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   OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00   

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https://dejure.org/2000,10585
OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00 (https://dejure.org/2000,10585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00 (https://dejure.org/2000,10585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2000 - 2 Ss OWi 888/00 (https://dejure.org/2000,10585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Absehen vom Fahrverbot; Erhöhung der Geldbuße; Ordnungsgemäße Begründung; Toleranzwert

  • Judicialis

    StVO § 3; ; BKatVO § 2; ; StVG § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 40
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Dies ist grundsätzlich ausreichend (ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl. 1999, § 3 StVO Rn. 59 mit weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt auch Senat in 2 Ss OWi 1196/99, DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269).

    Das Amtsgericht hat sich bei der Begründung der Verhängung des Fahrverbots zwar auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen werden konnte, weil bei diesem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt Senat in DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/2000 - http://www.burhoff.de).

  • OLG Hamm, 05.04.1990 - 3 Ss OWi 8/90
    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Dies ist grundsätzlich ausreichend (ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NStZ 1990, 546; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl. 1999, § 3 StVO Rn. 59 mit weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt auch Senat in 2 Ss OWi 1196/99, DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269).
  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Führt das Fahrverbot hingegen zu einer Existenzgefährdung, muss der Kraftfahrer die Nachteile ggf. nicht hinnehmen, so dass deshalb in einem solchen Fall von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen sein kann (siehe dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in 2 Ss OWi 1449/98, ZAP EN-Nr. 172/99 = MDR 1999, 419 = DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; für Taxifahrer insbesondere Senat in zfs 1995, 315 = NZV 1995, 366 = VRS 90, 152 = NStZ-RR 1996, 181; ZAP EN-Nr. 720/95 = NZV 1995, 498 = VRS 90, 213).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Das Amtsgericht hat auch nicht die neuere Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGHSt 43, 214) übersehen, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. u.a. Senat in NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Rechtlicher Hintergrund der Prüfung, ob auch bei einem Regelfahrverbot ggf. von dessen Verhängung abgesehen werden kann, ist die Frage der Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots (vgl. u.a. BVerfG DAR 1996, 196; BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; vgl. die weiteren Nachweise bei Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b am Ende), das in § 2 Abs. 4 BußgeldkatalogVO seine Ausprägung gefunden hat.
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass auch das zur Nachtzeit erfahrungsgemäß geringere Verkehrsaufkommen (allein) einen solchen Umstand nicht darstellt (siehe Senat in 2 Ss OWi 808/95, ZAP EN-Nr. 890/95 = VRS 90, 60 = NStZ-RR 1996, 51 = StVE § 3 StVO Nr. 140).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    der Tabelle 1 a "Geschwindigkeitsüberschreitungen" der BußgeldkatalogVO vorgesehenen Regelfahrverbots rechtfertigen würde (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 ff. m.w.N.; sowie insbesondere BGHSt 38, 231 = NZV 1992, 286), nicht vorliegt.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Rechtlicher Hintergrund der Prüfung, ob auch bei einem Regelfahrverbot ggf. von dessen Verhängung abgesehen werden kann, ist die Frage der Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots (vgl. u.a. BVerfG DAR 1996, 196; BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117; vgl. die weiteren Nachweise bei Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b am Ende), das in § 2 Abs. 4 BußgeldkatalogVO seine Ausprägung gefunden hat.
  • OLG Hamm, 15.05.2000 - 2 Ss OWi 409/00

    Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit Bewusstsein, Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Das Amtsgericht hat sich bei der Begründung der Verhängung des Fahrverbots zwar auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen werden konnte, weil bei diesem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt Senat in DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 15. Mai 2000 in 2 Ss OWi 409/2000 - http://www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00
    Führt das Fahrverbot hingegen zu einer Existenzgefährdung, muss der Kraftfahrer die Nachteile ggf. nicht hinnehmen, so dass deshalb in einem solchen Fall von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen sein kann (siehe dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in 2 Ss OWi 1449/98, ZAP EN-Nr. 172/99 = MDR 1999, 419 = DAR 1999, 178 = VRS 96, 291 = NZV 1999, 301; für Taxifahrer insbesondere Senat in zfs 1995, 315 = NZV 1995, 366 = VRS 90, 152 = NStZ-RR 1996, 181; ZAP EN-Nr. 720/95 = NZV 1995, 498 = VRS 90, 213).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin hat der Senat durch Beschluss vom 12. September 2000 (2 Ss OWi 888/00) dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen (inzwischen veröffentlicht in Verkehrsrecht Aktuell 2000, 80 = ZAP EN-Nr. 748/2000 = zfs 2001, 40 = VRS 100, 56).
  • KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Droht dem Betroffenen jedoch infolge des Fahrverbots ein beruflicher oder wirtschaftlicher Existenzverlust, so kann diese Maßnahme gegen das rechtstaatliche Übermaßverbot verstoßen und daher unangemessen sein (vgl. OLG Hamm, VRS 100, 56, 57, 58; BayObLG NZV 1998, 212, 213; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Auflage, § 25 StVG Rdnr. 25).
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