Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3699
BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99 (https://dejure.org/1999,3699)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1999 - 3 StR 299/99 (https://dejure.org/1999,3699)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1999 - 3 StR 299/99 (https://dejure.org/1999,3699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 73, 73 c StGB
    Anordnung des Verfalls; Unbillige Härte als Hindernis für Anordnung des Verfalls

  • Wolters Kluwer

    Bestechlichkeit - Betrug - Urkundenfälschung - Steuerhinterziehung - Waffenbesitz - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Verfall - Bauleitung für Neubauten - Überhöhte Rechnungen - Unbillige Härte

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 111 d; ; StGB § 331 bis 334; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 c; ; BGB § 1184 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c
    Unbillige Härte beim Verfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1999, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 299/99
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 15, 88, 97; 15, 217, 223; 15, 352, 355; 39, 45, 46; BGH NStZ 1984, 24) von den Tatbeständen der §§ 331 bis 334 StGB a.F. erforderte Bestimmtheit zukünftiger Diensthandlungen als Gegenstand der einzelnen Unrechtsvereinbarungen ist angesichts des eingegrenzten Aufgabenkreises des Angeklagten ausreichend festgestellt (vgl. BGHR StGB § 322 I 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4; BGH NStZ 1995, 144; 1996, 278; BGH. Beschl. vom 16. März 1999 - 5 StR 479/98).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148, 149) bereits entschieden, daß dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten kein Anspruch auf Herausgabe des von diesem erlangten Bestechungslohns zusteht (BGHSt 30, 46, 48; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst auch BGH wistra 1999, 464; a.A. VGH München ZBR 1993, 29, 30 und Kathke in Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder 5. Aufl. 28. Lfg. § 76 NWLBG Rdn. 65).
  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    So kann der Verfall eine unbillige Härte sein, wenn der Täter auf Grund der Rechtsverfolgung eines Geschädigten voraussichtlich sein gesamtes Vermögen verlieren wird (vgl. BGH, wistra 1999, 464).
  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Hier kann übermäßigen Belastungen des Angeklagten im Rahmen der Härteklausel nach § 73c StGB begegnet werden (vgl. auch BGH wistra 1999, 464).
  • BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00

    Grenzen der Verfallsanordnung gegen Dritte gemäß § 73 Abs. 3 StGB

    Der neue Tatrichter wird, falls er die Voraussetzungen des Verfalls gemäß §§ 73 Abs. 3, 73a StGB für gegeben erachtet, auch zu prüfen haben, ob dessen Anordnung für die Verfallsbeteiligte eine unbillige Härte im Sinne des § 73 c StGB wäre (vgl. hierzu BGH wistra 1999, 464).
  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof dem hinzugefügt, dass dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten kein Anspruch auf Herausgabe des Bestechungslohns zustehe, und dies offensichtlich auch auf die nicht beamteten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes übertragen (vgl. etwa BGH 3 StR 299/99 vom 8. September 1999, wistra 99, 464; BGH 5 StR 139/03 vom 5. Mai 2004, wistra 04, 391; BGH 2 StR 43/00 vom 12. Juli 2000, wistra 00, 379).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht