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   KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05   

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https://dejure.org/2005,3610
KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05 (https://dejure.org/2005,3610)
KG, Entscheidung vom 15.08.2005 - 12 U 41/05 (https://dejure.org/2005,3610)
KG, Entscheidung vom 15. August 2005 - 12 U 41/05 (https://dejure.org/2005,3610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Berufungsgerichts zur gleichen rechtlichen Wertung des Sachverhalts ohne erneute Zeugenvernehmung; Verschulden des Linksabbiegers nach Beweis des ersten Anscheins bei unmittelbar örtlichem und zeitlichen Zusammenhang; Voraussetzung des Vorliegens einer ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit überholendem Fahrzeug - unklare Verkehrslage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 309
  • zfs 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Kommt es in einem unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat VM 1998, 34 Nr. 43; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507; MDR 2005, 806 = VRS 108, 410 = KGR 2005, 665 = NZV 2005, 413).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    a) Zutreffend ist das Amtsgericht in dem angefochtenen Urteil davon ausgegangen, dass gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, die Zeugin vn Bnnnnn , der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, die beim Linksabbiegen nach § 9 Abs. 1 StVO zu beachtenden Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, da sich der Unfall unstreitig im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang der Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs ereignet hat (vgl. Senat, DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004, 12 U 21/04, st. Rspr.).

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt eine unklare Verkehrslage, die nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Überholen verbietet, dann vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (Senat, DAR 2002, 557 f. m. w. N.).

    cc) Allein der Umstand, dass die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, wovon das Amtsgericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ausgeht, ihre Geschwindigkeit verringert und sich etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet hat, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig ist (Senat, DAR 2002, 557, 558).

    e) Spricht mithin gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat, NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 21/04).

  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).

    e) Spricht mithin gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat, NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 21/04).

  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Kommt es in einem unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat VM 1998, 34 Nr. 43; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507; MDR 2005, 806 = VRS 108, 410 = KGR 2005, 665 = NZV 2005, 413).

    a) Zutreffend ist das Amtsgericht in dem angefochtenen Urteil davon ausgegangen, dass gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, die Zeugin vn Bnnnnn , der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, die beim Linksabbiegen nach § 9 Abs. 1 StVO zu beachtenden Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, da sich der Unfall unstreitig im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang der Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs ereignet hat (vgl. Senat, DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004, 12 U 21/04, st. Rspr.).

    e) Spricht mithin gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat, NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 21/04).

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Auch ist eine erneute Vernehmung dann erforderlich, wenn die erste Instanz von der Würdigung der Aussagen von ihr vernommener Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat oder die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils völlig ungenügend ist (BGH NZM 2000, 143, 144).
  • AG Berlin-Mitte, 10.02.2005 - 105 C 3271/01

    Bei einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Überholer spricht der

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Februar 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 105 C 3271/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Zwar darf das Berufungsgericht die Frage der Glaubwürdigkeit der vernommenen Zeugen nicht abweichend von der ersten Instanz beurteilen, ohne die Zeugen erneut vernommen zu haben (BGH NJW 1986, 2885).
  • KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich

    Auszug aus KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).
  • OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07

    Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des

    Dass im Überholbereich links eine untergeordnete Straße abzweigte, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebenso wenig das unstreitige Langsamfahren des Beklagten zu 1 in diesem Bereich (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2003, 89 - jurisRdnr. 13 m. w. N.. KG, NZV 2006, 309 - jurisRdnr. 8 und VRS 103, 403 - jurisRdnr. 14. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 35 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    (2) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass bei einer Kollision des Linksabbiegers mit einem ordnungsgemäß (und: jedenfalls mit einem unmittelbar nachfolgenden, KG MDR 2010, 568; Senat r + s 2015, 93) Überholenden in der Regel - und so auch hier - der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Abbiegenden spricht, wenn sich der Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang ereignet (KG NZV 2006, 309, 310; MDR 2010, 568; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228; OLG München Schaden-Praxis 2014, 368; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO § 9 StVO Rn. 31a).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG DAR 2002, 557 f.; NZV 2006, 309, 310).

