Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.04.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99   

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OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99 (https://dejure.org/2000,2770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2000 - 10 U 1627/99 (https://dejure.org/2000,2770)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 10 U 1627/99 (https://dejure.org/2000,2770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AKB § 7 I Nr. 2 S. 3 u. V Nr. 4; ; VVG § 6 III

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3
    Verschweigen von Vorschäden durch Inhaber einer Firma mit insgesamt 15 zugelassenen Kfz L

  • RA Kotz

    Falsche Schadensanzeige gegenüber der Vollkaskoversicherung (hier Unfallschaden nicht richtig angegeben) Versicherung ist von ihrer Leistungspflicht befreit!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilkaskoversicherung - Schadensanzeige - Vorschaden - vorsätzliche Obliegenheitsverletzung - Vermutung - Bagatellblechschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1189
  • VersR 2001, 1420 (Ls.)
  • zfs 2000, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    Die im Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach Vorschäden eines Kfz ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so zu verstehen, daß nach sämtlichen Vorschäden und nicht nur nach dem letzten Vorschaden gefragt wird (Senatsurteil vom 15.1.1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (Prölss/Martin, § 7 Rdnr. 43; Senatsurteil vom 15. Januar 1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    Verschweigt der Versicherungsnehmer im Rahmen der Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung wahrheitswidrig ihm bekannte Vorschäden, kann er sich nicht mit der Begründung entlasten, er sei der Auffassung gewesen, nur von ihm selbst verursachte Schäden seien anzugeben (Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    2) Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

  • OLG Koblenz, 15.10.1999 - 10 U 102/99

    Verschweigen von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer im Rahmen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, Kenntnis von derartigen Schäden zu erlangen, um Nachforschungen zur Ermittlung des Zeitwerts anstellen zu können (im Anschluß an Senatsurteil vom 15.10.1999 -- 10 U 102/99).

    Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, Kenntnis von derartigen Schäden zu erlangen, um Nachforschungen zur Ermittlung des Zeitwerts anstellen zu können (Senatsurteil vom 15. Oktober 1999 -- 10 U 102/99).

  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. (1998), § 7 AKB Rdnr. 13; Senatsurteil vom 12.3.1999 -- 10 U 419/98 -- NVersZ 1999, 273, 274).
  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
    2) Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Kläger als Versicherungsnehmer vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Koblenz, 05.05.2003 - 10 U 1032/02

    Zu den Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der

    Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 15. Januar 1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536; vom 12.3.1999, NVersZ 1999, 273, 274; vom 26. Mai 2000, MDR 2000, 1189 = zfs 2000, 452 = r+s 2001, 13).

    Der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich maßgeblich nach den vom Versicherer im Schadensanzeigeformular gestellten Fragen (Senatsurteile vom 12.3.1999, NVersZ 1999, 273, 274; vom 26. Mai 2000, MDR 2000, 1189 = zfs 2000, 452 = r+s 2001, 13; vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 7 AKB Rn. 13).

  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (Prölss/Martin, § 7 Rdnr. 43; Senatsurteile vom 15. Januar 1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536; vom 26. Mai 2000 -- 10 U 1627/99 -- r+s 2001, 13).
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 9 U 116/03
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass die im Schadensformular gestellte Frage nach Vorschäden eines Fahrzeugs aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so zu verstehen ist, dass nach sämtlichen Vorschäden und nicht nur nach dem letzten Vorschaden gefragt wird (OLG Koblenz VersR 2001, 1420 L; VersR 99, 1536; OLG Bremen VersR 1998, 1149).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.04.2000 - 9 U 133/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6378
OLG Köln, 04.04.2000 - 9 U 133/99 (https://dejure.org/2000,6378)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2000 - 9 U 133/99 (https://dejure.org/2000,6378)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2000 - 9 U 133/99 (https://dejure.org/2000,6378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 23; ; VVG § ... 25; ; VVG § 27; ; VVG § 28; ; VVG § 29 Satz 1; ; VVG § 34a; ; VVG §§ 43 ff; ; VHB 84 § 11 Nr. 1 S. 1; ; VHB 84 § 11 Nr. 3; ; VHB 84 § 13 Nr. 3; ; VHB 84 § 13 Nr. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 29; VVG § 25; VVG § 26; VVG § 27; VVG § 28; VHB 84 § 11 Nr. 1 S. 1
    Keine relevante Gefahrerhöhung durch Umzug

  • rechtsportal.de

    VHB 84 § 11 Abs. 1 S. 1; VVG §§ 29, 25, 26, 27, 28
    Umzug und relevante Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung (neue Wohnung über einer Schreinerei), Versicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung, Umzug, Versicherungsort, Gefahrerhöhung, Relevanz, Anzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 580
  • zfs 2000, 452
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