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   OLG Hamm, 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00   

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https://dejure.org/2000,5869
OLG Hamm, 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00 (https://dejure.org/2000,5869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00 (https://dejure.org/2000,5869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 4 Ss OWi 1154/00 (https://dejure.org/2000,5869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Atemalkohol, Aufhebung, 0,40 mg/l, Mitteilung der Software, Wartezeit zwischen Trinkende und Messung, Aufnahme von Fremdsubstanzen nicht ausgeschlossen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Atemalkohol; Aufhebung; Mitteilung der Software; Wartezeit zwischen Trinkende und Messung; Aufnahme von Fremdsubstanzen

  • Judicialis

    StVG § 24 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24 a
    Atemalkohol; Aufhebung; 0,40 mg/l; Mitteilung der Software; Wartezeit zwischen Trinkende und Messung; Aufnahme von Fremdsubstanzen nicht ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt - Tatsächliche Feststellungen bei einer Verurteilung nach § 24a StVG auf Grund einer Atemalkohol-Messung

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00
    Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über den Vorlagebeschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 4. Juli 2000 (vgl. NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534) zurückzustellen.

    b) Ein weiterer sachlich-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils besteht darin, dass nach den Urteilsfeststellungen die Einhaltung der 20-minütigen Wartezeit zwischen Trinkende und Beginn der Messung fraglich ist und die Kontrollzeit von 10 Minuten vor Beginn der Messung, während derer der Proband keinerlei Substanzen zu sich nehmen darf, sogar auf keinen Fall eingehalten worden ist (vgl. zu diesen Anforderungen OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 4 Ss OWi 729/00 - jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00
    Bei diesem Messwert spielt es keine Rolle, ob - so der hiesige 3. Senat für Bußgeldsachen in dem genannten Vorlagebeschluss gegen die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Mai 2000 - 2 Ob OWi 598/99 - (= NZV 2000, 295) - ein Abzug für die Verkehrsfehlergrenze von 7, 5% des Messwertes und ein weiterer Abzug in Höhe von 4% für die Hysterese (Verfälschung des Messwertes durch eine unmittelbar vorangegangene Ethanolmessung) geboten ist oder nicht.

    Keinesfalls verhält sich die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. NZV 2000, 295 ff.) zu der hier relevanten Frage.

  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 4 Ss OWi 729/00

    Anforderungen an die Feststellungen, lückenhafte Beweiswürdigung, Mitteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00
    b) Ein weiterer sachlich-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils besteht darin, dass nach den Urteilsfeststellungen die Einhaltung der 20-minütigen Wartezeit zwischen Trinkende und Beginn der Messung fraglich ist und die Kontrollzeit von 10 Minuten vor Beginn der Messung, während derer der Proband keinerlei Substanzen zu sich nehmen darf, sogar auf keinen Fall eingehalten worden ist (vgl. zu diesen Anforderungen OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 4 Ss OWi 729/00 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06

    Atemalkoholmessung: Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten zwischen

    Werden die für ein standardisiertes Messverfahren vorgegebenen Verfahrensbestimmungen (vgl. nur BGHSt 46, 358 ff; BayObLG DAR 2003, 232 ff.) nicht eingehalten und wie hier im Rahmen des § 24a StVG die Wartezeit unterschritten, so führt dies zunächst nicht zur Unverwertbarkeit der festgestellten Messwerte, vielmehr ist durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26.03.2002, 1 Ss 4/02; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2003, 2 Ss 125/03; vgl. auch. OLG Hamm VRS 102, 298 ff.; a.A. Maatz, Blutalkohol 2002, 21 ff., 31 f.).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss OWi 37/08

    Trunkenheitsfahrt; Atemalkoholmessung; Messergebnis; Verfälschung; Störfaktoren;

    Die Beachtung der Kontrollzeit ist jedoch erforderlich, um Verfälschungen des Messergebnisses durch evtl. vorhandenen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/2000 -).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 2a Ss OWi 92/02

    Atemalkoholmessung - Erforderlicher Umfang der Feststellungen

    In Einzelfällen hatte eine unzulässige Aufrundung der dritten Dezimalstelle der bei beiden Messungen gewonnenen Einzelmeßwerte durch das Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK 3 bei der Bestimmung des arithmetischen AAK-Mittelwertes zu einer Benachteiligung des Probanden geführt (vgl. BayObLG DAR 2001, 370; NZV 2001, 524; OLG Hamm zfs 2001, 426; OLG Köln zfs 2001, 138; Knopf/Slemeyer/ Klüß NZV 2000, 195, 198).
  • OLG Hamm, 17.09.2009 - 2 Ss OWi 641/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 24a StVG

    Zwar ist bei den in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Messgeräten zumindest zeitweise eine Software verwendet worden ist, bei der es zu einem fehlerhaften Messwert kommen konnte (zu vgl. OLG Hamm, VRS 102, 298-300).
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