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   OLG Köln, 31.01.2017 - III-1 RVs 253/16   

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OLG Köln, 31.01.2017 - III-1 RVs 253/16 (https://dejure.org/2017,9833)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2017 - III-1 RVs 253/16 (https://dejure.org/2017,9833)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - III-1 RVs 253/16 (https://dejure.org/2017,9833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

  • rechtsportal.de

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 ; StPO § 473 Abs. 1
    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung bei Tatsachenkenntnis des Finanzamtes im Unterlassensfall

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Kenntnis des Finanzamtes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 84 Ss 4/16
  • OLG Köln, 31.01.2017 - III-1 RVs 253/16

Papierfundstellen

  • StV 2018, 46
  • wistra 2017, 363
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in der von der Revision herangezogenen Entscheidung vom 14.03.2002 (4 St RR 8/2002 - = NStZ 2002, 552f.) hingegen zu der Auffassung tendiert, die Finanzbehörden könnten ungeachtet ihres anderweit erlangten Kenntnisstandes bereits dann im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis gelassen werden, wenn Steuererklärungen pflichtwidrig (§ 149 AO) nicht abgegeben würden.

    Bekannt ist dabei, was sich aus den dort zum konkreten Steuerfall geführten Akten ergibt oder dem zuständigen Bearbeiter sonst bekannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21.11.2012. a.a.O.; BFH, Urteil vom 28.04.1998 - IX R 49/96 - = DStZ 1998, 811; BayObLG, Beschl. v. 14.03.2002 a.a.O.; Klein/ Jäger , a.a.O., § 370 Rdnr. 60).

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Danach kommt es für die vollendete Steuerverkürzung in dieser Tatvariante auf die Kenntnis der Finanzbehörden nicht an (BGH, Urt. v. 19.10.1999 - 5 StR 178/99 - = NJW 2000, 528f. = NStZ 2000, 38f; BGH, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 StR 275/10 - = NStZ 2011, 408; BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 391/12 - = NStZ 2013, 411f.).

    "... Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO - schon nach seinem Wortlaut - nicht auf eine Kenntnis oder Unkenntnis der Finanzbehörden abzustellen oder das ungeschriebene Merkmal der "Unkenntnis" der Finanzbehörde vom wahren Sachverhalt in den Tatbestand hineinzulesen ..." (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 391/12 - = NStZ 2013, 411 f.; BGH, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 StR 275/10 - = NStZ 2011, 408).".

  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Bekannt ist dabei, was sich aus den dort zum konkreten Steuerfall geführten Akten ergibt oder dem zuständigen Bearbeiter sonst bekannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21.11.2012. a.a.O.; BFH, Urteil vom 28.04.1998 - IX R 49/96 - = DStZ 1998, 811; BayObLG, Beschl. v. 14.03.2002 a.a.O.; Klein/ Jäger , a.a.O., § 370 Rdnr. 60).

    Diese Sichtweise wird soweit ersichtlich auch vom Bundesfinanzhof geteilt (vgl. Urt. v. 28.04.1998 - IX R 49/96 - = DStZ 1998, 811).

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Danach kommt es für die vollendete Steuerverkürzung in dieser Tatvariante auf die Kenntnis der Finanzbehörden nicht an (BGH, Urt. v. 19.10.1999 - 5 StR 178/99 - = NJW 2000, 528f. = NStZ 2000, 38f; BGH, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 StR 275/10 - = NStZ 2011, 408; BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 391/12 - = NStZ 2013, 411f.).

    "... Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO - schon nach seinem Wortlaut - nicht auf eine Kenntnis oder Unkenntnis der Finanzbehörden abzustellen oder das ungeschriebene Merkmal der "Unkenntnis" der Finanzbehörde vom wahren Sachverhalt in den Tatbestand hineinzulesen ..." (BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 391/12 - = NStZ 2013, 411 f.; BGH, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 StR 275/10 - = NStZ 2011, 408).".

