt, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger zu konsultieren wünscht (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372).

    Insoweit ist anerkannt, dass die Vernehmung sogleich zu unterbrechen ist, um eine Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 18 f.; Geppert in Festschrift Otto, 2007, S. 913, 917 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 136 Rn. 10 mwN); der Beschuldigte darf nicht bedrängt werden, weitere Angaben zu machen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451 und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 f.).

    Ein Verwertungsverbot liegt jedoch stets dann nahe, wenn die verletzte Verfahrensvorschrift dazu bestimmt ist, die Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren zu sichern (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 ff.; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 f.).

    Durch sie wird sichergestellt, dass der Beschuldigte nicht nur Objekt des Strafverfahrens ist, sondern zur Wahrung seiner Rechte auf dessen Gang und Ergebnis Einfluss nehmen kann (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 374).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Aus diesem Grund wiegt ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht schwer (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 221; Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 174).

    Ein Verwertungsverbot liegt jedoch stets dann nahe, wenn die verletzte Verfahrensvorschrift dazu bestimmt ist, die Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren zu sichern (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 ff.; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 f.).

    Seine ersten Angaben entfalten zudem - wie nicht zuletzt der vorliegende Fall zeigt - selbst bei einer späteren Änderung des Aussageverhaltens eine faktische Wirkung, die für den weiteren Verlauf des Verfahrens von erheblicher Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 221 f.).

    Schließlich sprechen auch die Schwere des Tatvorwurfs und der Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, nicht gegen die Annahme eines Beweisverwertungsverbots; insoweit ist in die Abwägung auch einzustellen, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muss (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 220 mwN).

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Die Verteidigerkonsultation hat dabei insbesondere auch den Zweck, dass sich der Beschuldigte beraten lassen kann, ob er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen will oder nicht (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 174).

    Aus diesem Grund wiegt ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht schwer (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 221; Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 174).

    Diese zum Schweigerecht des Beschuldigten entwickelten Grundsätze gelten für die Belehrung über das Verteidigerkonsultationsrecht entsprechend (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 174).

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    b) Einen Verfahrensverstoß stellt es aber auch dar, wenn der Beschuldigte vor seiner ersten Vernehmung zwar nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden ist, ihm die Rechte, die Gegenstand der Belehrung sind, aber verwehrt werden: Entscheidet sich der Beschuldigte, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, ist dies von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich zu respektieren (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 19); stetige Nachfragen ohne zureichenden Grund können das Schweigerecht entwerten (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009).

    Insoweit ist anerkannt, dass die Vernehmung sogleich zu unterbrechen ist, um eine Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 18 f.; Geppert in Festschrift Otto, 2007, S. 913, 917 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 136 Rn. 10 mwN); der Beschuldigte darf nicht bedrängt werden, weitere Angaben zu machen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451 und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 f.).

    Es waren in der Zwischenzeit auch weder weitere Erkenntnisse erlangt worden noch war eine neue prozessuale Situation eingetreten, aufgrund derer zu erwarten gewesen wäre, dass sich die Auffassung des Beschuldigten geändert haben könnte (vgl. zu diesen Kriterien bei der Fortsetzung der Vernehmung eines Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009).

  • BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03

    Konsultationsrecht bei der Beschuldigtenvernehmung und Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Insoweit ist anerkannt, dass die Vernehmung sogleich zu unterbrechen ist, um eine Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 18 f.; Geppert in Festschrift Otto, 2007, S. 913, 917 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 136 Rn. 10 mwN); der Beschuldigte darf nicht bedrängt werden, weitere Angaben zu machen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451 und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 f.).

    Der Annahme eines nach diesen Maßstäben gegebenen Beweisverwertungsverbotes steht nicht entgegen, dass der Angeklagte aufgrund der eingangs der Vernehmung ordnungsgemäß erteilten Belehrung zunächst Kenntnis sowohl von seinem Schweige- als auch von seinem Verteidigerkonsultationsrecht erlangt hatte (vgl. dazu BGH, aaO und BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451).

