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   OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09, 3 Ss OWi 670/2009   

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https://dejure.org/2009,17052
OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09, 3 Ss OWi 670/2009 (https://dejure.org/2009,17052)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09, 3 Ss OWi 670/2009 (https://dejure.org/2009,17052)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 3 Ss OWi 670/09, 3 Ss OWi 670/2009 (https://dejure.org/2009,17052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe insbesondere hinsichtlich der Beweiswürdigung

  • verkehrslexikon.de

    Urteilsanforderungen bei der Abstandsmessung durch das Brückenabstandsmessverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen eines Bußgeldverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 261; StPO § 267
    Anforderungen an Beweiswürdigung und Urteilsgründe im Bußgeldverfahren [Unterschreitung des Mindestabstands]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Tatsächliche Feststellungen: Geschwindigkeits-Messmethode muss angegeben werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Tatsächliche Feststellungen: Geschwindigkeits-Messmethode muss angegeben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 369
  • zfs 2009, 594
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
    Nur so ist gewährleistet, dass das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler überprüfen kann (KK-Senge a.a.O. Rn. 107; Göhler a.a.O. Rn. 43, 43 a; OLG Hamm BeckRs 2007 18997; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).

    Einer weitergehenden Erörterung zur Zuverlässigkeit der zur Anwendung gekommenen Messmethode oder theoretisch denkbarer Fehlerquellen bedarf es nur bei konkreten Anhaltspunkten (KK-Senge aaO Rn. 110; Göhler aaO Rn. 43 e, 43 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch insoweit OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
    Soweit sich der Schuldspruch bei einer Verurteilung auf das Ergebnis eines anerkannten standardisierten Messverfahrens stützt, ist es allerdings ausreichend, wenn das tatrichterliche Urteil beweiswürdigend das zur Anwendung gekommene Messverfahren benennt und - hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit - grundsätzlich den berücksichtigten Toleranzwert sowie die auf diese Weise ermittelte Geschwindigkeit und - soweit ein Abstandsverstoß gegeben ist - den zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehaltenen Abstand mitteilt (BGHSt 39, 291/302 f.; 43, 277/283 f.; Jagow/Burmann/Hess Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. StVO § 4 Rn. 22; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. StVO § 4 Rn. 15, jeweils m. zahlr. N.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
    Soweit sich der Schuldspruch bei einer Verurteilung auf das Ergebnis eines anerkannten standardisierten Messverfahrens stützt, ist es allerdings ausreichend, wenn das tatrichterliche Urteil beweiswürdigend das zur Anwendung gekommene Messverfahren benennt und - hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit - grundsätzlich den berücksichtigten Toleranzwert sowie die auf diese Weise ermittelte Geschwindigkeit und - soweit ein Abstandsverstoß gegeben ist - den zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehaltenen Abstand mitteilt (BGHSt 39, 291/302 f.; 43, 277/283 f.; Jagow/Burmann/Hess Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. StVO § 4 Rn. 22; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. StVO § 4 Rn. 15, jeweils m. zahlr. N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss OWi 319/07

    Bußgeldbescheid; Bezugnahme; Feststellungen; Geständnis; Anforderungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
    Nur so ist gewährleistet, dass das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler überprüfen kann (KK-Senge a.a.O. Rn. 107; Göhler a.a.O. Rn. 43, 43 a; OLG Hamm BeckRs 2007 18997; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).
  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
    Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen "qualifizierten" Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18; NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen.
  • OLG Hamm, 15.03.2004 - 2 Ss OWi 162/04

    Videoabstandsmessverfahren VAMA als sog. "standardisiertes Messverfahren"

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
    Es kann dahinstehen, ob mit den Hinweisen der Tatrichterin auf "den gefertigten Videofilm", auf die "bei der Messung der Geschwindigkeit" und "bei der Abstandsberechnung" zugrunde gelegten Zeitpunkte (Stand der Vorderachse bzw. Hinterachse der beteiligten Fahrzeuge in Relation zu einer "ersten" und "zweiten" Messlinie) sowie dem abschließenden Satz "Beim standardisiertem Messverfahren ist damit von korrekter Messung auszugehen." (UA S. 5) noch hinreichend dargestellt ist, dass Geschwindigkeit und Abstand mit Hilfe des als standardisiert anerkannten stationären Brückenabstandsmessverfahren VAMA (vgl. OLG Hamm VRS 106, 466) ermittelt worden sind.
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Die Urteilsgründe lassen - was auf die Sachrüge hin zu prüfen ist - in ihrer Gesamtheit auch noch hinreichend erkennen, auf welche Beweisgrundlagen die Bußgeldrichterin ihre Feststellungen zum gemessenen Geschwindigkeitswert gestützt hat (zu den Anforderungen an die Urteilsgründe in Bußgeldsachen: OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007 - 3 Ss OWi 319/07, BeckRS 2007, 18997; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.07.2009 - 3 Ss Owi 670/09, NZV 2010, 369, 370).
  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Das Messsystem Provida 2000 modular gilt für Geschwindigkeitsmessungen als standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rechtsprechung des BGH (BeckOK StVR/Krenberger StVO § 3 Rn. 246; OLG Bamberg ZfS 2013, 290; OLG Bamberg NZV 2010, 369; AG Landstuhl BeckRS 2016, 05332; OLG Karlsruhe ZfS 2016, 531).
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