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   AG Lemgo, 08.10.2008 - 20 C 283/08   

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https://dejure.org/2008,20545
AG Lemgo, 08.10.2008 - 20 C 283/08 (https://dejure.org/2008,20545)
AG Lemgo, Entscheidung vom 08.10.2008 - 20 C 283/08 (https://dejure.org/2008,20545)
AG Lemgo, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 20 C 283/08 (https://dejure.org/2008,20545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Erledigungsgebühr; Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde nach Einstellung des Strafaverfahrens

  • Burhoff online

    Erledigungsgebühr; Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde nach Einstellung des Strafaverfahrens

  • Burhoff online

    Erledigungsgebühr; Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde nach Einstellung des Strafverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensgebühr für die Mitwirkung an der Einstellung eines Strafverfahrens und der Abgabe des Verfahrens zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 17 Nr. 10; RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Bußgeldbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2008, 712
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08

    Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen

    Wie der Begriff des "Verfahrens" im hier vorliegenden Fall des Zusammentreffens eines Straf- und eines Bußgeldverfahrens zu verstehen ist, ob die Gebühr also auch dann verdient ist, wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird und die Sache gemäß § 43 OWiG an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird, ist im Gesetz nicht näher geregelt und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur umstritten (dafür z.B. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG 18. Aufl. VV 4141 Rn. 16; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen 2. Aufl. Angelegenheiten Rn. 15; Uher in Bischof u.a., RVG 3. Aufl. VV 4141 Rn. 110; Schneider in AnwKommRVG, 4. Aufl. VV 4141 Rn. 19 ff; LG Osnabrück ZfSch 2008, 711 f; AG Nettetal AGS 2007, 404; AG Lemgo JurBüro 2009, 254; dagegen Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. VV 4141 Rn. 4; AG München JurBüro 2007, 84; AG Osnabrück, Urt. v. 4. Januar 2008 - 31 C 421/07, zit. nach [...].; AG Dortmund, Urt. v. 13. Oktober 2008 - 411 C 3253/08, n.v.).
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