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Die Begründung muss so gefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (SenE v. 16.01.2001 - Ss 450/00 - SenE v. 06.11.2001 - Ss 397/01 - SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06 - SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11; BGH, Urt. v. 09.06.2005 - 3 StR 269/04 - = NJW 2005, 2322, 2325; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Falle der Verurteilung (BGH, Urt. v. 06.02.02 - 2 StR 507/01 - = NStZ 2002, 446; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Entscheidend für die Vollendung - und von der Revision auch nicht beanstandet - ist somit der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige bei pflichtgemäßer Abgabe der Steuererklärung spätestens veranlagt worden wäre; erst dann ist im Regelfall die rechtzeitige Festsetzung der Steuer vereitelt und der Verkürzungserfolg eingetreten (BGH, Beschl. v. 07.11.2001 - 5 StR 395/01 - = BGHSt 47, 138ff. = NJW 2002 762 ff.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Die Begründung muss so gefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (SenE v. 16.01.2001 - Ss 450/00 - SenE v. 06.11.2001 - Ss 397/01 - SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06 - SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11; BGH, Urt. v. 09.06.2005 - 3 StR 269/04 - = NJW 2005, 2322, 2325; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).
  • BGH, 07.07.1999 - 3 StR 179/99

    Härteausgleich bei nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    § 370 AO schützt allein das öffentliche Interesse am vollständigen und rechtzeitigen Aufkommen der einzelnen Steuern, d.h. die Verwirklichung des staatlichen Anspruchs auf den vollen Ertrag aus jeder einzelnen Steuerart (BGH, Urt. v. 01.02.1989 - 3 StR 179/99 - Beschl. v. 23.03.1994 - 5 StR 91/94 - = NJW 1994, 397 = NStZ 1989, 273; Klein/ Jäger , a.a.O., § 370 Rdnr. 2, Koch/Scholtz/ Himsel , a.a.O., § 370 Rdnr. 8).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Danach kommt es für die vollendete Steuerverkürzung in dieser Tatvariante auf die Kenntnis der Finanzbehörden nicht an (BGH, Urt. v. 19.10.1999 - 5 StR 178/99 - = NJW 2000, 528f. = NStZ 2000, 38f; BGH, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 StR 275/10 - = NStZ 2011, 408; BGH, Beschl. v. 21.11.2012 - 1 StR 391/12 - = NStZ 2013, 411f.).
  • BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89
    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
    Nachdem dieser Termin verstrichen war, spielte es für die Beurteilung der Vollendung der Steuerhinterziehung keine Rolle, dass zu einem späteren ein Schätzungsbescheid ergangen ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.1989 - 3 StR 450/88 - = NJW 1989, 1615; BayObLG, Beschl. v. 03.11.1989 - BReg 4 St 135/89 - = wistra 1990, 159 ff.; Klein/ Jäger , AO, 14. Auflage, § 370 Rdnr. 92; a.A.: OLG Karlsruhe MDR 1977, 1040).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

  • OLG Köln, 14.11.2006 - 81 Ss 108/06
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

  • FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 135/19

    Zulässigkeit der Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist

    und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.; in diese Richtung auch BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 50/10, BFHE 239, 495 Rz. 31: "Hat nämlich die Finanzverwaltung - auf welchem Weg auch immer - die erforderlichen Informationen erhalten [...], so scheidet eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus [...]").

    und OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.).

    Nach der insoweit grundlegenden Entscheidung des OLG Köln, Urteil vom 31.01.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr., ist das Merkmal der "Unkenntnis" in den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen.

    Auch nach der hier vertretenen Auffassung bleibt eine Versuchsstrafbarkeit möglich (so OLG Köln, Urteil vom 31.1.2017 III-1 RVs 253/16, wistra 2017, 363, rkr.

  • OLG Oldenburg, 10.07.2018 - 1 Ss 51/18

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Unkenntnis der Finanzbehörde bei

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, welches die Unkenntnis als Tatbestandsmerkmal ansieht (vgl. StV 2018, 46).
  • FG Düsseldorf, 26.05.2021 - 5 K 143/20

    Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber dem vertretungsberechtigten

    Das Gericht folgt insoweit der vom OLG Köln (Urteil vom 31. Januar 2017 - III-1 RVs 253/16 -, juris) und vom OLG Oldenburg (Beschluss vom 10. Juli 2018 - 1 Ss 51/18 -, juris) vertretenen Auffassung, wonach eine vollendete Steuerhinterziehung durch Unterlassen im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in den Fällen ausscheidet, in denen die Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitraum von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis haben.

    Zum Vorliegen des objektiven Tatbestandes einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO und das Merkmal der "Unkenntnis" hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 31. Januar 2017 - III-1 RVs 253/16 - (juris) wie folgt geäußert (siehe Rdnrn. 13 - 23):.

