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   LG München I, 22.04.1988 - 19 Qs 3/88   

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LG München I, 22.04.1988 - 19 Qs 3/88 (https://dejure.org/1988,4470)
LG München I, Entscheidung vom 22.04.1988 - 19 Qs 3/88 (https://dejure.org/1988,4470)
LG München I, Entscheidung vom 22. April 1988 - 19 Qs 3/88 (https://dejure.org/1988,4470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 536
  • wistra 1988, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 01.07.2003 - 2 BvR 306/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Durchsuchung und

    Die in der angegriffenen Beschwerdeentscheidung des Landgerichts vertretene Auffassung, Unterlagen, die der Beschwerdeführerin von den Beschuldigten überlassen worden seien, fielen dann nicht unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO, wenn diese lediglich die Buchführung erledigen solle, sondern nur dann, wenn die Unterlagen zur Erstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen anvertraut und zu diesem Zweck noch benötigt würden, entspricht einer in Rechtsprechung und Literatur vielfach vertretenen Auffassung (vgl. LG Berlin, NJW 1977, S. 725; LG München I, wistra 1988, S. 326; LG Hildesheim, wistra 1988, S. 327; LG Saarbrücken, wistra 1984, S. 200; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 97, Rn. 40; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 97, Rn. 15; Ciolek-Krepold, Durchsuchung und Beschlagnahme in Wirtschaftsstrafsachen, Rn. 297 ff., jeweils m. w. N. auch zur gegenteiligen Ansicht).
  • LG Berlin, 20.07.2000 - 519 Qs 216/00

    Durchsuchung von Geschäftsräumen und Nebenräumen wegen des Verdachts der

    Daraus folgt aber, dass § 97 Abs. 1 StPO nicht ein generelles Beschlagnahmeverbot enthält, sondern dass nur solche Unterlagen dem Beschlagnahmeverbot unterliegen, die innerhalb des Vertrauensverhältnisses entstanden sind und nach ihrem Aussagegehalt gerade das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Zeugnisverweigerungsberechtigten betreffen und zudem bestimmt sind, nicht aus dem Vertrauensverhältnis entlassen zu werden (vgl. BGH NStZ 1981, 94; BGH NStZ 1985, 372; LG Darmstadt NW 1988, 286; LG München NJW 1989, 536; LG Darmstadt WM 1990, 12; KK, StPO, 4. Aufl., § 97 Rdnr. 12).

    Zwar wird vereinzelt die Ansicht vertreten, dass Handakten grundsätzlich beschlagnahmefrei, seien (vgl. LG München NJW 1989, 536 ), dem kann jedoch schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Begriff der Handakte objektiv nicht klar definiert ist und es daher für die Frage der Beschlagnahmefreiheit auf den Aussagegehalt jeder einzelnen in ihr enthaltenen Urkunde ankommt (Moosburger, wistra 1989, 252 ff).

  • LG Hamburg, 04.07.2005 - 608 Qs 3/05

    Durchsuchung - GmbH-GF: Individueller Beschlagnahmeschutz

    Zutreffender Ansicht nach werden neben steuerrechtlicher Beratung wie etwa der rechtlichen Erläuterung von Einzelfragen oder der Prüfung von Steuerbescheiden nur die Vorbereitung und Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen erfasst (OLG Stuttgart wistra 88, 40; vgl. auch BVerfG NJW 81, 33, 34), nicht hingegen die Buchhaltung als solche (Meyer-Goßner § 97 StPO Rn. 40 m.w.N.; LR- Schäfer § 97 Rn.117 m.w.N.; Landgericht Saarbrücken wistra 1984, 200; Landgericht München NJW 89, 536; Landgericht Hildesheim wistra 1988, 327-328; Landgericht Darmstadt NStZ 1988, 286-287; Landgericht Berlin NJW 1977, 725; im Ergebnis auch Landgericht Aachen NJW 1985, 338).
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