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   OLG Jena, 07.03.2001 - 4 U 893/00   

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https://dejure.org/2001,4418
OLG Jena, 07.03.2001 - 4 U 893/00 (https://dejure.org/2001,4418)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.03.2001 - 4 U 893/00 (https://dejure.org/2001,4418)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. März 2001 - 4 U 893/00 (https://dejure.org/2001,4418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Verhaltens eines Autofahrers als fahrlässig; Einordnung des Ausweichens wegen eines Wildschweins als Rettungshandlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63; ZPO § 448
    Nachweis des Ausweichmanövers kann bei Rettungskostenersatzanspruch nicht durch Parteivernehmung erbracht werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 I d; VVG § 62 § 63; ZPO § 286
    Rettungskostenersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1319
  • VersR 2001, 855
  • zfs 2001, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Hat das Gericht den Kläger persönlich als Partei angehört und sämtliche angebotenen Beweise erhoben, kann es auch dann eine Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO von Amts wegen anordnen, wenn die erhobenen Beweise unergiebig geblieben sind, der persönlich als Partei gemäß § 141 ZPO angehörte Kläger jedoch glaubhafte Angaben zum Schadenshergang gemacht hat (entgegen OLG Jena, Urteil vom 7. März 2001, 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319; LG Kassel, Urteil vom 3. Juni 1992, 10 S 128/92, Schaden-Praxis 1992, 283).

    Soweit das Oberlandesgericht Jena die Auffassung vertritt, dass ein Versicherungsnehmer, der im Rahmen einer Kfz-Teilkaskoversicherung Ansprüche auf Rettungskostenersatz wegen eines Wildschadensunfalls geltend mache, den von ihm zu erbringenden Vollbeweis bei Fehlen von Spuren und Beobachtungen von Zeugen nicht im Wege der Parteivernehmung gemäß ZPO § 448 erbringen könne (OLG Jena, Urt. v. 07.03.2001 - 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319 f.; ähnlich LG Kassel, Urt. v. 03.06.1992 - SP 1992, 283), kann das erkennende Gericht dem nicht folgen.

    Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Manipulationsgefahr besteht, weil die "normale" Beschädigung des teilkaskoversicherten Kraftfahrzeugs grundsätzlich nicht versichert ist (s. hierzu OLG Jena, Urt. v. 07.03.2001 - 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319, juris Rn. 12).

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens i.S. des § 276 BGB (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Jena, Urt. v. 07.03.2001 - 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319, juris Rn. 6; Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 90 Rn. 10 f.; s. ferner OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 20.07.2010 - 23 C 927/09, juris Rn. 24 f. zum Griff in ein Lenkrad durch den Beifahrer).

  • OLG Hamm, 07.05.2004 - 20 U 48/04

    Schadensersatzanspruch auf Rettungskosten gegen die Versicherung bei vermiedenem

    Auch ein solches spontanes Handeln kann Rettungsmaßnahme im Sinne des § 63 VVG sein (ebenso etwa OLG Jena, VersR 2001, 855 unter 2; Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 63 Rn. 5; Knappmann, VersR 1989, 113 ff., bei Fn. 12 f.; vgl. auch OLG Koblenz, r+s 2000, 97 unter II 1 b).
  • OLG Koblenz, 19.05.2006 - 10 U 1415/05

    Eintrittspflicht der Teilkaskoversicherung: Rettungskostenersatz bei Unfall durch

    Das Interesse, eine Beschädigung seines Fahrzeugs zu vermeiden, ist kein nur ganz geringfügiges Rettungsinteresse, welches bei einer lebensnahen und an der Verkehrsanschauung orientierten Betrachtungsweise ganz zurücktreten würde (so auch OLG Hamm VersR 2004, 1409; Thüringisches OLG, VersR 2001, 855).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 5 U 217/01

    Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls in Vermeidung des

    Insoweit hat das Landgericht zu Recht und mit beachtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Überzeugungsbildung in den Fällen der Behauptung des Versicherungsfalls "Diebstahl" auf den Versicherungsfall "vermiedener Haarwildschaden" nicht übertragen werden können (OLG Düsseldorf zfs 2000, 493, OLG Jena VersR 1999, 678, zfs 2001, 319).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 9 U 15/00

    Entschädigungsanspruch wegen eines Zusammenstoßes mit Haarwild; Voraussetzungen

    Der Versicherungsnehmer muss dann die Voraussetzungen des Rettungskostenersatzes beweisen, also insbesondere, dass ein Unfall mit Haarwild unmittelbar bevorgestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 579; OLG Jena, VersR 2001, 855; OLG Saarbrücken, ZfS 2002, 143).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 75/02

    Nachweis einer Berührung zwischen dem Kfz und dem Haarwild durch den

    Der Versicherungsnehmer muss die Voraussetzungen des Rettungskostenersatzes beweisen, also insbesondere, dass ein Unfall mit Haarwild unmittelbar bevorgestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 579; OLG Jena, VersR 2001, 855; OLG Saarbrücken, ZfS 2002, 143; Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn 43).
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