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Insoweit ist anerkannt, dass die Vernehmung sogleich zu unterbrechen ist, um eine Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 18 f.; Geppert in Festschrift Otto, 2007, S. 913, 917 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 136 Rn. 10 mwN); der Beschuldigte darf nicht bedrängt werden, weitere Angaben zu machen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451 und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 f.).

    c) Allerdings kann die Vernehmung auch ohne vorherige Konsultation fortgesetzt werden, wenn der Beschuldigte dem in freier Entscheidung zustimmt (BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - 1 StR 154/96, BGHSt 42, 170; LR/Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136 Rn. 101; Geppert, aaO, S. 918), wobei eine solche Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (vgl. Klein, Inhalt und Reichweite der Belehrungsvorschrift des § 136 StPO, 2005, S. 145 f.; LR/Gleß aaO; aA BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15).

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03

    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Der erhobene Verwertungswiderspruch bezüglich der Aussage der Ermittlungsrichterin bezog sich nach seiner Begründung eindeutig auf das Beweisthema - Angaben des Angeklagten in seiner Beschuldigtenvernehmung -, so dass für die Verfahrensbeteiligten ungeachtet des protokollierten Wortlauts des Widerspruchs kein Zweifel bestehen konnte, dass auch der Verwertung etwaiger Angaben des später vernommenen Protokollführers zu diesem Beweisthema widersprochen werden sollte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 7).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12

    Recht zur Verteidigerkonsultation (keine qualifizierte Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn der Angeklagte erneut über seine Rechte belehrt worden wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299, 300).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    c) Allerdings kann die Vernehmung auch ohne vorherige Konsultation fortgesetzt werden, wenn der Beschuldigte dem in freier Entscheidung zustimmt (BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - 1 StR 154/96, BGHSt 42, 170; LR/Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136 Rn. 101; Geppert, aaO, S. 918), wobei eine solche Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (vgl. Klein, Inhalt und Reichweite der Belehrungsvorschrift des § 136 StPO, 2005, S. 145 f.; LR/Gleß aaO; aA BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12
    b) Einen Verfahrensverstoß stellt es aber auch dar, wenn der Beschuldigte vor seiner ersten Vernehmung zwar nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO belehrt worden ist, ihm die Rechte, die Gegenstand der Belehrung sind, aber verwehrt werden: Entscheidet sich der Beschuldigte, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, ist dies von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich zu respektieren (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11, 19); stetige Nachfragen ohne zureichenden Grund können das Schweigerecht entwerten (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10

    Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht;

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verwertungswiderspruch grundsätzlich vorab erklärt werden kann, ohne nach Abschluss der Vernehmung wiederholt werden zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Widerspruch nämlich grundsätzlich auch umfassend vorab erklärt werden; in diesem Fall muss ihn der Verteidiger nach Abschluss der Zeugenvernehmung nicht noch einmal ausdrücklich wiederholen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch;

    Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299; darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14; Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922).
  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

    Die von § 136 I 2 StPO geschützten Beschuldigtenrechte gehören zu den wichtigsten verfahrensrechtlichen Prinzipien (BGH, Urt. v. 27.06.2013 - 3 StR 435/12 = BGHSt 58, 301 = NJW 2013, 2769 = NStZ 2013, 604 = wistra 2013, 434 = StV 2013, 737 = BGHR StPO § 136 Aussagefreiheit 3 [Gründe]).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Landgericht habe durch die Verwertung von im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben des Mitangeklagten S. gegen formelles Recht verstoßen, weil dieser noch zur Sache befragt worden sei, obgleich er zu erkennen gegeben habe, dass er ohne rechtsanwaltlichen Beistand keine Aussage machen wolle, und der von ihm benannte Verteidiger nicht habe erreicht werden können, macht er ein Verwertungsverbot geltend, das sich aus einer gegenüber einem Mitangeklagten begangenen Verletzung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ergeben soll (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301 Rn. 9 ff. und Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19

    Verwertbarkeit und Vorhalt einer vor der Belehrung als Beschuldigter abgegebenen

    Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702).
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Wird ihm diese Bitte verweigert und wird er gleichwohl zur Sache vernommen oder werden spontane Äußerungen eines Beschuldigten trotz seiner erwähnten Bitte zum Anlass für sachaufklärende Nachfragen genommen, so kann dies in der Tat ein Beweisverwertungsverbot begründen (vgl. BGHSt 58, 301 ff.).
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

