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   AG Aschaffenburg, 31.05.2001 - 4 OWi 440/01   

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https://dejure.org/2001,28283
AG Aschaffenburg, 31.05.2001 - 4 OWi 440/01 (https://dejure.org/2001,28283)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 4 OWi 440/01 (https://dejure.org/2001,28283)
AG Aschaffenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 4 OWi 440/01 (https://dejure.org/2001,28283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • zfs 2002, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 16.08.2013 - 2 BvR 864/12

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher

    b) Entlastende Umstände im Sinne von § 109a OWiG sind solche, die den gegen den Betroffenen erhobenen Vorwurf ausräumen, in der Sphäre des Betroffenen liegen, der Verfolgungsbehörde unbekannt geblieben und ihr nicht ohne weiteres zugänglich sind (vgl. Gürtler, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 109a Rn. 10; Schmehl, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. 2006, § 109a Rn. 10; AG Bad Oldesloe, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 OWi 193/08, juris, Rn. 7; AG Besigheim, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 6 OWi 364/06, juris, Rn. 4; AG Aschaffenburg, zfs 2002, S. 248; AG Leverkusen, zfs 1997, S. 308 ).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2006 - I Qs 831/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Daran fehlt es zum Beispiel, wenn der Betroffene einen entlastenden Umstand zwar verspätet oder gar nicht vorgetragen hat, die Beweislage im Übrigen aber so beschaffen war, dass das Verfahren unbeschadet des Verhaltens des Betroffenen bereits früher hätte eingestellt werden müssen (Karlsruher Kommentar, OWiG , § 190a , Rn. 2; AG Leverkusen ZfS 1997, 308; AG Aschaffenburg DAR 2002, 136 m. Anm. Rössel - rechtzeitige Feststellungsmöglichkeit der Nichtidentität von Fahrer und Betroffenem durch Lichtbildvergleich).
  • AG Meldorf, 27.05.2010 - 25 OWiE 171/10

    Anhörungsbogen nicht erhalten - Kostenerstattung

    Scheidet danach die Anwendbarkeit des § 109a Abs. 2 OWiG bereits aus vorgenannten Erwägungen aus, bedarf es einer Entscheidung darüber, ob die Behörde die vom Betroffenen im Einspruchsverfahren aufgezeigten entlastenden Umstände bei der ihr obliegenden Sachaufklärung - wie vom Betroffenen geltend gemacht - selbst hätte feststellen können (bspw. durch EMA-Anfrage nebst Fotoabgleich), was der Anwendbarkeit des § 109a Abs. 2 StPO ebenfalls entgegenstehen könnte (Göhler, aaO., § 109a Rn. 7 m.w.N.; AG Aschaffenburg DAR 2002, 136), vorliegend nicht mehr.
  • AG Oranienburg, 01.06.2023 - 13g OWi 243/13

    Bußgeldverfahren, Einstellung, Auslagenerstattung, rechtzeitiges Vorbringen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verwaltungsbehörde die verschwiegenen Umstände bei ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung selbst hätte erkennen können (AG Aschaffenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 4 OWi 440/01, DAR 2002, 136).
  • LG Düsseldorf, 04.08.2006 - 1 Qs 831/06

    Rahmengebühr; angemessene Gebühr

    Daran fehlt es zum Beispiel, wenn der Betroffene einen entlastenden Umstand zwar verspätet oder gar nicht vorgetragen hat, die Beweislage im Übrigen aber so beschaffen war, dass das Verfahren unbeschadet des Verhaltens des Betroffenen bereits früher hätte eingestellt werden müssen (Karlsruher Kommentar, OWiG, § 190a, Rn. 2; AG Leverkusen ZfS 1997, 308; AG Aschaffenburg DAR 2002, 136 m. Anm. Rössel - rechtzeitige Feststellungsmöglichkeit der Nichtidentität von Fahrer und Betroffenem durch Lichtbildvergleich).
  • AG Lüdinghausen, 10.05.2006 - 10 OWi 47/06

    Möglichkeit der Bejahung eines Kausalzusammenhanges im Falle eines verspäteten

    Das Gericht verweist insoweit auf die Einschlägige Kommentierung bzw. Rechtsprechung, wonach die zurechenbare Kausalität dann fehlt, wenn der Betroffene einen entlastenden Umstand zwar verspätet oder gar nicht vorgetragen hat, die Beweislage im übrigen aber so beschaffen war, dass das Verfahren unbeschadet des Verhaltens des Betroffenen bereits früher hätte eingestellt werden müssen (Amtsgericht M, ZfS 1997, 308; Amtsgericht B DAR 2002, 136; Karlsruher Kommentar zum OWiG, Bearbeiter: Schmehl, 3. Auflage 2006, § 109 a OWiG, RdNr. 18).
  • AG Oranienburg, 01.06.2023 - 13g OWi 264/23

    Auslagenerstattung im Bußgeldverfahren - Nicht rechtzeitiges Vorbringen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verwaltungsbehörde die verschwiegenen Umstände bei ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung selbst hätte erkennen können (AG Aschaffenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 4 OWi 440/01, DAR 2002, 136).
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