  • LG Aurich, 08.11.2017 - 12 Ns 158/15

    Versuchte Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Fristüberschreitung bei Abgabe

    Eine versuchte Steuerhinterziehung scheidet auch nicht deshalb aus, weil es - in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Köln v. 31.01.2017 - III-1 RVs 253/16 (wistra 2017, 363 ff.) - tatbestandlich an einem pflichtwidrigen In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO mangelt.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Steuerhinterziehung; Besondere Bedeutung

    Der Senat teilt die von der Strafkammer vertretene Auffassung, dass angesichts des Wortlauts der gesetzlichen Regelung ("in Unkenntnis lässt") eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausscheiden muss, wenn die zuständigen Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 16. November 1998 - Ss 319/98, BeckRS 1998, 16504 und Beschl. 10. Juli 2018, 1 Ss 51/18, BeckRS 2018, 21189; OLG Köln, Urt. v. 31.Januar 2017 - 1 RVs 253/16, BeckRS 2017, 107137; ebenso BayOblG, Beschl. v. 3. November 1989 - RReg …
  • BayObLG, 11.10.2021 - 202 StRR 117/21

    Tatvollendung und Strafzumessungsgründe bei Umsatzsteuerhinterziehung

    cc) Soweit die Revision unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Köln (Beschluss vom 31.01.2017 - 1 RVs 253/16 = StraFo 2017, 208 = NZWiSt 2017, 317 = wistra 2017, 363 = StV 2018, 46 = OLGSt AO § 370 Nr. 13) die Auffassung vertritt, der Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO sei nicht verwirklicht, weil der Finanzbehörde die für die Besteuerung relevanten Fakten bekannt gewesen seien, liegt dies schon deswegen neben der Sache, weil sich das OLG Köln mit der Hinterziehung von "Veranlagungssteuern" beschäftigt hat, um die es hier nicht geht.
  • LG Cottbus, 02.11.2021 - 22 KLs 10/20
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn alle Tatsachen, die für eine zutreffende Festsetzung erforderlich sind, dem konkret zuständigen Veranlagungsbeamten bekannt sind (so bereits BayObLGSt 1989, 145, 153 = wistra 1990, 159, 162; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. November 1998, Ss 319/98 (I/107), BeckRS 1998, 16504; OLG Köln, Urteil vom 31. Januar 2017, 1 RVs 253/16, BeckRS 2017, 107137; Schmitz/Wulf, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2019, Rn. 281. Ebenfalls Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, Rn. 66: "Es muss die Unkenntnis des zuständigen Finanzbeamten beseitig werden").
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Rechtsprechung
   KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17   

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https://dejure.org/2017,16900
KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 (https://dejure.org/2017,16900)
KG, Entscheidung vom 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 (https://dejure.org/2017,16900)
KG, Entscheidung vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 (https://dejure.org/2017,16900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Halbstrafenaussetzung in Fällen hoher Steuerschäden

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Halbstrafenaussetzung in Fällen hoher Steuerschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 2017, 363
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 09.07.1997 - 5 Ws 425/97
    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Die Kosten des zu Ungunsten des Verurteilten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft gehören zu den Verfahrenskosten, die dieser nach § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage, § 473 Rn. 15).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
  • KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14

    Betrugsserie durch Apotheker

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    In die Gesamtwürdigung fließen Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und damit der Verteidigung der Rechtsordnung ein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31. März 2014 - III 2 Ws 103/14 - m. w. N., juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 Ws 270/14 - m. w. N., juris Rn. 3).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 2 Ws 103/14

    Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung nach

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    In die Gesamtwürdigung fließen Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und damit der Verteidigung der Rechtsordnung ein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31. März 2014 - III 2 Ws 103/14 - m. w. N., juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 Ws 270/14 - m. w. N., juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17

    Helge Achenbach bleibt in Strafhaft

    Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29).

    Bei der Gesamtabwägung kann hier auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass angesichts des von dem Verurteilten verursachten hohen Schadens und einesgänzlich fehlenden Bemühens um eine Schadenswiedergutmachung im Verhältnis zur Familie des Geschädigten B A eine Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in besonderem Maße auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue beeinträchtigen würde (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris).

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19

    Strafrestaussetzung zur Bewährung nach Halbstrafenverbüßung: Voraussetzung des

    Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Die Kosten des zu Ungunsten des Verurteilten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft gehören zu den Verfahrenskosten, die dieser nach § 465 Abs. 1 S. 1 StPO zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23

    Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Als "besondere Umstände" gelten solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts nicht als unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 2 Ws 164/20 - und vom 5. Mai 2010 - 2 Ws 172/10 - KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19

    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug;

    Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschlüsse vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 -, juris Rdnr. 8, und 11. Januar 2017 - 5 Ws 264/16 -).
  • LG Hamburg, 20.02.2020 - 607 StVK 597/19

    Erstverbüßerprivileg bei Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt:

    Als besondere Umstände im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind solche anzusehen, die über eine positive Legalprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17.0.2017 - 5 Ws 67/17 - juris).
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