Rechtsprechung
AG Lemgo, 08.10.2008 - 20 C 283/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Nr. 4141 VV RVG
Erledigungsgebühr; Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde nach Einstellung des Strafaverfahrens - Burhoff online
Erledigungsgebühr; Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde nach Einstellung des Strafaverfahrens
- Burhoff online
Erledigungsgebühr; Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde nach Einstellung des Strafverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgebühr für die Mitwirkung an der Einstellung eines Strafverfahrens und der Abgabe des Verfahrens zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 17 Nr. 10; RVG -VV Nr. 4141
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Bußgeldbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 17.09.2008 - 20 C 283/08
- AG Lemgo, 08.10.2008 - 20 C 283/08
Papierfundstellen
- zfs 2008, 712
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08
Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen …
Wie der Begriff des "Verfahrens" im hier vorliegenden Fall des Zusammentreffens eines Straf- und eines Bußgeldverfahrens zu verstehen ist, ob die Gebühr also auch dann verdient ist, wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird und die Sache gemäß § 43 OWiG an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird, ist im Gesetz nicht näher geregelt und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur umstritten (…dafür z.B. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG 18. Aufl. VV 4141 Rn. 16;… Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 2. Aufl. Angelegenheiten Rn. 15;… Uher in Bischof u.a., RVG 3. Aufl. VV 4141 Rn. 110;… Schneider in AnwKommRVG, 4. Aufl. VV 4141 Rn. 19 ff; LG Osnabrück ZfSch 2008, 711 f; AG Nettetal AGS 2007, 404; AG Lemgo JurBüro 2009, 254;… dagegen Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. VV 4141 Rn. 4; AG München JurBüro 2007, 84;… AG Osnabrück, Urt. v. 4. Januar 2008 - 31 C 421/07, zit. nach [...].;… AG Dortmund, Urt. v. 13. Oktober 2008 - 411 C 3253/08, n.v.).