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   BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13   

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BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,14160)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - 1 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,14160)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,14160)
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Volltextveröffentlichungen (33)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 229 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); zulässige Dauer der Unterbrechung der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von in nicht ordnungsgemäßer Besetzung durchgeführten Hauptverhandlungsterminen); Unzulässigkeit einer hilfsweisen ...

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 260 StPO; § 267 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); Widerspruch bezüglich des Strafausspruchs zwischen Urteilstenor und Urteilsbegründung (keine Möglichkeit einer nachträglichen Berichtigung)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht (indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen); Aufklärungsrüge ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Urteilsverkündungsfrist, Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO, § 354 StPO
    Strafurteil: Widerspruch zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlicher Urteilsformel bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 264 ZPO, § 265 StPO
    Strafverfahren: Zurückweisung von Beweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht nach Fristsetzung; rechtliches Gehör bezüglich Spezial- bzw. Erfahrungswissen des Gerichts

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhensfrage bei Verletztung der Urteilverkündungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil durch Einhaltung der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beenden der Hauptverhandlung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils bei Überschreiten der Frist zwischen dem Abschluss der Verhandlung und der Urteilsverkündung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zurückweisung von Beweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht nach Fristsetzung; rechtliches Gehör bezüglich Spezial- bzw. Erfahrungswissen des Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafurteil: Widerspruch zwischen verkündeter Urteilsformel und schriftlicher Urteilsformel bei rechtlich einwandfreien Strafzumessungserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beenden der Hauptverhandlung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Eröffnung mit Verkündung i.R.d. Befindens über das Urteil innerhalb der Frist

  • rechtsportal.de

    StPO § 250; StPO § 265; StPO § 268 Abs. 3 S. 2
    Beruhen eines Uerteils bei Überschreiten der Frist zwischen dem Abschluss der Verhandlung und der Urteilsverkündung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nochmals Urteilsverkündungsfrist: Kennen Vorsitzende die nicht? Aber BGH richtet es schon….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 251
  • wistra 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es vielfach nicht auszuschließen, dass ein Urteil auf einem solchen Mangel beruht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07 mwN), maßgeblich sind aber - wie bei allen sog. relativen Revisionsgründen - unter Berücksichtigung von Sinn und Bedeutung der verletzten Bestimmung stets die Umstände des Einzelfalls.

    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).

    Ob dies der Fall war, kann allein anhand der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig nicht zuverlässig überprüft werden (BGH, Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    a) Die Möglichkeit eines Rechtsfehlers unter dem genannten Gesichtspunkt ist im Blick auf die Kenntnisnahme des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen durch die ehrenamtlichen Richter vor allem im Zusammenhang mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erörtert worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86; Kelnhofer in Radtke/Hohmann, StPO, § 243 Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 58/07

    Revisibilität der Urteilsverkündungsfrist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06

    Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06); es ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte, der jede Tatbeteiligung bestritten hat, sich im Falle eines Hinweises nach § 265 StPO erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Dies ist grundsätzlich zulässig, auch kann gegebenenfalls ein Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen wegen Verschleppungsabsicht zurückgewiesen werden (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Es unterliegt auch bei entsprechender Verfahrensrüge nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78).
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).
  • BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit;

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13
    Über das Ergebnis eines Augenscheins - hierunter fällt auch das Abhören eines Tonbands (BGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 1 StR 20/11 mwN) - hat jedoch allein der Tatrichter zu befinden.
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Die Strafkammer nimmt insoweit ausdrücklich auf die Fristsetzung vom 28. November 2012 Bezug, wobei in einer solchen Entscheidung die Annahme von Verschleppungsabsicht bei Antragstellung nach Fristablauf in ihren Grundzügen darzulegen ist, so dass die vollständige Fristsetzung vorzutragen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Der Senat holt die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz auf das in § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmte Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, wistra 2014, 361 Rn. 26; vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Es handelt sich insoweit um typischerweise in die Sachkunde einer Wirtschaftsstrafkammer fallende Fragen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13 -, juris).
  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    Dass dies jedoch erst am 15. November 2017 hilfsweise im Plädoyer ohne Darlegung etwaiger Gründe für die Nichteinhaltung der Frist geschah, indiziert, auch in der Zusammenschau mit dem aufgezeigten Verfahrensgang, die Absicht von Rechtsanwalt E., den Antrag allein zum Zweck der Verfahrensverzögerung zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2014, Az. 1 StR 605/13, in juris).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 53/22

    Gerichtliches Versäumnis der Bestimmung der Tagessatzhöhe; Unterbringung in einer

    Der Senat holt die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach und setzt den Tagessatz auf das in § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmte Mindestmaß von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, juris Rn. 8; vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, wistra 2014, 361 Rn. 26).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 441/19

    Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe

    Der Senat wird die Tagessatzhöhe zur Vermeidung jeglicher Beschwer des Angeklagten gemäß § 354 Abs. 1 StPO auf das Mindestmaß von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) selbst festsetzen können (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Beschluss vom 11. April 2017, 4 StR 615/16, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. März 2014, 1 StR 605/13, Rn. 26, juris).'.
  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

    Denn es ist dem Vortrag zur Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 II 2 Formerfordernis 1) nichts dazu zu entnehmen, welche für das Gericht erkennbaren Umstände zu der vermissten Beweiserhebung - insbesondere angesichts der auch insoweit geständigen Einlassung des Angeklagten - hätten drängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 und vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251; Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, NJW 2012, 244).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19383
BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,19383)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2014 - 4 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,19383)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 4 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,19383)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 305
  • wistra 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion;

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14
    Umstände, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36; Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291) bei wertender Betrachtung für eine mittäterschaftliche Beteiligung des Angeklagten an dieser Tat sprechen könnten, lassen sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 29/13

    Konkurrenzbeurteilung für mehrere Tatbeteiligte (Tatbeiträge)

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14
    Der Senat weist darauf hin, dass die für die konkurrenzrechtlich einheitlichen Taten des Wohnungseinbruchdiebstahls neu festzusetzenden Einzelstrafen auf Grund des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO die Summe der bisherigen Einzelstrafen, die im angefochtenen Urteil jeweils für die fehlerhaft als selbständige Taten bewerteten Fälle verhängt worden sind, nicht übersteigen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 mwN; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 358 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14
    Umstände, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36; Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291) bei wertender Betrachtung für eine mittäterschaftliche Beteiligung des Angeklagten an dieser Tat sprechen könnten, lassen sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Ob die (Mit-)Täter die einzelnen ihnen zurechenbaren Delikte tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437; vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16, wistra 2017, 231, 232).
  • BGH, 28.06.2017 - 4 StR 186/16

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung; Eingehungsbetrug im Falle

    Sollten erneut mehrere Taten festgestellt werden, wird zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Konkurrenzverhältnis bei Tatserien für jeden Beteiligten gesondert nach dem Umfang seiner Tatbeiträge zu beurteilen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschluss vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437).
  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 491/17

    Mittäterschaft (Anforderungen; Tateinheit bei Beitrag im Planungsstadium)

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16, Rn. 4; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437 und vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
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