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   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - I-4 U 181/01   

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https://dejure.org/2002,3570
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - I-4 U 181/01 (https://dejure.org/2002,3570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - I-4 U 181/01 (https://dejure.org/2002,3570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - I-4 U 181/01 (https://dejure.org/2002,3570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag durch Versicherer; Verheimlichung gefahrerheblicher Umstände bei Beantwortung der Gesundheitsfragen ; Einfluss verschwiegener Erkrankungen auf Eintritt des Versicherungsfalls; Lungenembolie bei Carcinomatose; Behandlung wegen ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 20; ; VVG § 21

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 § 20 § 21
    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen Angaben im Versicherungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2003, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    In Beantwortung der erkennbar weit gefaßten Gesundheitsfrage unter 2c), ob Krankheiten, Störungen oder Beschwerden der Verdauungsorgane bestehen oder in den letzten zehn Jahren bestanden haben, hätte er alles angeben müssen, was nicht offenkundig belanglos ist oder bald wieder von selbst vergeht (BGH, VersR 1994, 1457 unter 3b).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Allerdings muss sie sich das Wissen zurechnen lassen, das ihr Agent in Ausübung der Stellvertretung bei der Aufnahme des Versicherungsantrags erlangt hat (sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung (BGH, VersR 1988, 234, 237; 1989, 398; 833 f., Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Diese Vortragslast trifft den Versicherer indes nur dann, wenn die Gefahrerheblichkeit des verschwiegenen Umstands nicht ohnehin auf der Hand liegt (BGH VersR 2000, 1486).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Ebenso wie in einem solchen Fall dem Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung erhalten bleibt (BGH, VersR 2001, 620, 622; OLG Hamm, VersR 2002, 342, 343), kann ihm dann auch sein Rücktrittsrecht nicht mehr unter Berufung auf die Nachfrageobliegenheit genommen werden.
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Ebenso wie in einem solchen Fall dem Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung erhalten bleibt (BGH, VersR 2001, 620, 622; OLG Hamm, VersR 2002, 342, 343), kann ihm dann auch sein Rücktrittsrecht nicht mehr unter Berufung auf die Nachfrageobliegenheit genommen werden.
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass den Versicherer eine Nachfrageobliegenheit trifft, wenn die Antworten gegenüber dem Agenten erkennen lassen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht noch nicht erfüllt hat und auf der Basis eine sachgerechte Risikoprüfung noch nicht möglich ist (BGH, VersR 1992, 603; 1993, 871; 1995, 80; 901; 1996, 742; Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 35).
  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87

    Zurechnung des Wissens Dritter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01
    Allerdings muss sie sich das Wissen zurechnen lassen, das ihr Agent in Ausübung der Stellvertretung bei der Aufnahme des Versicherungsantrags erlangt hat (sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung (BGH, VersR 1988, 234, 237; 1989, 398; 833 f., Langheid, a.a.O., §§ 16, 17 Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    An BGHZ 117, 385, 387 f. hat der Senat insoweit nicht mehr festgehalten (zu diesem Verständnis vgl. auch OLG Düsseldorf r+s 2003, 252 f.; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 8 a.E.; Müller-Frank, NVersZ 2001, 447, 448).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Dahinter steht die Überlegung, dass der Versicherer die ihm durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers eingeräumte Möglichkeit, das Risiko vor Vertragsschluss zu überprüfen, nicht beliebig hinter den Vertragsschluss zurückstellen, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles verlagern darf; er darf den Versicherungsinteressenten nicht trotz erkennbarer Unsicherheiten vertraglich binden und sich zugleich für den Eintritt des Leistungsfalls (innerlich) den Rücktritt vom Versicherungsvertrag vorbehalten (vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.).

    Der Senat schließt sich ausdrücklich der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung an, wonach der das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit dann nicht durchgreift, wenn der Versicherungsinteressent seine unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben nicht nur schuldhaft, sondern arglistig abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; jeweils noch offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in BGH, Beschl. v. 10.09.2003 - IV ZR 198/02 - zfs 2004, 73 f.; Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 f.; auch vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 f.; ebenso OLG Koblenz, VersR 2004, 849 ff.; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, § 22 VVG, Rdn. 43).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Der Bundesgerichtshof hat dies - wohl - auch für den Fall arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände für richtig befunden (BGH, Urt.v. 25.3.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50; vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt.v. 5.12.2001 - 5 U 568/01 - VersR 2003, 890; zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48).
  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04

    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen

    Ob dies auch für sein Anfechtungsrecht gilt (so BGH VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50) bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4 U 81/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung;

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jedoch inzwischen aufgegeben (VersR 2007, 96; so schon Senat NVersZ 2002, 554, 555).
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