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   BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94   

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BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94 (https://dejure.org/1994,420)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1994 - 5 StR 305/94 (https://dejure.org/1994,420)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 5 StR 305/94 (https://dejure.org/1994,420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des Schuldumfangs; Darlegung in den Urteilsgründen; Zweifelsgrundsatz)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Treffen hinreichend deutlicher Feststellungen bezüglich der Überzeugung des Tatrichters - Förderung des Erwerbs des aus einem Diebstahl herstammender Waren - Bildung der gerichtlichen Überzeugung aufgrund eines Geständnisses - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, 267 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 374
  • NJW 1995, 116
  • NJW 1995, 1166
  • MDR 1995, 300
  • NStZ 1995, 203
  • NStZ 1995, 460 (Ls.)
  • StV 1995, 60
  • wistra 1995, 151
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Die Verurteilungen des Angeklagten B. wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen sowie wegen Urkundenfälschung und die Verurteilung des Angeklagten M. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind zwar insofern mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138) unvereinbar, als die Strafkammer jeweils von einer fortgesetzten Handlung ausgegangen ist (vgl. auch BGH wistra 1994, 266).

    c) Die mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138) nicht zu vereinbarende Annahme fortgesetzter Beihilfehandlungen bleibt unschädlich.

  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Das Landgericht hat auch beachtet, daß sich eine solche Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung mildernd auswirken muß (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH StV 1994, 653 m.w.N.).

    Allerdings ist es in Fällen dieser Art regelmäßig erforderlich, das Ausmaß der strafmildernden Berücksichtigung einer vom Angeklagten nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung näher zu bestimmen (BVerfG - Kammer - aaO sowie Beschluß vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGH StV 1994, 653).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Die dem hiesigen Verfahren zugrundeliegende Anklage vom 24. Juni 1991, welche die erforderliche Umgrenzung der angeklagten Taten hinreichend deutlich erkennen läßt, ist wirksam (vgl. BGHSt 40, 44).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Unumgänglich wird eine solche Schätzung namentlich dann sein, wenn Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind oder von vornherein fehlten (vgl. auch zu ähnlichen Fällen: BGH wistra 1993, 264; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94

    Fortgesetzte Tat - Feststellung der Tatverwirklichung - Verfassungsgemäßheit des

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Allerdings wird der Tatrichter vielfach gehalten sein, bei einer Tatserie die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat nachprüfbar ergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Allerdings ist es in Fällen dieser Art regelmäßig erforderlich, das Ausmaß der strafmildernden Berücksichtigung einer vom Angeklagten nicht verschuldeten Verfahrensverzögerung näher zu bestimmen (BVerfG - Kammer - aaO sowie Beschluß vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 - BGH StV 1994, 653).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Fehlende Feststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Hierbei handelt es sich (anders als in dem vom Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 7. Juli 1987 - 4 StR 313/87 - entschiedenen Fall) ersichtlich um die Feststellung eines vom Tatrichter als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfangs.
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs der Hehlerei - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Unumgänglich wird eine solche Schätzung namentlich dann sein, wenn Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind oder von vornherein fehlten (vgl. auch zu ähnlichen Fällen: BGH wistra 1993, 264; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Das Landgericht hat auch beachtet, daß sich eine solche Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung mildernd auswirken muß (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH StV 1994, 653 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94
    Das Landgericht hat auch beachtet, daß sich eine solche Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung mildernd auswirken muß (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; EGMR EuGRZ 1983, 371; BGH StV 1994, 653 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

  • BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94

    Untreue - Fortgesetzte Tat - Tatzeitraum

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Steht die Strafbarkeit fest, kommt eine Schätzung des Schuldumfangs namentlich dann in Betracht, wenn mangels entsprechender Buchführung des Angeklagten eine konkrete Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 40, 374, 376; NStZ 2001, 599, 600; wistra 2007, 220 f., jew. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    b) Allerdings ist der Tatrichter bei einer Vielzahl von Einzeltaten, die denselben Tatbestand erfüllen sollen - gleich ob sie als einheitliche Tat gewertet werden oder ob sie tatmehrheitlich begangen worden sind - gehalten, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, dass sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat ergibt (BGHSt 40, 374/376 unter Verweis auf Senatsbeschluss vom 18.04.1994 - 4 StR 313/87).

    In diesem Fall hat eine Feststellung der Zahl der Einzelakte und der Verteilung des durch die Goldverkäufe erlangten Geldes nach dem Grundsatz in dubio pro reo zu erfolgen (BGHSt 40, 374/377).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Zwar ist es erforderlich, bei einer Tatserie die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes ergibt (BGHSt 40, 374, 376).

    Steht bei Vermögensstraftaten nach der Überzeugung des Tatrichters ein strafbares Verhalten des Täters fest, so kann die Bestimmung des Schuldumfangs im Wege der Schätzung erfolgen (BGHSt 36, 320, 328; 38, 186, 193; 40, 374, 376).

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt sodann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (BGHSt 40, 374, 376 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 31; BGH NStZ 1999, 581; BGH, Urt. vom 21. April 2004 - 5 StR 540/03).

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

    Zwar ist es erforderlich, bei einer Tatserie die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes ergibt (BGHSt 40, 374, 376).

    Steht aber bei Vermögensstraftaten, wie hier, nach der Überzeugung des Tatrichters ein strafbares Verhalten des Täters fest, so kann die Bestimmung des Schuldumfangs im Wege der Schätzung erfolgen (BGHSt 36.320.328: 38, 186, 193; 40, 374, 376).

