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   LG Aurich, 06.07.2012 - 12 Qs 81/12   

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https://dejure.org/2012,17718
LG Aurich, 06.07.2012 - 12 Qs 81/12 (https://dejure.org/2012,17718)
LG Aurich, Entscheidung vom 06.07.2012 - 12 Qs 81/12 (https://dejure.org/2012,17718)
LG Aurich, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 12 Qs 81/12 (https://dejure.org/2012,17718)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Vorläufige Entziehung der Fahreralubnis, Regelfall, besondere Umstände, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Rückkehr

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 2StGB; § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Regelbeispiel i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. StGB bei Entfernen von der Unfallstelle und Meldung bei Polizei 40 Minuten nach dem Unfall

  • verkehrslexikon.de

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht mit verspäteter Polizeimeldung

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unfallflucht führt nicht zwingend zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelbeispiel i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. StGB bei Entfernen von der Unfallstelle und Meldung bei Polizei 40 Minuten nach dem Unfall

  • strafrechtsiegen.de

    Verkehrsunfallflucht: Ausnahme Indizwirkung für Eignungsmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 2; StGB § 142 Abs. 1 Nr. 2
    Regelbeispiel i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. StGB bei Entfernen von der Unfallstelle und Meldung bei Polizei 40 Minuten nach dem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gerade noch mal so eben ne Unfallflucht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die positiven Folgen einer Meldung bei der Polizei…

  • heise.de (Pressebericht, 30.08.2012)

    Führerschein nicht weg nach "Fast-Fahrerflucht"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Meldung nach 40 Minuten

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Straßenverkehrsrecht: Selbstanzeige nach Unfallflucht kann die regelmäßige Fahrerlaubnisentziehung entfallen lassen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahnschranke angefahren - Unfallfahrer bringt sein Auto zur Werkstatt und geht dann erst zur Polizei: Unfallflucht?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nach Unfall weggefahren - Führerschein immer weg?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei nicht unverzüglicher Meldung bei der Polizei

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - keine Strafbarkeit

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot trotz Unfallflucht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Unfallflucht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei nicht unverzüglicher Meldung bei der Polizei - Trotz Erfüllung des Tatbestands des § 142 StGB

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Ich bin dann mal lieber weg" - Die Fahrerflucht und ihre strafrechtlichen Konsequenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 349 (Ls.)
  • NZV 2012, 6
  • NZV 2013, 53 (Ls.)
  • zfs 2013, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.03.1967 - 3 Ss 1052/66
    Auszug aus LG Aurich, 06.07.2012 - 12 Qs 81/12
    Zwar vermag eine dem Beschuldigten durch § 142 StGB nicht auferlegte, aktive Tätigkeit von seiner Wartepflicht zu befreien, sofern dem Feststellungsinteresse des Geschädigten Rechnung getragen wird (OLG Bremen, Urteil vom 02.11.1971 - Ss 76/71, VRs 43, 29 (31)), was insbesondere der Fall ist, wenn dieser die Polizei verständigt (OLG Bremen, a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.03.1967 - 3 Ss 1052/66, NJW 1967, 2072 (2073); Cramer/Sternberg-Lieben , in: Schönke/Schröder, StGB, § 142 Rz. 40, Hentschel , Straßenverkehrsrecht, Rz. 40 zu § 142 StGB m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 04.08.2023 - 9 Qs 39/23

    Vorläufige Entziehung, Fahrerlaubnis, langer Zeitablauf, Verhältnismäßigkeit,

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dies insbesondere in Betracht kommt, wenn im Hinblick auf einen die Feststellungen nachträglich ermöglichenden Täter die Anwendung des § 142 Abs. 4 StGB daran scheitert, dass der Sachschaden nicht unerheblich war oder es sich um einen Unfall im fließenden Verkehr gehandelt hat und tätige Reue deshalb ausscheidet (vgl. LG Aurich, NZV 2013, 53; LG Gera, StV 2001, 357; LG Zweibrücken, Beschl. v. 11.3.2003 -Qs 31/03; AG Bielefeld, NZV 2014, 378; s. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 142, Rn. 30).
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