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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08   

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VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08 (https://dejure.org/2008,17699)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 7 B 767/08 (https://dejure.org/2008,17699)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 7 B 767/08 (https://dejure.org/2008,17699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,92 Promille (hier verneint)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 ff. StVG; § 46 ff. FeV; § 11 ff. FeV

  • mpu-intensiv.de

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad - Keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,92 Promille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hoffnung für betrunkene Radfahrer - kein automatischer Schluss auf fehlendes "Trennungsvermögen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2008, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 19.02.2008 - M 6b S 08.278

    Antrag unbegründet; Alkoholproblematik; teilweise nicht nachvollziehbares

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Es enthebt ihn jedoch nicht einer kritischen Würdigung und Subsumtion des Einzelfalls unter die anzuwendenden Vorschriften (vgl. VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).

    Soweit die Rechtsprechung z. T. darauf abstellt, dass nicht von Bedeutung sei, ob der Antragsteller sein fehlendes Vermögen, übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen, anlässlich einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Fahrrad belegt habe, sondern die letztlich entscheidende Frage nach einer Verhaltensänderung sowie deren Nachhaltigkeit und Stabilität unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug benutzt wurde, zu beantworten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - zitiert nach juris; VG Mainz, a.a.O), teilt die Kammer diese Rechtsauffassung aufgrund des eindeutigen Wortlauts von Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV nicht (im Ergebnis bereits ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 B 2467/07 - V.n.b.; ähnlich etwa Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - zitiert nach juris; entsprechend wohl VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).

    Insoweit wird die Antragsgegnerin u. U. mittels einer entsprechenden ergänzenden Begutachtung nach § 13 Nr. 2 c FeV klären müssen, ob vom Antragsteller ein Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu erwarten ist oder ob sein Trinkverhalten im Hinblick auf das Trennungsgebot entgegen Nr. 8.2 der Anlage 4 in Bezug auf die künftige Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ausreichend gefestigt ist und woraus sich dies angesichts der einmaligen Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss ergibt (vgl. zum Vorschlag eines solchen Ergänzungsgutachtens VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Die Umstände sprechen dafür, dass der Antragsteller zwischen dem Führen von Kraft fahrzeugen - und allein auf diese stellt Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV ab - (Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 10 L 279/95 - zitiert nach juris; anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2007 - 5 S 9/07 - zitiert nach juris) und dem übermäßigen Trinken trennen kann.

    Soweit die Rechtsprechung z. T. darauf abstellt, dass nicht von Bedeutung sei, ob der Antragsteller sein fehlendes Vermögen, übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen, anlässlich einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Fahrrad belegt habe, sondern die letztlich entscheidende Frage nach einer Verhaltensänderung sowie deren Nachhaltigkeit und Stabilität unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug benutzt wurde, zu beantworten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - zitiert nach juris; VG Mainz, a.a.O), teilt die Kammer diese Rechtsauffassung aufgrund des eindeutigen Wortlauts von Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV nicht (im Ergebnis bereits ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 B 2467/07 - V.n.b.; ähnlich etwa Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - zitiert nach juris; entsprechend wohl VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 5 S 9.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit 1,6

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Die Umstände sprechen dafür, dass der Antragsteller zwischen dem Führen von Kraft fahrzeugen - und allein auf diese stellt Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV ab - (Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 10 L 279/95 - zitiert nach juris; anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. März 2007 - 5 S 9/07 - zitiert nach juris) und dem übermäßigen Trinken trennen kann.

