Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.08.2005

Rechtsprechung
   AG Darmstadt, 27.06.2005 - 305 C 421/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12246
AG Darmstadt, 27.06.2005 - 305 C 421/04 (https://dejure.org/2005,12246)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 27.06.2005 - 305 C 421/04 (https://dejure.org/2005,12246)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 305 C 421/04 (https://dejure.org/2005,12246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 14 RVG
    Mittelgebühr im OWi-Verfahren; Vorschuß

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Freistellung für den Restbetrag des berechneten Vorschusses aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag; Ausschöpfung des Rahmens der Vorschussberechnung ; Ausschließliches Bemessungsrecht des Rechtsanwaltes nach seinem Ermessen unter ...

  • Wolters Kluwer
  • Burhoff online

    Mittelgebühr im OWi-Verfahren; Vorschuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Vorschuss auf die Befriedungsgebühr in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, Gebührenbestimmung, Verkehrsrechtlicher Zusammenhang bei Höhe der Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2006, 169
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bühl, 27.10.2010 - 3 C 132/10

    Bemessung der Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren;

    Zwar ist das Gericht nicht der Auffassung, dass bei der Betrachtung von generell mit niedrigeren Bußgeldern belegten Verkehrsordnungswidrigkeiten der gesamte Rahmen der Nrn. 5103 und 5109 VV RVG von 40, 00 EUR bis 5.000,00 E, sondern vielmehr der Bußgeldrahmen aller Verkehrsordnungswidrigkeiten als Vergleichsmaßstab heranzuziehen ist (ebenso AG Darmstadt v. 27.06.2005 - 305 C 421/04).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - I-4 W 39/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5224
OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - I-4 W 39/05 (https://dejure.org/2005,5224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2005 - I-4 W 39/05 (https://dejure.org/2005,5224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2005 - I-4 W 39/05 (https://dejure.org/2005,5224)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Schlüsselgutachten und die Tätigkeit eines Detektivs

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; VVG § 66

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Detektivkosten eines Versicherers nur in seltenen Ausnahmefällen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91; VVG § 66
    Zur Kostentragungspflicht für Schlüsselgutachten eines Dedektivs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Grundsätzlich keine Erstattung vorgerichtlicher Ermittlungskosten des Versicherers bei Beauftragung einer Detektei

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kostenpraxis - Sind außergerichtliche Gutachten-KostenKosten des Rechtsstreits?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 647
  • VersR 2006, 990
  • zfs 2006, 169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 06.12.2004 - 8 W 137/04

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten einer Versicherungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - 4 W 39/05
    Anerkanntermaßen sind die Kosten für Ermittlungen, die der Versicherer zur Klärung seiner Leistungspflicht anstellt, grundsätzlich als übliche Geschäftsunkosten von ihm selbst zu tragen (vgl. Prölss/Voit/Knappmann, 27. Aufl., § 66 VVG Rdn. 15; OLG Rostock VersR 2005, 855).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1995 - 4 W 53/95

    Detektiv; Ausforschung; Vortäuschung des Versicherungsfalls; Notwendige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - 4 W 39/05
    Insbesondere Kosten für breit angelegte Nachforschungen eines Detektivs in der Nachbarschaft des Versicherungsnehmers können nur unter besonderen Umständen, die hier nicht vorliegen, erstattungsfähig sein (vgl. Senat r+s 1996, 380).
  • LG Braunschweig, 06.05.2014 - 7 S 238/13

    Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlicher Vorgehensweise,

    Kosten der Ermittlungen, mit denen der Versicherer seine Leistungspflicht überprüft, sind im Regelfall allgemeine Geschäftskosten, OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 647.
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Das gilt auch für eine Versicherung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 647).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2006 - 4 W 41/06

    Kosten für vorprozessuale Gutachten nicht als Kosten des Rechtsstreites

    In Versicherungssachen gilt außerdem der Grundsatz, dass die Kosten für Ermittlungen, die der Versicherer zur Klärung seiner Leistungspflicht anstellt, grundsätzlich zu den üblichen Geschäftskosten gehören, die von ihm selbst zu tragen sind (st. Rspr. des Senats, zuletzt VersR 2006, 990; OLG Rostock VersR 2005, 855; Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 66 Rn. 15).
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