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   OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92   

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https://dejure.org/1993,5881
OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92 (https://dejure.org/1993,5881)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.01.1993 - 1 U 2867/92 (https://dejure.org/1993,5881)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 1 U 2867/92 (https://dejure.org/1993,5881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 8; ZPO § 286; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Motorrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusammenstoß auf Straßenkreuzung; Außerhalb geschlossener Ortschaften; Anscheinsbeweis; Verschulden des Wartepflichtigen; Sichtfeld des Wartepflichtigen; Überhöhte Geschwindigkeit

Papierfundstellen

  • zfs 1994, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92
    Soweit sich der, Kläger hierzu auf BGH VersR 1985, 989 und 86, 579 bezieht, ist darauf hinzuweisen, daß es in diesen Fällen darum ging, ob der (erkennbare) Vorfahrtsberechtigte vom Wartepflichtigen wegen der extrem überhöhten Geschwindigkeit als gefährdet angesehen werden konnte.
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85

    Verletzung des Vorfahrtsrechts bei überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92
    Soweit sich der, Kläger hierzu auf BGH VersR 1985, 989 und 86, 579 bezieht, ist darauf hinzuweisen, daß es in diesen Fällen darum ging, ob der (erkennbare) Vorfahrtsberechtigte vom Wartepflichtigen wegen der extrem überhöhten Geschwindigkeit als gefährdet angesehen werden konnte.
  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62

    Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 1 U 2867/92
    Dieser Beweis ist aber hier durch den Nachweis von Umständen ausgeräumt worden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, daß das Herannahen des Vorfahrtsberechtigten nicht rechtzeitig bemerkt werden konnte (vgl. z.B. BGH VersR 64, 639).
  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    So ist der Anscheinsbeweis nach ständiger Rechtsprechung etwa nicht anwendbar, wenn es ernsthaft möglich ist, dass der Einbiegende den auf der Vorfahrtsstraße befindlichen Verkehrsteilnehmer vor dem Beginn des Einbiegens nicht sehen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1964 aaO; OLG München, VersR 1998, 733; OLG Nürnberg, zfs 1994, 202; OLG Köln, VersR 1978, 830; OLG Stuttgart, VersR 1982, 782).
  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 9 U 27/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Eine Ausnahme davon besteht nur dann, wenn feststeht, daß der Vorfahrtsberechtigte die für ihn zugelassene Geschwindigkeit wesentlich überschritten hat (vgl. OLG Nürnberg VRS 87, 22).
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