    Soweit die Rechtsprechung z. T. darauf abstellt, dass nicht von Bedeutung sei, ob der Antragsteller sein fehlendes Vermögen, übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen, anlässlich einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Fahrrad belegt habe, sondern die letztlich entscheidende Frage nach einer Verhaltensänderung sowie deren Nachhaltigkeit und Stabilität unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug benutzt wurde, zu beantworten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - zitiert nach juris; VG Mainz, a.a.O), teilt die Kammer diese Rechtsauffassung aufgrund des eindeutigen Wortlauts von Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV nicht (im Ergebnis bereits ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 B 2467/07 - V.n.b.; ähnlich etwa Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - zitiert nach juris; entsprechend wohl VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Wegen des herausragenden öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit reicht der Hinweis darauf, dass es nicht hingenommen werden kann, jemanden, der ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, während des Klageverfahrens am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, aus (vgl. Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.Juni 1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327 f.).
  • VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Soweit die Rechtsprechung z. T. darauf abstellt, dass nicht von Bedeutung sei, ob der Antragsteller sein fehlendes Vermögen, übermäßigen Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen, anlässlich einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Fahrrad belegt habe, sondern die letztlich entscheidende Frage nach einer Verhaltensänderung sowie deren Nachhaltigkeit und Stabilität unabhängig davon, welche Art von Fahrzeug benutzt wurde, zu beantworten ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. März 2007 - 5 S 9.07 - zitiert nach juris; VG Mainz, a.a.O), teilt die Kammer diese Rechtsauffassung aufgrund des eindeutigen Wortlauts von Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV nicht (im Ergebnis bereits ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 21. September 2007 - 7 B 2467/07 - V.n.b.; ähnlich etwa Bay.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 11 CS 05.1878 - zitiert nach juris; VG Potsdam, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 10 L 279/05 - zitiert nach juris; entsprechend wohl VG München, Beschluss vom 19. Februar 2008 - M 6b S 08.278 - zitiert nach juris).
  • VG Mainz, 12.02.2008 - 7 L 34/08

    Radfahrerin mit 1,62 Promille: Fahrerlaubnisentzug

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Deshalb erfordert eine konsolidierte Einstellungs- und Verhaltensänderung eine nachhaltige, d.h. hinreichend motivierte und sich als ausreichend stabil erweisende Änderung des Alkoholtrinkverhaltens sowie eine Unterstützung dieses veränderten Trinkverhaltens durch eine entsprechende tiefergehende und umfassende selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und dessen Ursachen sowie die Entwicklung eines entsprechenden Problembewusstseins (VG Mainz, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 7 L 34/08.MZ - zitiert nach juris.).
  • VG Ansbach, 23.03.2007 - AN 10 S 07.00527
    Auszug aus VG Oldenburg, 10.04.2008 - 7 B 767/08
    Hierbei ist des Weiteren nach einhelliger Auffassung davon auszugehen, dass mit einer Blutalkoholkonzentration über 1, 6 Promille auffällig gewordene Personen bereits über deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit verfügen und doppelt so häufig rückfällig werden wie Personen mit geringeren Blutalkoholkonzentrationen (vgl. hierzu VG Ansbach, Beschluss vom 23. März 2007 - AN 10 S 07.00527 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 02.09.2008 - 7 B 2323/08

    Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Dem ist das Führen eines Fahrrades nicht gleichzusetzen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - 7 B 767/08 - zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2008 - V.n.b.; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 19.04.2013 - L 8 AS 965/12
    Nach Rücknahme des Eilantrages hat das LSG mit Beschluss vom 10.06.2010 über die Kosten des Eilverfahrens entschieden (L 7 B 767/08 AS-ER).
  • VG Oldenburg, 13.03.2012 - 7 B 2863/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - hier: Teilnahme am Straßenverkehr durch

    Dem ist das Führen eines Fahrrades zunächst nicht gleichzusetzen gewesen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - 7 B 767/08 - zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2008 - V.n.b.; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Streitwert

    Dem ist das Führen eines Fahrrades nicht gleichzusetzen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 10. April 2008 - 7 B 767/08 - zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2008 - V.n.b.; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   AG Hameln, 06.02.2008 - 11 Cs 7471 Js 89812/07 (328/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34138
AG Hameln, 06.02.2008 - 11 Cs 7471 Js 89812/07 (328/07) (https://dejure.org/2008,34138)
AG Hameln, Entscheidung vom 06.02.2008 - 11 Cs 7471 Js 89812/07 (328/07) (https://dejure.org/2008,34138)
AG Hameln, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 11 Cs 7471 Js 89812/07 (328/07) (https://dejure.org/2008,34138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 374
  • zfs 2008, 353
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