Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.01.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7742
OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97 (https://dejure.org/1998,7742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1998 - 6 U 161/97 (https://dejure.org/1998,7742)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1998 - 6 U 161/97 (https://dejure.org/1998,7742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7
    Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 776
  • VersR 1999, 89
  • zfs 1998, 426
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Das OLG Nürnberg (VersR 1996, 746) und das OLG Hamm (VersR 1999, 89) haben entschieden, dass eine Belehrung, die in gleicher Größe gedruckt ist wie die Formularfragen und sich aus dem Text des Formulars nicht hervorhebt, nicht ausreichend ist.
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der

    Eine derartige Vorgehensweise kann allenfalls strengere, aber keine geringeren Anforderungen an die Hervorhebung der Belehrung begründen (OLG Hamm, VersR 1999, 89).
  • OLG Köln, 26.09.2006 - 9 U 142/05

    Verschweigen eines erheblichen Vorschadens ist eine Obliegenheitsverletzung und

    Soweit sich der Kläger zur Begründung eines zusätzlichen Belehrungserfordernisses auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 16.03.1998 (6 U 161/97; VersR 1999, 89) beruft, ist dieser Fall mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 3/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von

    Sie setzt sich durch einen Absatz deutlich von dem übrigen Text ab (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 146; VersR 1999, 89).
  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer

    Entsprechend ihrer besonderen Bedeutung muss die Belehrung nicht bloß inhaltlich ausdrücklich und unmissverständlich sein, sondern sich auch drucktechnisch aus dem übrigen Text hervorheben ( OLG Nürnberg, VersR 1996, 746; OLG Hamm, VersR 1999, 89; OLG Köln, VersR 2009, 252).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00

    Leistungsfreiheit wegen Vorlage eines irreführenden Zweitbelegs L

    Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (BGH r+s 98, 144; 181 mit Anm. Münstermann = VersR 98, 447 (448); OLG Hamm r+s 98, 364; VersR 99, 89; Römer/Langheid, § 6 Rn. 44 m.w.Nw.).
  • LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen

    Beantwortet aber ein Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Aufklärungspflicht Fragen des Versicherers arglistig falsch, so ist das Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung unschädlich (OLG Hamm VersR 1999, 89; vgl. BGH VersR 1976, 383).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 U 191/98

    Diebstahlsentschädigung aus einer Teilkaskoversicherung für ein Fahrzeug;

    Bei vorsätzlicher, folgenloser Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, daß der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmißverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruches auch für den Fall, daß die Obliegenheitsverletzung keinen Nachteil für den Versicherer hatte, belehrt worden ist (vgl. Römer/Langheid, VVG, § 6 Rn. 44 m.w.N.; BGH r + s 98, 144, 181 mit Anmerkung Münstermann = VersR 98, 498; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 99, 89 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 05.08.2009 - 22 O 177/08

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung wegen des Verschweigens von

    Denn das Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung ist unschädlich, wenn der Versicherungsnehmer arglistig handelt (OLG Hamm VersR 1999, 89; vgl. BGH, VersR 1976, 383).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.01.1998 - 7 U 236/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9321
OLG Frankfurt, 07.01.1998 - 7 U 236/96 (https://dejure.org/1998,9321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.1998 - 7 U 236/96 (https://dejure.org/1998,9321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 7 U 236/96 (https://dejure.org/1998,9321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 12 Abs. 3
    Klage gegen "falschen" Versicherer wegen unklaren Briefkopfs L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 653
  • VersR 1999, 1092
  • zfs 1998, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03

    Ansprüche wegen des Diebstahls an einer Sache gegen eine Versicherung;

    Ein derart treuwidriges Verhaltern eines Versicherers liegt etwa vor, wenn dieser durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes oder widersprüchliches Verhalten während der Regulierungsphase selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; VersR 1994, 969; 1978, 633; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87 f.; Prölss/ Martin, § 12 VVG Rdnr. 52).
  • OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei

    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung

    Besteht -wie hier- ein Versicherungskonzern jedoch aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reicht im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 Abs. 3 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff; Prölss/Martin, aaO, § 12, Rdnr. 59, m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2013 - 14 O 106/13

    Lebensversicherung - Widerruf der Schenkung der Versicherungssumme durch

    Besteht - wie hier - ein Versicherungskonzern aus zwei oder mehr selbständigen Versicherungsgesellschaften, deren Postanschrift dieselbe und deren Vorstand (gegebenenfalls auch der Aufsichtsrat) personengleich sind, und werden von den verselbständigten Gesellschaften dieselben Firmenbögen verwendet, auf denen in kleingedruckter Schrift sowohl die eine als auch die andere Versicherungsgesellschaft angegeben sind und aus denen lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift die absendende Gesellschaft zu entnehmen ist, reichte im Hinblick auf die gravierenden Rechtsfolgen des § 12 VVG für den Versicherungsnehmer der lediglich durch einen Zusatz über der Unterschrift gegebene Hinweis auf die absendende Gesellschaft nicht aus, um der durch das einheitliche Firmenlogo und die einheitliche Anschrift im Briefkopf von dem Versicherer geschaffenen Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 0l. Dezember 2004 - 5 U 244/02, 5 U 244/02 -22 - juris OLG Hamm, VersR 1978, S. 633 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 114 ff).
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