    Die Schätzung ist dann sogar unumgänglich, wenn - wie bei Zigarettenschmuggel häufig der Fall - über die kriminellen Geschäfte keine Belege oder Aufzeichnungen vorhanden sind (BGHSt 40, 374, 376 f.).

    In Fällen dieser Art hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (BGHSt 40, 374, 376).

    Die Feststellung der Zahl der Einzelakte und die Verteilung des Gesamtschadens auf diese Einzelakte erfolgt sodann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (BGHSt 40, 374, 377).

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auch bei einer Tatserie ist es erforderlich, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestands für jede Einzeltat ergibt (vgl. BGHSt 40, 374, 376; 36, 320, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9 und 11).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen,

    In Fällen einer Tatserie ist es, insbesondere bei Vermögensdelikten, zur Bestimmung des Schuldumfangs zulässig, unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Schätzung vorzunehmen (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1994 - 5 StR 305/94, BGHSt 40, 374, 377; vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10).
  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

    Zwar sind die Staatsanwaltschaft und der Tatrichter gehalten, bei einer Tatserie die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, dass sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat ergibt (BGHSt 40, 374, 376).

    aa) Bei Serienstraftaten im Bereich der Vermögensdelikte kommt die Zuordnung des Gesamtschadens zu den begangenen Einzeltaten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in Betracht, wenn, wozu sich das angefochtene Urteil nicht verhält, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung keine näheren Feststellungen möglich sind (zur Hehlerei: BGHSt 40, 374, 377; zur Untreue: BGH NStZ 1994, 586; zum Betrug: BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 1).

    Die Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) kann aber nicht zu Strafbarkeitslücken führen, die der materiellen Gerechtigkeit widerstreiten würden (BGHSt 40, 374, 377).

    In Fällen, in denen sich trotz sorgfältiger Würdigung aller Beweisanzeichen keine brauchbaren Kriterien für die Aufteilung des festgestellten Mindestschuldumfangs auf die Einzeltaten im Rahmen der Schätzung feststellen lassen, gebietet der Grundsatz "in dubio pro reo" im Extremfall die Annahme lediglich einer Tat (vgl. BGH StV 2000, 600 mit Anm. v. Dr. Zopfs; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 1; BGHSt 40, 374; BGH NStZ 1994, S. 586 und BGH NStZ 1994, 429; BGH StV 1998, 474 m. Anm. Dr. Hefendehl).

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Steht die Strafbarkeit fest, kommt eine Schätzung des Schuldumfangs namentlich dann in Betracht, wenn mangels entsprechender Buchführung des Angeklagten eine konkrete Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht vorgenommen werden kann (vgl. BGHSt 40, 374, 376; NStZ 2001, 599, 600; wistra 2007, 220 f., jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Der Senat kann offenlassen, ob die Annahme zweier rechtlich selbständiger Handlungen gleichwohl deshalb im Ergebnis zutrifft, weil in der vor Beginn des jeweiligen Lieferungszeitraums erfolgten Zusage zukünftiger Abnahme bereits eine Beihilfehandlung zu sehen ist, durch die die späteren Einzelakte zur Tateinheit verklammert werden (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1994 - 5 StR 305/94 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    b) Auch in Fällen der hier vorliegenden Art mag freilich eine tatrichterliche Überzeugung von einem über die Einzelfallindividualisierbarkeit hinausgehenden, im Wege der Schätzung zu ermittelnden Mindestschuldumfang in Betracht zu ziehen sein, was zur Aburteilung einer unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes zu bestimmenden Mindestzahl weiterer von der Anklage erfaßter Einzelfälle auf wahldeutiger Tatsachengrundlage führen kann (vgl. für allerdings ganz unterschiedliche Fälle BGHSt 40, 374, 376 f.; 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1997, 280; wistra 1999, 426).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem

  • KG, 22.01.2001 - 1 Ss 261/00
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 680/94

    Führen eines auf die Erlangung von Angaben zum Untersuchungsgegenstand

  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 388/96

    Geltendmachung von Verfahrensverzögerungen in der Revision

  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 322/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit,

  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 142/01

    Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt von BtM

  • OLG Hamm, 07.08.2014 - 1 RVs 66/14

    Unwirksame Berufungsbeschränkung bei fehlenden Angaben zur Schadenshöhe im Urteil

  • BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96

    Hinreichende Beschreibung eines Tatvorwurfs als gesetzliche Anforderung an eine

  • BGH, 02.08.2000 - 5 StR 3/00

    Steuerhinterziehung; Zuordnung von Schwarzeinnahmen bei einer GbR (Gesellschaft

  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

  • BGH, 23.07.1997 - 5 StR 288/97

    Versuchte Hinterziehung von Steuern - Auszahlung der Vorsteuerbeträge - Aufhebung

  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 335/96

    Annahme von Bewertungseinheit - Anzahl der Beschaffungsfahrten - Menge an

  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 244/99

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem

  • BGH, 24.10.1996 - 5 StR 478/96

    Teilaufhebung einer Verurteilung

  • BGH, 03.07.1996 - 5 StR 300/96

    Vorliegen eines Einverständnis mit einer Gewahrsamsverschiebung bei bloßen

  • LG Saarbrücken, 03.07.2000 - 8 Qs 100/00

    Schätzung - Schätzung in der Anklageschrift

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