Rechtsprechung
BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Beschlagnahme - Bankunterlagen als Beweismittel - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kunde - Beihilfe durch Mitarbeiter der Bank
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 05.01.1994 - 151 Gs 2635/93
- AG Düsseldorf, 13.01.1994 - 151 Gs 113/94
- AG Düsseldorf, 14.01.1994 - 151 Gs 113/94
- LG Düsseldorf, 19.01.1994 - III Qs 9/94
- AG Düsseldorf, 20.01.1994 - 151 Gs 107/94
- AG Düsseldorf, 28.01.1994 - 151 Gs 107/94
- AG Düsseldorf, 07.02.1994 - 151 Gs 107/94
- AG Düsseldorf, 07.02.1994 - 151 Gs 285/94
- AG Düsseldorf, 09.02.1994 - 151 Gs 347/94
- AG Düsseldorf, 21.02.1994 - 151 Gs 414/94
- AG Düsseldorf, 25.02.1994 - 151 Gs 461/94
- AG Düsseldorf, 03.03.1994 - 151 Gs 520/94
- LG Düsseldorf, 04.03.1994 - III Qs 44/93
- LG Düsseldorf, 16.03.1994 - III Qs 62/94
- BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
- LG Düsseldorf, 29.03.1994 - III Qs 75/94
- LG Düsseldorf, 19.04.1994 - III Qs 82/94
- BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2839
- ZIP 1995, 100
- ZIP 1995, 101
- NVwZ 1995, 1198 (Ls.)
- WM 1995, 234
- BB 1995, 533
- wistra 1995, 139
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.dem Individuum zustehende Recht auf Datenschutz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG ) zuerkannt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]; 77, 1 [46]), kann dahinstehen, da für die Beschwerdeführerin daraus kein günstigerer Maßstab abgeleitet werden kann.
Entscheidend ist nur die potentielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials (vgl. BVerfGE 77, 1 [53]).
Urkunden und andere schriftliche Beweismittel haben gegenüber Zeugenaussagen oft einen höheren Beweiswert, zumal das Erinnerungsvermögen von Zeugen aus mancherlei Gründen unergiebig werden kann (vgl. BVerfGE 77, 1 [48]).
Einer weitergehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Abwägung zwischen Anlaß und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; 77, 1 [59 f.]).
- BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Keine andere Bewertung gebieten die in Fachzeitschriften aus Anlaß des zugrundeliegenden Sachverhalts und der hierzu ergangenen Entscheidungen (zu den Durchsuchungsanordnungen Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94-) geäußerten Ansichten.a) Zwar macht die Beschwerdeführerin geltend, die angegriffenen Entscheidungen stützten sich auf Tatsachen, von denen sie erstmals im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 396/94 durch das Berichterstatterschreiben vom 14. März 1994 erfahren habe und zu denen sie sich vor den Fachgerichten nicht habe äußern können.
Daß zum Zweck der Beschlagnahme in Ausführung richterlicher Durchsuchungsanordnungen in die Räume der Beschwerdeführerin als deren §Wohnung§ im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG eingedrungen wurde, stellt einen von den Beschlagnahmen unabhängigen Grundrechtseingriff dar, der unter den gegebenen Voraussetzungen jedoch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94-).
Auch haben einzelne Belege als objektive Beweismittel den Verdacht bereits erhärtet (vgl. Beschluß der Kammer vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 - unter 11.2. a) [1], Umdruck S.5 bis 8).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Zwar wird es in der Regel unzulässig sein, aus der bloßen Mö2liehkeit, daß ein gesetzlich zulässiger Betrieb von Straftätern mißbraucht werden könnte, eine Beschlagnahme von Betriebsunterlagen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 44, 353 [380]).
Diese Verdachtslage fällt unter jene Fallgestaltungen, für die das Bundesverfassungsgericht bereits die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Betriebsunterlagen im Grundsatz festgestellt hat (vgl. BVerfGE 44, 353 [379]).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Die grundrechtliche Verbürgung unterliegt jedoch den Schranken, die sich hier aus der Strafprozeßordnung ergeben und im Blick auf das rechtsstaatlich begründete Interesse an einer möglichst umfassenden Aufklärung schwerer Straftaten verfassungsrechtlich unbedenklich sind (vgl. BVerfGE 77, 65 , [76]).
Die rechtsstaatlich geforderte umfassende Ermittlungstätigkeit (vgl. BVerfGE 29, 183 [194]; 33, 367 [383]; 77, 65 [76]) bringt Nachforschungen mit sich, auch wenn sie später nicht zu einer Anklage oder Verurteilung führen sollte.
