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   OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04 (Z) - 24 Z   

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https://dejure.org/2004,10883
OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04 (Z) - 24 Z (https://dejure.org/2004,10883)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2004 - Ss 29/04 (Z) - 24 Z (https://dejure.org/2004,10883)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - Ss 29/04 (Z) - 24 Z (https://dejure.org/2004,10883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2004, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.06.2002 - 1 ObOWi 208/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - unzulässige Einspruchsverfwerfung - Angaben des

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04
    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde ist das angefochtene Urteil daher aufzuheben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. zu allem auch BayObLG DAR 2000, 578; VRS 103, 377; Steindorf in KK-OWiG, 2. Aufl., § 80 Rdnr. 41 vorletzter Absatz).
  • OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85

    Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04
    Das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist ein Prozessurteil ohne eigenen materiell-rechtlichen Regelungsgehalt (SenE in VRS 70, 458; 72, 442, 443).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04
    Die Ablehnung ist mithin nicht mehr verständlich und verletzt hierdurch das Willkürverbot (vgl. zur Begründungspflicht bei Ablehnung eines Antrages des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren: BVerfG NJW 1992, 2811 f.).
  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04
    Das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist ein Prozessurteil ohne eigenen materiell-rechtlichen Regelungsgehalt (SenE in VRS 70, 458; 72, 442, 443).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Nach dieser Ansicht muss der Tatrichter, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten werten, die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeiten sowie die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen im einzelnen mitteilen, wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den einzelnen Verurteilungen zu Grunde lagen, zu machen sind (vgl. OLG Frankfurt, vgl. Beschlüsse vom 19. September 2006 - 1 Ss 167/06; vom 29. August 2006 - 1 Ss 180/06; vom 2. März 2004 - 1 Ss 29/04; vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03; vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03; vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03; OLG Frankfurt StV 1989, 155; jeweils m.N.; OLG Köln NStZ 2003, 421; StV 1996, 321).

    Von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte soll allenfalls dann abgesehen werden können, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früher begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 2. März 2004 - 1 Ss 29/04; vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03; vom 1. Dezember 2003 - 1 Ss 307/03 und vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Will der Tatrichter Vorbelastungen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, muss er die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeitpunkte sowie die Art und Höhe der Rechtsfolgen im Einzelnen mitteilen (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 307/03 - ; - 1 Ss 29/04 - ; - 1 Ss 19/05 - ; - 1 Ss 167/06 - ; - 1 Ss 180/06 -), wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zu Grunde liegen, zu machen sind, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat (vgl. OLG Köln StV 1996, 321; NStZ 2003, 421; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 285/03 - ; - 1 Ss 403/03 - ; - 1 Ss 180/06 - ; 1 Ss 275/07 - ; 1 Ss 371/08 -).

    Von einer genauen Darlegung der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Sachverhalte kann nur abgesehen werden, wenn in Fällen von geringer Bedeutung der Sacherhalt schon aus der Angabe der angewandten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 29/04 - ; - 2 Ss 382/04 - ; 1 Ss 275/07 -) oder wenn die Darlegung der Vorstrafen nur dazu dient, andere Fälle der Missachtung von Strafnormen durch den Angeklagten darzulegen und ersichtlich nicht auf Art und Schwere der Vorstrafen abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 49/02 - ; 1 Ss 275/07 -).

  • OLG Frankfurt, 21.08.2013 - 1 Ss 225/13

    Notwendige Feststellung des Amtsgerichts bei Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

    Von einer genauen Darlegung der den Verurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalten kann allenfalls dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt aus der Angabe der angewendeten Vorschrift hinreichend erkennbar wird oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur der allgemeinen Darlegung auch anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere zuvor begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluss v. 13.11.2003, Az.: 1 Ss 29/04).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei

    Von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte kann zum Beispiel dann abgesehen werden, wenn in Fällen geringerer Bedeutung der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung auch anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früher begangener Straftaten abgestellt worden ist (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 02.03.2004 - 1 Ss 29/04 - und vom 24.11.2002 - 1 Ss 44/02 -).
  • BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19

    Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigte Ablehnung eines Entbindungsantrags

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob allein die fehlerhafte Ablehnung eines Entbindungsantrags die Verletzung rechtlichen Gehörs begründet (OLG Bamberg, Beschl. vom 10.08.2006 - 3 Ss OWi 1064/2006 bei juris; OLG Rostock VRS 115, 138) oder nur die willkürliche Ablehnung eines solchen Antrags rechtliches Gehör verletzt (OLG Frankfurt NZV 2009, 615, 616; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - Ss 29/04 = BeckRS 2004, 18658).
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