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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 19 B 1629/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 19 B 1629/99 (https://dejure.org/1999,5333)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.09.1999 - 19 B 1629/99 (https://dejure.org/1999,5333)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. September 1999 - 19 B 1629/99 (https://dejure.org/1999,5333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 11 L 1720/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 19 B 1629/99

Papierfundstellen

  • zfs 2000, 272
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 19 B 1629/99
    Darauf, ob in seinem Fall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß er trotz dieser hohen Blutalkoholkonzentration zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, kommt es anders als nach der auf der Grundlage des vor dem 1. Januar 1999 geltenden Rechts ergangenen Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, NZV 1996, 84 f., nach § 13 Nr. 2 c FeV nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Sie ist in der auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 29. September 1999 - 19 B 1629/99 -, dahin geklärt, dass auch derjenige, der mit der vorausgesetzten Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr Fahrrad fährt, ein Fahrzeug im Sinne der genannten Vorschrift führt.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Vielmehr ist bei der Gehörsverletzung darauf abzustellen, dass die nach § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG gebotene Einführung von Erklärungen oder Einwendungen des Betroffenen unterblieben und sein Sachvortrag deshalb unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Frankfurt ZfSch 2000, 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens steht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Nr. 2 Buchstabe c und d FeV - wie dem Wortlaut dieser Vorschrift eindeutig zu entnehmen ist - nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde; darauf, ob im Fall des Klägers besondere Umstände die Annahme rechtfertigen könnten, dass er trotz dieser hohen Blutalkoholkonzentration zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, kommt es - anders als nach der Rechtsprechung zu dem vor dem 01.01.1999 geltenden Recht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.09.1995, NZV 1996, 84 f.) - nach § 13 Nr. 2 Buchstabe c FeV nicht (mehr) an (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.09.1999, zfs 2000, 272 = DAR 2001, 140; OVG des Saarlands, Beschl. v. 18.09.2000, zfs 2001, 92; VG des Saarlandes, Urt. v. 06.10.2000 - 10 K 107/00 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 13 FeV RdNr. 4; Amtl.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 12 ME 142/07

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen

    Fahrzeug im Sinne dieser Regelung kann nicht nur ein Kraftfahrzeug sein, sondern wie hier auch ein Fahrrad (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.9.1999 - 19 B 1629/99 -, zfs 2000, 272; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.9.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 zu § 15 b StVZO (a.F.)).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05

    MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr.

    Denn diesen Laborbefunden wohnt kein Erkenntniswert hinsichtlich der verkehrspsychologischen Seite der Fahreignung inne, die mit negativem Ergebnis Gegenstand des medizinisch-psychologischen Gutachtens war (vgl. Beschl. des Senats v. 29.04.2004 - 1 M 26/04 - OVG Münster, Beschl. v. 29.09.1999 - 19 B 1629/99 -, ZfS 2000, 272 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2019 - 12 ME 71/19

    Anlassbezogenheit; Einzelfallbetrachtung; Fahreignung; Fahreignungsregister;

    Es ist dann kein Raum mehr für eine Einzelfallbetrachtung (a. A. Thür. OVG, Beschl. v. 27.3.2012 - 2 EO 135/12 -, VRS 123, 183 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 12, und VG Neustadt a. d. Weinstr., Beschl. v. 16.3.2006 - 3 L 357/06.NW -, ZfSch 2006, 358 ff.), die im Hinblick auf besondere Umstände, die in der Person des Betroffenen liegen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.9.1999 - 19 B 1629/99 -, ZfSch 2000, 272 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. 2 und 3), wegen Zeitablaufs (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 1.9.2014 - 1 M 89/14 -, NJW 2015, 363 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10 ff.) oder infolge langjähriger Unauffälligkeit im Straßenverkehr und nun nicht mehr ferner Tilgungsreife der Trunkenheitsfahrt zur Verneinung der Anlassbezogenheit oder Verhältnismäßigkeit der Gutachtenanforderung führen könnte.
  • OLG Naumburg, 19.10.2010 - 1 Ss (Bz) 74/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Das stellt sich als Verletzung der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 2 Ws (B) 91/00, ZfSch 2000, 272, m. w. N.; OLG Köln, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 82 Ss-OWi 93/08, StRR 2009, 316, zitiert nach juris) und zwingt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung.
  • VG München, 25.08.2010 - M 6b K 10.586

