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   BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13   

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BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13 (https://dejure.org/2014,11548)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2014 - 1 StR 302/13 (https://dejure.org/2014,11548)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13 (https://dejure.org/2014,11548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 5 StPO ; § 337 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung: Beruhen des Urteils auf der unterlassenen Belehrung, Darlegungslast; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei verständigungsbasiertem Geständnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Verfahrensrüge im Revisionsverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach vorausgegangener Verständigung; Darlegungslast für Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Urteil

  • rewis.io

    Verfahrensrüge im Revisionsverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach vorausgegangener Verständigung; Darlegungslast für Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Urteil

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensrüge im Revisionsverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach vorausgegangener Verständigung; Darlegungslast für Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Niedrige Grenzwerte bei "Legal Highs"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2014, 322
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    bb) Zwar wird das Beruhen des Urteils auf der fehlenden Belehrung verneint werden können, wenn sich feststellen lässt, dass der Angeklagte das Geständnis auch bei ordnungsgemäßer Belehrung abgegeben hätte (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067).

    Die Angeklagte wurde daher vom Gericht nicht in die Lage versetzt, eine autonome Entscheidung über ihre Mitwirkung an der Verständigung zu treffen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, NJW 2013, 1058, 1067).

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen:

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Von besonderen Fallkonstellationen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, NJW 2013, 1827, 1831) abgesehen, braucht der Revisionsführer den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem behaupteten Rechtsverstoß und dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich darzulegen.
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99

    Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    aa) Unter dem Gesichtspunkt der ausnahmsweise bestehenden Vortragspflicht zu sog. Negativtatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50) lässt sich jedenfalls im vorliegenden Fall keine diesbezügliche Vortragspflicht statuieren.
  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Darin sicherte das Landgericht der Angeklagten zu, für den Fall eines Geständnisses eine Geldstrafe "von nicht mehr als 200 Tagessätzen" zu verhängen (vgl. hingegen zur Verpflichtung des Gerichts zur Offenlegung des gesamten Umfangs der Rechtsfolgenerwartung vor Zustandekommen der Verständigung, BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Von besonderen Fallkonstellationen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, NJW 2013, 1827, 1831) abgesehen, braucht der Revisionsführer den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem behaupteten Rechtsverstoß und dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich darzulegen.
  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Denn im Revisionsverfahren braucht der Angeklagte nicht zu behaupten und zu beweisen, dass er bei ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausgesagt hätte, er braucht sich nicht mit dem Einwand auseinanderzusetzen, dass nach der Verfahrenslage das Schweigen ein ungeeignetes Verteidigungsmittel gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 226 f., nur insoweit verweist auch BVerfG aaO).
  • BGH, 11.04.2013 - 1 StR 563/12

    Erfolgreiche Rüge der unterlassenen Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Dafür, dass der bisher nur einmal, nämlich im Jahre 2008, mithin vor Inkrafttreten des § 257c StPO bestraften Angeklagten der Inhalt dieser Belehrung anderweitig bekannt geworden sein könnte, liegen keine Anhaltspunkte vor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12), so dass eine dem geltend gemachten Fehler möglicherweise entgegenstehende Verfahrenslage nach der konkreten Fallgestaltung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, NJW 2005, 1999, 2003) nicht ernsthaft in Betracht kommt und schon deswegen nicht mit dem Revisionsvortrag ausgeschlossen werden muss.
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Die Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund ihres Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222) und damit die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllt.
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13
    Die Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund ihres Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13, NStZ-RR 2013, 222) und damit die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllt.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das Geständnis den Aufklärungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Feststellungen zur Tat erfüllt, ob es in sich stimmig ist und auch im Hinblick auf sonstige Beweisergebnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467 mwN; vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, aaO, und vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, StraFo 2014, 335, 336).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    b) Die Verfahrensrüge ist zulässig; der Beschwerdeführer hat den der Rüge zugrunde liegenden Sachverhalt, insbesondere eine Erteilung der in § 257c Abs. 5 StPO vorgeschriebenen Belehrung erst nach Abgabe der noch fehlenden Zustimmung des Angeklagten, vollständig und bestimmt vorgetragen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. zum notwendigen Revisionsvortrag bei einer auf die Verletzung des § 257c Abs. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, wistra 2014, 322).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund des Revisionsvortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13 mwN) und damit die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllt.
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