Weitere Entscheidung unten: LG Siegen, 02.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09   

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https://dejure.org/2009,25291
OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09 (https://dejure.org/2009,25291)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.07.2009 - 1 Ss 102/09 (https://dejure.org/2009,25291)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 1 Ss 102/09 (https://dejure.org/2009,25291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" in § 329 Abs. 1 StPO; Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei Verteidigerverhinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" in § 329 Abs. 1 StPO; Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei Verteidigerverhinderung

  • rechtsportal.de

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" in § 329 Abs. 1 StPO ; Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei Verteidigerverhinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 477
  • zfs 2010, 289
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09
    b) Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte (Angeklagte) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers seiner Wahl bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen (BayObLG StV 95, 10; OLG Frankfurt StV 98, 13).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09
    Dieses aus der Verfassung abgeleitete Recht sichert seinen Anspruch auf ein faires Verfahren (BVerfG NJW 84, 2403 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09
    b) Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte (Angeklagte) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers seiner Wahl bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen (BayObLG StV 95, 10; OLG Frankfurt StV 98, 13).
  • OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ss OWi 546/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09
    d) Ob dem Angeklagten auch vor dem Hintergrund der Richterablehnung, auch wenn er von dem übereilt und prozessual zumindest fragwürdig abgewickelten Zwischenverfahren keine Kenntnis haben konnte, ein Erscheinen vor Gericht ohne Anwalt des Vertrauen unzumutbar war (siehe dazu OLG Hamm, StV 1996, 11 ), kann hier dahinstehen.
  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Ein weiterer Verfahrensfehler liegt darin, dass das Gericht den Betroffenen am 19. Oktober darauf verwies, sich entweder von einem anderen Mitglied der Kanzlei oder von einem anderen Anwalt verteidigen zu lassen, hilfsweise die Verteidigung selbst zu übernehmen, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob dies dem Betroffenen angesichts des enormen Zeitdrucks - die Hauptverhandlung war bereits für den nächsten Tag terminiert - noch zuzumuten ist (vgl. hierzu: OLG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2009, 1 Ss 102/09, [...],_Rn.
  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12

    Vorliegen des § 26a StPO bei reiner Formalentscheidung

    dass dem Betroffenen die rechtzeitige Wahl eines anderen Verteidigers angesichts des enormen Zeitdrucks dadurch nahezu unmöglich gemacht wurde (vgl. dazu - für den Fall einer Entscheidung nach § 329 Abs. 1 StPO - OLG Koblenz. Beschluss vom 27.07.2009, 1 Ss 102/09 , [...], Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2019 - 1 Rv 21 Ss 716/19

    Richterablehnung im Strafbefehlsverfahren: Nichterscheinen bei der

    Das Ausbleiben eines Angeklagten in der gerichtlichen Hauptverhandlung ist nur dann i.S.d. §§ 412 Satz 1, 329 Abs. 1 Satz 1 StPO genügend entschuldigt, wenn ihm unter Abwägung aller Umstände des Falles wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (vgl. Senat, OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 126/08 -, NStZ-RR 2010, 287; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 1 Ss 102/09 -, StV 2010, 477).
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Rechtsprechung
   LG Siegen, 02.12.2009 - 10 Qs 115/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31097
LG Siegen, 02.12.2009 - 10 Qs 115/09 (https://dejure.org/2009,31097)
LG Siegen, Entscheidung vom 02.12.2009 - 10 Qs 115/09 (https://dejure.org/2009,31097)
LG Siegen, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 10 Qs 115/09 (https://dejure.org/2009,31097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung; Doppelzustellung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Absehen vom Widerruf aus Gesundheitsgründen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 56 f, StPO § 44, StPO § 311 Abs. 2, StPO § 145 a Abs. 3
    Wiedereinsetzung; Doppelzustellung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Absehen vom Widerruf aus Gesundheitsgründen

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafausetzung zur Bewährung bei Versäumung der Beschwerdefrist nach Doppelzustellung des Widerrufsbeschlusses an den Verurteilten und Verteidiger; Absehen vom Widerruf einer Strafaussetzung ...

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafausetzung zur Bewährung bei Versäumung der Beschwerdefrist nach Doppelzustellung des Widerrufsbeschlusses an den Verurteilten und Verteidiger; Absehen vom Widerruf einer Strafaussetzung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2010, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09

    Widerruf nach Haftentlassung in anderer Sache

    Auszug aus LG Siegen, 02.12.2009 - 10 Qs 115/09
    Besteht eine solche Wahrscheinlichkeit nicht, ist die Strafaussetzung zwingend zu widerrufen (vergleiche OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 259 [259f.]; Fischer, am angegebenen Ort, Randnummer 14).
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