Rechtsprechung
LG Flensburg, 24.08.2011 - 4 O 9/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Leistungskürzung des Fahrzeugversicherers um 50% bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,4 ‰
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherer kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einer BAK von 0,33 Promille die Versicherungsleistung kürzen; Kürzung der Versicherungsleistung durch den Versicherer bei grob fahrlässiger ...
- rabüro.de
Fahrt mit 0,4 Promille berechtigt Kaskoversicherung zur Leistungskürzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 81
Versicherer kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einer BAK von 0,33 Promille die Versicherungsleistung kürzen; Kürzung der Versicherungsleistung durch den Versicherer bei grob fahrlässiger ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt und Zivilrecht: Grobe Fahrlässigkeit nach Abkommen von der Fahrbahn bei circa 0,4 Promille
- heise.de (Pressemeldung, 11.11.2011)
Vollkasko-Kürzung bei 0,4 Promille
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei grober Fahrlässigkeit wird nur die Hälfte gezahlt!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit 0,4 Promille an die Straßenlaterne - was sagt die Vollkaskoversicherung?
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Grobe Fahrlässigkeit nach Abkommen von der Fahrbahn bei circa 0,4 Promille
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
PKW mit 450 PS - Fahrfehler vorprogrammiert?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Drohende Kürzung der Versicherungsleistung
Papierfundstellen
- zfs 2011, 700
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung …
Auszug aus LG Flensburg, 24.08.2011 - 4 O 9/11
30 Vorliegend stellt sich jedoch das Abkommen von der Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund als typisch alkoholbedingter Fahrfehler dar (vgl. OLG Hamm NJW 2011, 85ff.).Im Hinblick darauf, dass bei dem Konsum von Alkohol im Zusammenhang mit dem Führen eines Pkw im Verkehr ein hohes Unfallrisiko mit beträchtlichem Schadensumfang für die versicherte Sache besteht, muss vorliegend - auch im unteren Bereich der BAK-Werte - eine Kürzung der Ansprüche um 50 % erfolgen (vgl. OLG Hamm NJW 2011, 85ff.).
- OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13
Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des …
Bei relativer Fahruntüchtigkeit, deren Grad der absoluten Fahruntüchtigkeit indes stark angenähert ist, geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass der Ersatz des Kaskoschadens um 70 % bis 75 % zu kürzen ist, so dass der Versicherer lediglich noch 25 % zu ersetzen hat (…vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014 - 9 U 135/13, DAR 2014, 461 - 463, juris Rdn. 28 ff;… AG Dippoldiswalde, Urt. v. 18.09.2013 - 1 C 270/13, r + s 2014, 122, juris Rdn. 17;… AG Düren, Urt. v. 20.01.2011 - 42 C 391/10, Schaden-Praxis 2011, 226 - 227, juris Rdn. 20), während andere Gerichte je nach Fallgestaltung eine 50-prozentige (vgl. LG Flensburg, zfs 2011, 700 - 701, juris Rdn. 35) oder eine 100-prozentige Kürzung für angezeigt halten (vgl. LG Kaiserslautern, zfs 2014, 232 f). - LG Bielefeld, 09.04.2021 - 8 O 428/19
Vollkasko-Versicherung - Trunkenheitsfahrt mit 0,84 Promille - Leistungsfreiheit
Eine fehlerhafte Selbsteinschätzung des eigenen Fahrvermögens ist typische Folge eines Alkoholkonsums (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 24.8.2011 - 4 O 9/11).