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Ein solches Geschehen verletzt im Rechtsstaatsprinzip und im Gleichbehandlungsgebot verankerte öffentliche Interessen von einem sehr viel höheren Rang, als ihn das fiskalische Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens hat (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]; 84, 239 [281]).
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68
Uranvorkommen
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Einer weitergehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Abwägung zwischen Anlaß und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; 77, 1 [59 f.]).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Ein solches Geschehen verletzt im Rechtsstaatsprinzip und im Gleichbehandlungsgebot verankerte öffentliche Interessen von einem sehr viel höheren Rang, als ihn das fiskalische Interesse an der Sicherung des Steueraufkommens hat (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]; 84, 239 [281]).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
1. a) Durch die Beschlagnahme der Belege ist die Beschwerdeführerin jedenfalls in ihrer durch Art. 19 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Befugnis, über ihre Geschäftspapiere zu verfügen, und damit in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit betroffen (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]).dem Individuum zustehende Recht auf Datenschutz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG ) zuerkannt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]; 77, 1 [46]), kann dahinstehen, da für die Beschwerdeführerin daraus kein günstigerer Maßstab abgeleitet werden kann.
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berühren nur solche Eingriffe, durch die die Privatheit der Wohnung ganz oder teilweise aufgehoben wird (vgl. BVerfGE 89, 1 [12]).
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.Da Beschlagnahmen als solche - auch in fremder Wohnung - nicht den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG berühren (vgl. BVerfGE 76, 83 [91]), stehen sie nicht unter verfassungsrechtlichem Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG .
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
- BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
Einer weitergehenden Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof ist die Abwägung zwischen Anlass und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 27, 211 ; 77, 1 ; Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995; 2839 ).Entscheidend ist daher nur die potentielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 94 Rdnr. 6;… Nack, a.a.0., § 94 Rdnr. 7; BVerfGE 77, 1 ; BVerfG, NJW 1995, 2839 ).
Dabei kann dahinstehen, ob eine solche eingeschränkte Vorgehensweise dann geboten gewesen wäre, wenn auf diese Weise ein nur allgemeiner, vager Tatverdacht mit möglichst geringem Aufwand hätte ausgeräumt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2839 ).
Auch eine geeignete und erforderliche Beschlagnahme kann verfassungsrechtlich unzulässig sein, wenn die Schwere des in ihr liegenden Eingriffs nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des Tatvorwurfs, dem Grad des abzuklärenden Verdachts und zur Bedeutung des Beweisgegenstandes für das Verfahren steht (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2839 ).
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21
Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von …
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines bestimmten Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.04.1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1, und v. 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839; BVerwG, Beschl. v. 01.08.2011 - 6 C 15.11 - juris). - BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95
Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung
Dies wird auch beispielsweise durch Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung gegen Banken wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Verschleierung von Geldüberweisungen an verschwiegene Luxemburger Konten bestätigt (vgl. BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 2 BvR 396/94, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1994, 2079, und vom 13. Dezember 1994 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von …
Das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem zur Kenntnis genommenen tatsächlichen Vorbringen und der Rechtsansicht eines Beteiligten auch in der Sache zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839). - BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01
Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"
Wird der Beschluss des AG nicht angefochten oder --wie im Streitfall-- die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen (zur Verfassungsbeschwerde vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 23. März 1994 2 BvR 396/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 2079; vom 13. Dezember 1994 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839), entfaltet die Durchsuchungsanordnung Tatbestandswirkung mit der Folge, dass den Steuergerichten eine nochmalige Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses verwehrt ist und sie für das Steuerfestsetzungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszugehen haben.Die Antragsteller verkennen hierbei, dass die auf den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gestützte Durchsuchung regelmäßig auch dazu dient, Beweismittel gegen den --bekannten oder noch nicht bekannten-- Haupttäter sicherzustellen (BVerfG-Entscheidung in NJW 1995, 2839;… Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 208 AO 1977 Tz. 72; vgl. auch BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, zu Abschn. II. 2. a; in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306, zu Abschn. II. 2. a und b bb).
- BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00
Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften
Ohne diese den Finanzbehörden zusätzlich zu Gebote stehenden "Waffen" des Straf- und Strafprozessrechts wäre der gleichmäßige Gesetzesvollzug in Bezug auf die nach der Anordnung des BVerfG im Zinsurteil für den Streitzeitraum weiter bestehende Zinssteuerpflicht ernsthaft in Frage gestellt, weil diese Pflicht von den Normadressaten gefahr- und sanktionslos missachtet werden könnte und überdies das Entdeckungsrisiko hinsichtlich derartiger Pflichtverletzungen in Ermangelung strafprozessualer Ermittlungsbefugnisse (etwa zur Anordnung und Durchführung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Banken; vgl. hierzu z.B. die Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 13. Dezember 1994 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839, und vom 23. März 1994 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079) deutlich herabgesetzt wäre.Dementsprechend ist denn auch in den Kammerbeschlüssen des BVerfG in NJW 1994, 2079 und NJW 1995, 2839 mit keinem Wort davon die Rede, dass strafrechtliche Schritte und damit auch strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen in Bezug auf Steuerverkürzungen in Zeiträumen vor 1993 ausgeschlossen seien.
- BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …
Dieses Prozessgrundrecht verpflichtet ein Gericht insbesondere nicht, dem zur Kenntnis genommenen tatsächlichen Vorbringen oder der Rechtsansicht eines Beteiligten auch in der Sache zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21
Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als dies der Beteiligte für richtig hält; Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839;… BVerwG, Beschlüsse vom 01.08.2011, a. a. O., und vom 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 -, NVwZ 2009, 329). - BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03
Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der …
Die Verwerfung der unter Berufung auf ein solches Recht erhobenen Verfahrensrüge als unzulässig stellt an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde besondere Anforderungen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 -, NJW 1995, S. 2839 ). - LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
Account; angemieteter Speicherplatz; Beschlagnahmeanordnung; …
Für die erforderliche Beweisgeeignetheit reicht dabei die potentielle Beweisbedeutung des beschlagnahmten Materials aus (BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994, 2 BvR 894/94, NJW 1995, 2839, 2840, BGH…, Beschluss vom 05.01.1979, 1 BJs 226/78 bei Pfeiffer, NStZ 1981, 9394, Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 94 Rdn. 6). - LG Wuppertal, 19.05.1999 - 26 KLs 29/98
Strafbare Beihilfe von Bank- und Sparkassenmitarbeitern durch Kapitaltransfer mit …
- BVerfG, 18.02.2008 - 2 BvR 2697/07
Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung); Bestätigung der Beschlagnahme …
- VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
- BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § …
- VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 10 S 81/13
Zur Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung
- BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10
Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung; …
- FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96
Ermittlungsverfahren gegen eine unbekannte Anzahl zum Teil namentlich noch nicht …
- SG Wiesbaden, 17.05.2013 - S 17 KR 185/11
Regelungen eines Schiedsspruchs zur Anhebung der Vergütung der Leistungen …
- LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11
Anordnung einer Beschlagnahme der Unterlagen im Zusammenhang mit einem …
- VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02
Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts …
- LG Bonn, 14.01.2015 - 27 Qs 28/14
- BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 78.18
Gerichtliche Beweiswürdigung einer Kenntnis irakischer Sicherheitsbehörden von …
- OVG Bremen, 02.09.2003 - 1 A 26/03
Polizeikontrolle einer Teestube (Kontrolle rechtswidrig) - Betretensbefugnis; …
- BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Erforderlichkeit für eine Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden …
- OLG Köln, 22.10.2003 - 13 U 48/03
Kein Datenlöschungsanspruch gegen Bank bei amtlichem Vernichtungsverbot
- BVerwG, 22.12.2009 - 5 B 12.09
Zulässigkeit einer Revision bei einer Beschwerde lediglich über die …
- BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 15.14
Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach der Feststellung einer gegenwärtigen …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - A 12 S 235/17
Gehörsverletzung bei Bezugnahme auf nicht in das Gerichtsverfahren eingeführte …
- VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.2744
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
- BVerwG, 05.06.2009 - 5 B 80.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen einer Divergenz …
- BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 153.07
Notwendigkeit der rückwirkenden Freistellung eines Eigenheims nach dem …
- VGH Bayern, 11.08.2023 - 11 CS 23.1103
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …
- LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen als Beweismittel bei Gefahr in …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 33/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße und einem …
- OVG Brandenburg, 06.04.2005 - 5 B 53/04
Anhörungsrüge, Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vortrag …
- BVerwG, 03.06.2010 - 5 B 16.10
Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung sowie der Divergenzrüge
- BVerwG, 25.11.2020 - 2 B 15.20
Beweiswürdigung des Gerichts zum Alternativgeschehen i.R.e. Verurteilung eines …
- VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum …
- BVerwG, 20.06.2014 - 5 B 18.14
Antragstellung eines voll Handlungsfähigen auf Sozialleistungen durch …
- VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446
Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 1 RS 1.07
Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör bei Darlegungen gegen die …
- VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
- VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 CS 21.3010
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums - einstweiliger …
- VerfGH Bayern, 13.04.2011 - 35-VI-07
Herstellungsbeitrag für eine gemeindliche Entwässerungsanlage
- FG München, 30.03.1995 - 6 K 2765/94
- VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 7/03
- VGH Bayern, 15.03.2012 - 14 ZB 12.30082
Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht im Sinne der Rechtsprechung des …
- VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
- BGH, 22.10.1999 - StB 13/99