  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen stellt - ebenso wie beispielsweise der bevorrechtigte Gegenverkehr - eine Grundvoraussetzung dar, dass sorgfaltswidriges Abbiegen überhaupt zu einem Unfall, dann allerdings mit einer entsprechenden Anscheinsbeweislage, führt (OLG Brandenburg, Urt. v. 26.09.2001 - 14 U 24/01 [BeckRS 2008, 17564]; OLG Frankfurt a. M., NZV 2000, 211; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309; OLG Rostock NJOZ 2011, 1564; KG NZV 2010, 156).

    Unter Würdigung aller Gesamtumstände hätten im Streitfall die auch sonst zu fordernden drei Gesichtspunkte vorliegen müssen: eine wesentliche Verlangsamung des Vorausfahrenden, das Einordnen nach links und - vor allem - das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers (KG NZV 2003, 89; 2010, 298; OLG Hamm NZV 2006, 309).

  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Denn kommt es im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, welches links überholt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der Pflichten des Linksabbiegers aus § 9 Abs. 1 StVO und insbesondere für einen Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 20.03.2012, Az. 15 U 15/12; KG Urt. v. 15.08.2005, Az. 12 U 41/05; KG Urt. v. 06.12.2004, Az. 12 U 21/04; OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.12.2008, Az. 6 U 106/08; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 9 StVO Rn. 55 m.w.N.).

    Das Berufungsgericht ist jedoch nicht gehindert, den von der ersten Instanz festgestellten Sachverhalt rechtlich anders zu werten, ohne die Zeugen erneut vernommen zu haben (vgl. KG Berlin, Urt. v. 15.08.2005, Az. 12 U 41/05).

    Die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten zu 1 tritt im Falle eines solchen Verstoßes gegen § 9 StVO grundsätzlich zurück (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.12.2008, Az. 6 U 106/08, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 01.02.1999, Az. 12 U 8772/97; KG Berlin NZV 2006, 309; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89; OLG München, Urt. v. 23.01.2015, Az. 10 U 299/14; König, a.a.O., § 9 StVO Rn. 55).

  • KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden

    Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Kfz zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1, 5 StVO obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten verletzt hat (Senat, NZV 2006, 309, 310; NZV 2005, 413; NZV 2003, 89; OLG Bremen, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 U 36/09, BeckRS 2009, 28874).

    Dafür ist weniger die Entfernung zum Abbiegepunkt maßgebend, als vielmehr die Zeit zwischen Abbiegebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrtgeschwindigkeit (Senat, NZV 2006, 309, 310; NZV 2005, 413).

  • OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20

    Einbiegen in Hofeinfahrt; unklare Verkehrslage; Regulierungsvollmacht des

    Soweit sich ein Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang ereignet, spricht nach aller Lebenserfahrung vieles dafür (Anscheinsbeweis), dass der Linksabbieger die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen, insbesondere die doppelte Rückschaupflicht, nicht ausreichend beachtet hat (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, Rn. 3, beck-online; OLG Jena Urt. v. 28.10.2016 - 7 U 152/16, Rn. 10; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05).

    Eine solche liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (vgl. OLG München Endurt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, Rn. 12, beck-online; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).

    Allein der Umstand, dass das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit verringert und sich etwas zur Fahrbahnmitte einordnet, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der ein Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig ist (vgl. KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d cc]).

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird, also bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (vgl. OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.3.2015 - 4 U 187/13, Rn. 36; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).

    Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden tritt regelmäßig hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (vgl. nur OLG Oldenburg Urt. v. 30.7.2020 - 14 U 13/18, Rn. 41, beck-online; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter e]).

  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

    c) Aufgrund der von einem Linksabbieger in ein Grundstück verlangten äußersten Sorgfalt hat dieser im Regelfall nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung im Fall einer Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Fahrzeug allein zu haften (Kammergericht, NZV 2006, 309, 310 m. w. N.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 U 36/09 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

    Der Senat geht zwar mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (Senat 28.8.12 - 22 U 148/11 - vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. DAR 2002, 557; NZV 2005, 413; NZV 2006, 309, 310) spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den nach links abbiegenden Kraftfahrer (Klägerin zu 1).

    In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (KG NZV 2006, 309, 311).

  • AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Eine unklare Verkehrslage nicht nur dann vor, wenn der Überholende unter den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, die Verkehrslage also unübersichtlich ist und sich ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht beurteilen lässt (OLG Schleswig, Urt. v. 07.07.2005 - 7 U 3/03, MDR 2006, 202, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008 - 1 U 175/07, juris Rn. 4; KG, Urt. v. 15.08.2005 - 12 U 41/05, NZV 2006, 309, juris Rn. 7; KG, Urt. v. 07.10.2002 - 12 U 41/01, NZV 2003, 89, 90; KG, Urt. v. 01.02.1999 - 8772/97, juris Rn. 39; OLG Koblenz, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 1439/02, NZV 2005, 413, juris Rn. 22).

    Eine Verkehrslage ist jedoch nicht schon dann als unklar in diesem Sinne anzusehen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt oder hält (OLG Schleswig, Urt. v. 07.07.2005 - 7 U 3/03, MDR 2006, 202, juris Rn. 14; KG, Urt. v. 15.08.2005 - 12 U 41/05, NZV 2006, 309, juris Rn. 8; KG, Urt. v. 01.02.1999 - 8772/97, juris Rn. 41; OLG Brandenburg, Urt. v. 26.10.2006 - 12 U 71/06, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 1439/02, NZV 2005, 413, juris Rn. 22; LG Mönchengladbach, Urt. v. 11.12.2007 - 5 S 74/07, Schaden-Praxis 2008, 247, juris Rn. 13; LG Erfurt, Urt. v. 18.07.2007 - 2 S 361/06, juris Rn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar

  • OLG Nürnberg, 23.06.2022 - 13 U 247/22

    Haftungsverteilung bei Überholungsunfall

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09

    Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines

  • AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden

  • LG Berlin, 15.05.2014 - 41 O 189/13

    Beweis des ersten Anscheins bei der Kollision eines Linksabbiegers in ein

  • KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Saarbrücken, 18.01.2013 - 13 S 158/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines sorgfaltswidrig in ein Grundstück

  • OLG Bremen, 01.09.2009 - 3 U 36/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in eine Grundsückseinfahrt

  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

  • LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18

    Überholer gegen Linksabbieger: Volle Haftung

  • OLG Naumburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in einen Feldweg

  • AG Düsseldorf, 13.05.2011 - 27 C 7234/10

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist bei einem weit überwiegenden

  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

  • KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße

  • OLG Brandenburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12

    Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Kraftrads mit einem

  • OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem

  • KG, 21.01.2010 - 12 U 50/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrstreifenwechslers mit

  • OLG Hamm, 27.06.2022 - 7 U 19/22

    Einfahren; Abbiegen; Überholen bei unklarer Verkehrslage; doppelte Gefährlichkeit

  • LG Saarbrücken, 15.05.2009 - 13 S 10/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 8 O 294/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden mit einem bei unklarer

  • OLG Koblenz, 08.06.2020 - 12 U 554/19

    Verkehrsunfall: In Grundstückseinfahrt abbiegendes Fahrzeugs mit überholenden

  • OLG Frankfurt, 05.09.2014 - 2 U 63/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Lübeck, 06.10.2022 - 14 S 13/22

    Überholen bei unklarer Verkehrslage in Bezug auf einen vorausfahrenden Pkw-Fahrer

  • OLG Naumburg, 27.11.2009 - 1 U 48/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links

  • LG Münster, 09.04.2020 - 16 O 158/19
  • LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12

    Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten

  • OLG Schleswig, 26.01.2021 - 7 U 33/20

    Umfang der Überprüfung von Quotenbildung bei Verkehrsunfällen

  • OLG Oldenburg, 16.12.2021 - 14 U 32/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

  • LG Offenburg, 21.09.2020 - 2 O 34/19

    Straßenverkehr: Rechtswirksamkeit von "unleserlicher" durchgezogener Linie

  • LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
  • AG Niebüll, 21.06.2019 - 8 C 28/18

    Verkehrsunfall des nach links in ein Grundstück einbiegenden mit überholenden

  • AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15

    Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit

  • AG Halle/Westfalen, 15.09.2010 - 2 C 857/08
  • AG Halle/Saale, 15.09.2010 - 2 C 857/08

    Grundsätze zur Bestimmung der Haftungsverteilung i.R. eines Verkehrsunfalls durch

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