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   OLG Hamm, 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14   

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https://dejure.org/2014,9038
OLG Hamm, 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 (https://dejure.org/2014,9038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 (https://dejure.org/2014,9038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2014 - III-5 RVs 11/14 (https://dejure.org/2014,9038)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch der Pflichtverteidiger braucht eine Vertretungsvollmacht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bestellung allein genügt nicht - Pflichtverteidiger braucht Vertretungsvollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 1 RVs 41/12

    Notwendigkeit einer Neuerteilung der Vertretungsvollmacht nach Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 5 RVs 11/14
    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vollmacht (Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 14. Juni 2012 - III-1 RVs 41/12 - m.w.N., veröffentlicht bei juris), an der es vorliegend fehlt.

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erlischt (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 08. November 1990, 4 StR 457/90, zitiert nach juris Rn. 2; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 14. Juni 2012, III-1 RVs 41/12, veröffentlicht bei juris).

    Dies bedeutet, dass der Pflichtverteidiger - ebenso wie der Wahlverteidiger - einer (gegebenenfalls erneut erteilten) ausdrücklichen Vertretungsvollmacht bedarf, die hier nicht vorliegt (so auch: Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 14. Juni 2012 - III-1 RVs 41/12 - veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 5 RVs 11/14
    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erlischt (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 08. November 1990, 4 StR 457/90, zitiert nach juris Rn. 2; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 14. Juni 2012, III-1 RVs 41/12, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Köln, 12.06.2018 - 1 RVs 107/18

    Gerichtspost in die Wärmestube

    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäft erlischt (SenE v. 15.04.2016 - III-1 RVs 55/16 - SenE v. 08.07.2016 - III-1 RVs 129/16; OLG Hamm B. v. 14.06.2012 - III-1 RVs 41/12 und B. v. 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 [= ZfS 2014, 470] - bei Juris und jeweils unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1991, 94; OLG München B. v. 14.07.2010 - 4 StRR 93/10 = BeckRS 2010 18330; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 142 Rz. 7; MüKo-StPO- Thomas/Kämpfer , § 141 Rz. 14 aE; HK-StPO- Julius , 5. Auflage 2012, § 141 Rz. 16).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 4 RVs 96/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen des Angeklagten; Vertretungsvollmacht;

    Kann man eventuell - trotz der fehlenden Wiedergabe des Namens des Vollmachtsgebers - noch davon ausgehen, dass der Angeklagte die Vollmacht für sich selbst und nicht etwa seinerseits in Vertretung für einen Dritten erteilt hat, so fehlt es jedoch an der Angabe, dass sich die (Vertretungs-)Vollmacht, die auch in dem Vollmachtsformular, welches zur Verteidigerbeauftragung enthalten sein kann (vgl. BGH NJW 1956, 1727, 1728; zweifelnd: OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2014 - 5 RVs 11/14), zumindest auch auf das vorliegende Verfahren bezog.
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Revision: Anfechtung eines Verwerfungsurteils wegen unentschuldigten

    Der Pflichtverteidiger ist vielmehr ebenso wenig wie der Wahlverteidiger der (allgemeine) Vertreter des Angeklagten, sondern dessen Beistand, der einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, so dass der Pflichtverteidiger - ebenso wie der Wahlverteidiger - einer (gegebenenfalls erneut erteilten) ausdrücklichen Vertretungsvollmacht bedarf (vgl. OLG Celle NStZ 2013, 615 f. - juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14, juris Rn. 4; OLG Köln StraFo 2016, 21 f. - juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - Ss 18/2018 (17/18) - KK-StPO/Paul, a. a. O., § 329 Rn. 6).
  • KG, 16.09.2015 - 121 Ss 141/15

    Vertretung in der Berufungsverhandlung nach Änderung der Prozessordnung

    Die von der Revision verlangte Abwesenheitsverhandlung erforderte indes jedenfalls, dass der Verteidiger nicht nur erscheint und sich als vertretungswillig und zur Vertretung des Angeklagten in der Lage meldet, sondern auch - wie in den von der Strafprozessordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen der zulässigen Abwesenheitsvertretung des Angeklagten durch seinen Verteidiger (vgl. § 411 Abs. 2 Satz 1, § 234 StPO) verlangt - mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht des Angeklagten ausgestattet ist und diese vorweist (vgl. OLG Hamm ZfSch 2014, 470; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 (6) Ss 386/13 - [juris]; OLG Düsseldorf StV 2013, 299-301; OLG Celle NStZ 2013, 615-616; KG StRR 2015, 64-65 mit weit.
  • OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16

    Rechtsmittelbeschränkung; Vollmacht; Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch

    Dies genügt vorliegend für eine hinreichende Ermächtigung gemäß § 302 Abs. 2 StPO jedoch selbst dann nicht, wenn - was der Senat bezweifelt - die Auffassung des Verteidigers zuträfe, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger erfolgte Niederlegung des Wahlmandats hier nur beschränkt erfolgt und die Wirksamkeit der vorgenannten Befugnis hiervon unberührt geblieben sei (allg. zum Erlöschen von Ermächtigung bzw. Vertretungsvollmacht bei Niederlegung des Wahlmandats vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, a.a.O.; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 302 Rn. 36 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.07.2021 - 1 RVs 121/21

    Ende des Mandats Wahlverteidigung bei Bestellung zum Pflichtverteidiger;

    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrundeliegenden Rechtsgeschäft erlischt (SenE v. 12.06.2018 - III-1 RVs 107/18 = BeckRS 2018, 13378; SenE v. 15.04.2016 - III-1 RVs 55/16 - SenE v. 08.07.2016 - III-1 RVs 129/16; OLG Hamm B. v. 14.06.2012 - III-1 RVs 41/12 und B. v. 03.04.2014 - III-5 RVs 11/14 [= ZfS 2014, 470] - bei Juris und jeweils unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1991, 94; OLG München B. v. 14.07.2010 - 4 StRR 93/10 = BeckRS 2010 18330; Meyer-Goßner/Schmitt- Schmitt , StPO, 64. Auflage 2021, § 142 Rz. 7; MüKo-StPO- Thomas/Kämpfer , § 141 Rz. 14 aE; HK-StPO- Julius , 6. Auflage 2018, § 141 Rz. 20).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 RVs 46/16

    Berufungshauptverhandlung; Abwesenheit des Angeklagten; Vertretungsvollmacht;

    Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäft erlischt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 - III-1 RVs 41/12 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2014 - III-5 RVs 11/14 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 23.05.2023 - Ws 468/23

    Keine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen Erteilung der

    Davon, dass auch dem Pflichtverteidiger eine Vollmacht im Sinne des § 329 Abs. 2 S. 1 StPO erteilt sein kann (ohne dass dadurch die Pflichtverteidigerbestellung obsolet wird), gehen neben dem OLG Hamm in der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Entscheidung (Beschluss vom 03.04.2014, 5 RVs 11/14) auch das OLG Köln (Beschluss vom 12.06.2018, 1 RVs 107/18) und der BGH aus (der anders als die beiden vorstehenden Entscheidungen sogar das Fortwirken einer vor der Pflichtverteidigerbestellung erteilten uneingeschränkten Vertretungsbefugnis annimmt, Beschluss vom 24.01.2023, 3 StR 386/21, beck-online Rn. 28).
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