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   OLG München, 14.06.2012 - 3 Ws 493/12   

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https://dejure.org/2012,52645
OLG München, 14.06.2012 - 3 Ws 493/12 (https://dejure.org/2012,52645)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2012 - 3 Ws 493/12 (https://dejure.org/2012,52645)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 3 Ws 493/12 (https://dejure.org/2012,52645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2013, 75
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 16.12.2014 - 21 Ss OWi 208/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Weiterbenutzung eines verspätet vorgeführten Kfz nach

    Dies auch dann nicht, wenn zwischenzeitlich ein Wechsel der Schuldform von Fahrlässigkeit auf Vorsatz stattgefunden haben sollte (vgl. für Fälle der unterlassenen Insolvenzanmeldung OLG München, wistra 2013, 75).
  • OLG München, 04.12.2015 - 4 OLG 13 Ss 478/15

    Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass

    In beiden Fällen darf die erneute Bestrafung nicht allein den fortdauernden Ungehorsam gegenüber Strafnormen sanktionieren (vgl. schon BVerfG aaO. Tz. 33; dem für ein echtes Unterlassungsdelikt folgend OLG München, Beschluss vom 14.6.2012 - 3 Ws 493/12).
  • LG Stuttgart, 28.02.2022 - 6 Qs 1/22

    Tatbeendigung und Verjährungbeginn bei der Insolvenzverschleppung

    Insoweit kommt der Verurteilung eine Zäsurwirkung in dem Sinne zu, dass diese die zeitlich äußerste Grenze der prozessualen Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO darstellt (BGHSt 9, 324; OLG Hamm, wistra 2014, 156; OLG München, NZWiSt 2013, 270).
  • BerG Heilberufe Berlin, 25.06.2014 - 90 K 1.14

    Zur Verhängung einer Geldbuße gegen eine Zahnärztin wegen unterlassener Auskunft

    Aus demselben Grund ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar mit dem vom OLG München entschieden Fall (Beschluss vom 14. Juni 2012 - 3 Ws 493/12 - bei juris; krit. zu dieser Entscheidung Markus Kring, Insolvenzschleppung: Jahre in der Überschuldung und Fortsetzung nach Verurteilung - beides straflos? wistra 2013, 75).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 207 StRR 218/20

    Unerlaubter Aufenthalt, Neuer Tatentschluss, Verwaltungsgerichte, Revision der

    Der Beschluss vom 14. Juni 2012 (3 Ws 493/12, zitiert nach juris) betrifft ein Vergehen der Insolvenzverschleppung; der Senat ging aufgrund der Feststellungen im dortigen Verfahren davon aus, dass ein neuer Tatentschluss nicht vorlag (aaO Rdn. 11).
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