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   OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03   

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https://dejure.org/2003,6490
OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03 (https://dejure.org/2003,6490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2003 - 2 Ss 347/03 (https://dejure.org/2003,6490)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2003 - 2 Ss 347/03 (https://dejure.org/2003,6490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis, Berücksichtigung bei der Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Hinweispflicht; Verwertung von durch Teileinstellung ausgeschiedenen Taten bei Beweiswürdigung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts ; Negative Beweiskraft des Protokolls ; Vertrauenstatbestand bei Verfahrenseinstellung; ...

  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § 344; ; StPO § 261; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154; StPO § 344; StPO § 261; StPO § 267
    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis, Berücksichtigung bei der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Verfahrensrüge

  • IWW (Kurzinformation)

    Darf das Gericht durch Teileinstellung ausgeschiedenen Verfahrensstoff ohne rechtlichen Hinweis berücksichtigen?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 368
  • StV 2004, 313
  • zfs 2004, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 541/85

    Rechtliche Folgen des Unterbleibens eines ausdrücklichen Hinweises auf das

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Es muss vielmehr für eine ordnungsgemäße Begründung auch noch vorgetragen werden, in welcher Verfahrenslage der Teileinstellungsbeschluss erfolgte (so auch Rieß in der Anmerkung zu BGH NStZ 1987, 134).

    Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).

    Dann kann nämlich diese Einstellung das Verteidigungsverhalten des Angeklagte ersichtlich nicht beeinflusst haben, da der Angeklagte sich während des gesamten Verfahrens gegen die ursprünglichen Tatvorwürfe zur Wehr setzen musste und der Beschluss daher seine Verteidigungsstrategie nicht beeinflussen konnte (so wohl auch BGH NStZ 1987, 134).

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Durch die Verfahrenseinstellung wird nämlich für den Angeklagten regelmäßig ein Vertrauenstatbestand begründet: Er kann davon ausgehen, dass die Taten, die von der Verfolgung ausgenommen worden sind, auch bei der Beurteilung des verbleibenden Anklagevorwurfs außer Betracht bleiben und nicht etwa doch noch zu seinem Nachteil berücksichtigt werden (BGH StraFo 2001, 236).

    Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).

  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    In der Rechtsprechung des BGH ist zwar dem Grundsatz nach anerkannt, dass die durch eine vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Taten bei der Beweiswürdigung der verbliebenen Tat nur dann zu Lasten des Angeklagten verwendet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (BGH NJW 1983, 1540; NJW 1996, 2585, 2586; StV 1996, 585).

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    In der Rechtsprechung des BGH ist zwar dem Grundsatz nach anerkannt, dass die durch eine vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Taten bei der Beweiswürdigung der verbliebenen Tat nur dann zu Lasten des Angeklagten verwendet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (BGH NJW 1983, 1540; NJW 1996, 2585, 2586; StV 1996, 585).

    Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).

  • OLG Hamm, 28.07.2003 - 2 Ss 427/03

    geringwertige Sache; Grenze der Geringwertigkeit; Kostensteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Zwar sind dies Angaben für die Prüfung, ob Geringwertigkeit im Sinne des § 265 Abs. 3 in Verbindung mit 248 a StGB vorliegt (vgl. dazu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss des Senats vom 18. Juli 2003 in 2 Ss 427/03, http://www.burhoff.de), erforderlich.
  • KG, 31.08.2001 - 1 Ss 188/01

    Würdigung der Einlassung in einem Strafverfahren wegen Schwarzfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Es sind auch andere Gründe denkbar, die dazu führen, eine Straßenbahn ohne gültigen Fahrausweis zu betreten (vgl. dazu ähnlich KG StV 2002, 412).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Eine zulässige Berücksichtigung der beiden eingestellten Taten bei der Beweiswürdigung setzt jedoch voraus, dass der Tatrichter diese prozessordnungsgemäß festgestellt hat (BGH NStZ 1981, 10; BGH JR 1984, 170; BGH StV 1995, 520, 521; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Ein (rechtlicher) Hinweis des Tatrichters ist jedoch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann entbehrlich, wenn durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein entsprechender Vertrauenstatbestand nicht geschaffen worden ist und daher das Verteidigungsverhalten des Angeklagten durch die Heranziehung der ausgeschiedenen Taten nicht beeinflusst wurde (BGH StraFo 2001, 236; NJW 1985, 1479, 1996, 2585, 2586; NStZ 1987, 134; StV 1996, 585).
  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03
    Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGHSt NJW 1982, 1655; BGHSt NJW 1995, 2047; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, 2003, § 344, Rn. 21 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • OLG Hamm, 15.01.2004 - 4 Ss 7/04

    geringwertige Sache; Wertgrenze

    Es besteht angesichts dieser Feststellungen die Möglichkeit, daß sich die drei Taten auf jeweils geringwertige Sachen i.S.d. § 248 a StGB bezogen haben, deren Wertgrenze nach der Ansicht aller Strafsenate des OLG Hamm heute bei 50, 00 Euro anzusetzen ist (u.a. OLG Hamm, NJW 2003, 3145, OLG Hamm, NStZ-RR 2003, 368; vgl. auch Pflz.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Die Revision ist im Kern darauf gestützt, ein solcher Hinweis sei als wesentliche Verfahrensförmlichkeit gemäß § 274 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll beweisbar (so ohne nähere Begründung auch OLG München NJW 2010, 1826, 1827; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 368; Beulke in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 59), nicht aber durch die Urteilsgründe (BGH NJW 1976, 977, 978; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 274 Rdn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    a) Schon die ausreichend i.S. von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO begründete formelle Rüge (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. August 2003 in 2 Ss 347/03 = PA 2003, 165 = NStZ-RR 2003, 368 = zfs 2004, 40) führt zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs.
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