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   AG Köln, 26.01.2006 - 118 C 532/05   

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https://dejure.org/2006,11517
AG Köln, 26.01.2006 - 118 C 532/05 (https://dejure.org/2006,11517)
AG Köln, Entscheidung vom 26.01.2006 - 118 C 532/05 (https://dejure.org/2006,11517)
AG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 118 C 532/05 (https://dejure.org/2006,11517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe einer anwaltlichen Kostenrechnung; Anspruch auf Erstattung eines Einigungsgebühr im Falle einer Teilklagerücknahme in Bezug auf einen Freistellungsanspruch

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Einstellung des Strafverfahrens; anschließendes OWi-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2006, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Nettetal, 01.06.2007 - 17 C 143/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Befriedungsgebühr bei Einstellung des

    Zum anderen handelt es sich bei dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und einem sich nach dessen Einstellung anschließenden Bußgeldverfahren zudem nicht nur um "verschiedene Angelegenheiten", vgl. § 17 Nr. 10 RVG, sondern auch um zwei verschiedene Verfahren (vgl. auch AG Regensburg, Urteil vom 28. November 2005 - 5 C 3474/05; AG Köln, Urteil vom 26. Januar 2006 - 118 C 532/05; AG Bad Kreuznach, Urteil vom 5. Mai 2006 - 2 C 1747/05; AG Saarbrücken, Urteil vom 13. März 2007 - 42 C 611/06), auch wenn sich die Einleitung des Ausgangsverfahrens auf sämtliche mögliche Rechtsverstöße bezogen hat (a.A. AG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 1555 C 11172/06).
  • AG Köln, 13.09.2006 - 118 C 326/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr nach Einstellung des Ermittlungs- und

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ergibt sich dabei bereits aus § 17 Nr. 10 RVG, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das nach seiner Einstellung sich anschließende Bußgeldverfahren zwei unterschiedliche Angelegenheiten und damit getrennt voneinander zu bewerten sind (vgl. AG Köln, Urteil vom 26.01.2006, Az. 118 C 532/05 = AGS 2006, 234 f. ; so auch AG Regensburg, Urteil vom 28.11.2006, Az. 5 C 3474/05 = AGS 2006, 125; AG Hannover AGS 2006, 235; Baumgärtel/Föller/Hergenröder/Houben/Lompe, aaO Rdnr. 2; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage, Ziffer 5115, 5116 Rdnr. 5; Schneider/'Wolf, RVG, 3. Auflage, Ziffer 4141 Rdnr. 18; Enders, JurBüro 2006, 101 ff. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner ehemals zu § 84 Abs. 2 BRAGO vertretenen gegenteiligen Auffassung).
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