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   OLG Düsseldorf, 13.03.2000 - 1 U 152/99   

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https://dejure.org/2000,21330
OLG Düsseldorf, 13.03.2000 - 1 U 152/99 (https://dejure.org/2000,21330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2000 - 1 U 152/99 (https://dejure.org/2000,21330)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2000 - 1 U 152/99 (https://dejure.org/2000,21330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 842 § 843; ZPO § 287
    Personenschaden - Erwerbsschaden-Ersatz; Abzug eingesparter berufsbedingter Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten

Papierfundstellen

  • zfs 2000, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Düsseldorf zfs 2000, 531 entgegen.
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Sie hat hierauf lediglich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf zfs 2000, 531 und ihre bisherigen - mit Ausnahme der Fahrtkosten - allgemeinen Ausführungen hingewiesen.

    bbb) Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf zfs 2000, 531 entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2014 - 1 U 52/12

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerbsunfähigkeit des Unfallgeschädigten

    Der Abzug erfordert aber eine konkrete Berechnung oder eine auf hinreichende Tatsachen gestützte Schätzung; der Ansatz eines bestimmten Prozentsatzes des Nettoeinkommens oder eines täglichen Pauschalbetrages ist dagegen nicht angezeigt und wäre willkürlich (Senat, Urteil vom 17.11.2008, Az. I-1 U 249/06; siehe auch Senat, ZfS 2000, 531).
  • OLG Celle, 14.04.2010 - 14 U 38/09

    Verdienstausfall; berufsbedingte Aufwendungen

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Pauschalierung ersparter berufsbedingter Aufwendungen vom Verdienstausfall nicht einheitlich nach einem bestimmten Prozentsatz, sondern fallbezogen gehandhabt (vgl. nur OLG Naumburg, Schaden-Praxis 1999, 90 [10 %]; OLG Dresden, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 11 U 2940/00, juris [5 %]; dagegen OLG Düsseldorf, ZfS 2000, 531 ["objektiv willkürlich", wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die Höhe der Benzinkosten nicht bekannt ist]; Senat, Urt. v. 29. November 2005 - 14 U 58/05, MDR 2006, 985, juris-Rdnr. 8 f. [5 %]).
  • OLG Hamburg, 14.02.2003 - 1 U 186/00

    Pflichtenstellung des Krankenhausträgers gegenüber einem wegen Suizidgefahr in

    Das machen die Fotos anschaulich, die zwei Tage nach dem Sturz oder Sprung des Klägers aus dem Fenster des Zimmers 284 gefertigt worden sind (Bl. 54 und 55 der Parallelakte 303 O 322/98 = 1 U 152/99).
  • LG Braunschweig, 15.12.2015 - 7 S 137/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Beurteilung des Vorliegens einer Körper- oder

    55 Der Schädiger ist nach OLG Düsseldorf DAR 2015, 333 unter Festhaltung an OLG Düsseldorf Urt. v. 13.3.2000, 1 U 152/99, ZfS 2000, 531 darlegungs- und beweispflichtig für eine konkrete Ersparnis bei berufsbedingten Aufwendungen.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 1 U 149/04

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Anspruchs auf Ersatz des

    Der Abzug erfordert aber eine konkrete Berechnung oder eine auf hinreichende Tatsachen gestützte Schätzung; der Ansatz eines bestimmten Prozentsatzes des Nettoeinkommens oder eines täglichen Pauschalbetrages ist dagegen nicht angezeigt und wäre willkürlich (Senatsurteil vom 13.03.2000, 1 U 152/99, ZfSch 2000, 531f.).
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