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OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 248
- NZV 1996, 372
- zfs 1996, 274
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Solche Rotlichtverstöße sind ihrer Natur nach abstrakt oder konkret gefährliche Verhaltensweisen, die häufig zu schweren Unfällen führen oder die subjektiv auf besonders groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgehen und im allgemeinen einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit beweisen, daß es hier grundsätzlich eines eindringlicheren Denkzettels bedarf (BGHSt 38, 125, 133). - OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Ein Regelfall ist nämlich dann zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, von Verordnungsgeber ins Auge gefaßten Rotlichtverstoß abweichen, daß eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers nicht mehr festgestellt werden kann (vgl. nur Senat B.v. 12.02.1996 -2 Ss 4/96-). - OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 2 Ss OWi 249/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Die besondere Gefahr des Verstoßes liegt also regelmäßig darin, daß die Ampel von einem Kraftfahrzeugführer in Fahrt passiert wird und die gebotene besondere Beachtung des Quer- und Fußgängerverkehrs gerade nicht stattfindet (OLG Düsseldorf NZV 1995, 39, 40; vgl. auch DAR 1996, 107 ; VRS 90, 226 ff). - OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 5 Ss OWi 401/95
Kein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn ein Rechtsabbieger zunächst bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Die besondere Gefahr des Verstoßes liegt also regelmäßig darin, daß die Ampel von einem Kraftfahrzeugführer in Fahrt passiert wird und die gebotene besondere Beachtung des Quer- und Fußgängerverkehrs gerade nicht stattfindet (OLG Düsseldorf NZV 1995, 39, 40; vgl. auch DAR 1996, 107 ; VRS 90, 226 ff). - BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95
Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Das Amtsgericht hat aber zu wenig geprüft, ob der konkrete Einzelfall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn, gemessen an den vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten typischen Begehungsweisen, als Ausnahmefall erscheinen lassen, so daß es nicht angezeigt ist, mit der Besinnungs- und Denkzettelreaktion des Fahrverbots auf den Fahrzeugführer einzuwirken (vgl. dazu nur BayObLG NZV 1995, 497 ff. = VRS 90, 54 ff. m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01
Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel
Eine Minderung des Handlungs unrechts wurde in den sog. Anhaltefällen angenommen, in welchen der Fahrzeugführer zunächst dem Fußgänger durch Anhalten das Überqueren der Fahrbahn ermöglichte, dann jedoch während der Rotlichtphase anfuhr (OLG Karlsruhe NZV 1996, 372; OLG Düsseldorf VRS 90, 226 ff; dass NZV 1995, 328), und im übrigen auch dann bejaht, wenn die Missachtung des Rotlichts an der Fußgängerampel auf einem Wahrnehmungsfehler beruhte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 469 f.; OLG Hamm DAR 1996, 469; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 f.; zum sog. Augenblicksversagen siehe Deutscher NZV 1998, 134 ff., 137). - BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 Der Senat sieht sich auch nicht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3.4.1996 (NZV 1996, 372 ) zu einer anderen Entscheidung veranlaßt.