    b) Der Senat hat auf die Sachrüge - eine Verfahrensrüge ist nicht erhoben - nicht zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Verwertung einer spontanen selbstbelastenden Äußerung eines Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 Rn. 9; Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89 Rn. 6; Schneider NStZ 2017, 126, 130; Miebach NStZ 2000, 234, 240; siehe auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301 Rn. 8 f.).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Daneben ist zum anderen von Bedeutung, wie sich das Verhalten des Beamten aus Sicht des Befragten darstellt (BGH, B.v. 9.6.2009 - 4 StR 170/09 - NStZ 2009, 702 Rn. 8; B.v. 17.7.2019 - 5 StR 195/19 - BeckRS 2019, 19570 Rn. 5; U.v. 27.6.2013 - 3 StR 435/12 - NStZ 2013, 604 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21845
BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13 (https://dejure.org/2013,21845)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - 1 StR 156/13 (https://dejure.org/2013,21845)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - 1 StR 156/13 (https://dejure.org/2013,21845)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 145d StGB; § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung (unzulässige Verwertung einer Telekommunikationsüberwachung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145d StGB, § 100g StPO
    Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten: Anordnung der Erhebung bei Verdacht des Vortäuschens einer Straftat

  • Wolters Kluwer

    Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"

  • rewis.io

    Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten: Anordnung der Erhebung bei Verdacht des Vortäuschens einer Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 145d; StPO § 100g Abs. 1 Nr. 1
    Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 145d; StPO § 100g Abs. 1 Nr. 1
    Eine Straftat nach § 145d StGB eine Maßnahmen nach § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO rechtfertigende Straftat mit "erheblicher Bedeutung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Erhebung von Verkehrsdaten bei Straftaten von erheblicher Bedeutung - §100g StPO

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu inszeniertem Brandanschlag - Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat bestätigt

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.09.2013)

    Fingierter Anschlag: Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschen einer Straftat bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bürgermeister muss Geldstrafe nach fingiertem Brandanschlag zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 281
  • StV 2015, 143
  • wistra 2013, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (BVerfG, Urteil vom 12. März 2003 - 1 BvR 330/96, NJW 2003, 1787, 1791).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BTDrucks. 13/10791, S. 5; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, BVerfGE 109, 279, 344; BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Sie ist deshalb nicht mehr ohne weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43), aber im Hinblick auf die gegenüber der gesetzlich vorgesehenen Mindesthöchststrafe erhöhte Strafdrohung als Anlasstat nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BTDrucks. 13/10791, S. 5; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, BVerfGE 109, 279, 344; BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11).
  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws 309/18

    Strafverfahren: Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkung betreffend eines

    In eine ähnliche Richtung weist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der formuliert, eine Straftat habe im Gesetzessinn ""erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen" (vgl. BGH NStZ 2014, 281).Dies setze voraus, "dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat".

    Im Einzelfall könne auch eine im Höchstmaß mit (nur) drei Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat diese Voraussetzungen erfüllen, wenn der Tat "aufgrund der besonderen Bedeutung des geschützten Rechtsguts oder des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung erhebliche Bedeutung" zukommt (vgl. BGH NStZ 2014, 281).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22

    Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer

    Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber der Straftat allgemein ein besonderes Gewicht beimisst und sie im konkreten Fall erhebliche Bedeutung hat (vgl. BVerfG NJW 2003, 1787, 1791; BGH NStZ 2014, 281).
  • VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 15 K 17.00662

    Polizeiliche Beobachtung nach Straftaten von erheblicher Bedeutung

    Eine Straftat von erheblicher Bedeutung muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13).
  • VGH Bayern, 08.07.2019 - 10 ZB 18.1003

    Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

    Mit dieser Umschreibung folgt das Verwaltungsgericht der vom Bundesverfassungsgericht geprägten und allgemein im Sicherheitswie im Strafverfahrensrecht verwendeten Formel für Straftaten von erheblicher Bedeutung (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - juris Rn. 53 f. unter ausdrücklichem Hinweis auf Art. 30 Abs. 5 PAG a.F.; BVerfG, U.v. 12.4.2005 - 2 BvR 581/01 - juris Rn. 46; BGH, B.v. 7.8.2013 - 1 StR 156/13 - juris).
  • VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14

    Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren

    Mit Beschluss vom 07.08.2013 - 1 StR 156/13 - verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts ... Mit Disziplinarverfügung des Ersten Landesbeamten des Landratsamtes ... vom 15.10.2014, zugestellt am 23.10.2014, wurde das Ruhegehalt des Klägers aus seiner Tätigkeit bei der Beklagten aberkannt.
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