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille;

    Fahrzeuge im Sinn des § 13 Nr. lit. c FeV sind nämlich nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern Fahrzeuge jeder Art (auch Fahrräder), die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 NZV 1996, 84 zu § 15 b Abs. 2 StVZO a.F.; BayVGH vom 20.1.2004, 11 CS 03.3063 m.w.N.; OVG NRW vom 19.9.1999, 19 B 1629/99; VGH BW vom 16.7.1998 NZV 1998, 519; VG München vom 12.5.2005, M 6b S 05.1061; Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl., Erläuterung Nr. 3 c zu § 13 FeV m.w.N.).
  • VG Dresden, 02.09.2005 - 14 K 774/05

    MPU bei BAK-Wert von 1,86 Promille

    Die Anforderung eines Gutachtens ist vielmehr gemäß § 13 Nr. 2c FeV insbesondere auch dann gerechtfertigt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber erstmals wegen einer Trunkenheitsfahrt auffällig geworden ist (vgl. zur geltenden Rechtslage bereits OVG Münster, Urt. v. 29.09.1999, Az: 19 B 1629/99 , zitiert nach juris; ebenso die Kammer bereits im Beschl. v. 13.11.2002 - 14 K 2356/02 bestätigt durch SächsOVG, Beschl. v. 23.09.2003 - 3 BS 3/03 ).
  • VG Oldenburg, 15.01.2003 - 7 A 500/01

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Neuerteilung

    Dabei ist im Hinblick auf die zuletzt genannte Vorschrift zu beachten, dass bei ihr entlastenden Einzelfallumstände unberücksichtigt bleiben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. September 1999 - 19 B 1629/99 - juris; BR-Drs. 443/98 [Beschluss], S.6, abgedruckt bei: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, Rn. 2 zu § 13 FeV).
  • VG München, 24.08.2011 - M 6a S 11.3255

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrrads; Blutalkoholkonzentration

  • VG München, 10.06.2011 - M 6a K 10.4221

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 10.12.2010 - M 6b K 10.2163

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 30.08.2010 - M 6a S 10.3491

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 17.03.2010 - M 6a K 09.5785

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 14.12.2009 - M 6a S 09.5113

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrrads; Blutalkoholkonzentration

  • VG München, 16.06.2009 - M 6b S 09.2074

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 02.04.2009 - M 6b S 09.761

    Entziehung der Fahrerlaubnis; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

  • VG München, 20.02.2009 - M 6a K 08.2422

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs; Fahrrad; Nichtbeibringung

  • VG München, 06.10.2008 - M 6b S 08.4058

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs; BAK 2,81 Promille;

  • VG München, 03.08.2012 - M 6a S 12.3137

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund;

  • VG München, 09.09.2010 - M 6a S 10.4223

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 29.07.2009 - M 6b K 09.756

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille;

  • VG München, 20.01.2010 - M 1 S 09.5896

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung eines medizinisch-psychologischen

  • VG München, 16.09.2009 - M 6b K 09.2073

    Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,6 Promille; Fahrrad; Nichtbeibringung eines

  • VG München, 04.02.2009 - M 6b K 08.2142

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen eines Fahrzeugs; Fahrrad; Nichtbeibringung

  • VG München, 13.08.2004 - M 6a S 04.3680

    MPU-Anordnung nach Verkehrsteilnahme mit einem "Kinderroller" bzw. "Messeroller"

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